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   LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97   

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https://dejure.org/2001,22294
LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97 (https://dejure.org/2001,22294)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97 (https://dejure.org/2001,22294)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. Juni 2001 - L 5 RJ 532/97 (https://dejure.org/2001,22294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Berechtigung des Klägers (aus Deutschland Vertriebener/ Musiker/ Spätaussiedler) zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung; Berechtigung von vertriebenen Personen, die vor der Vertreibung als Selbständige erwerbstätig waren und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.04.1979 - 12 RK 37/77
    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Der Senat ist aufgrund der gesamten Umstände, besonders aber der individuellen Risiko- und Gewinnverteilung, sowie des Amateurstatus der Gruppe davon überzeugt, dass der Kläger als Mitglied eines Unterhaltungsorchesters freier Mitarbeiter war und zu dem Leiter der Kapelle (J. C.) in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand (vgl. BSG, 04.04.1979, Az: 12 RK 37/77).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Der Kläger gehört als Spätaussiedler (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG) zum Personenkreis des § 1 BVFG und hat innerhalb von drei Jahren nach seiner Vertreibung - dem Verlassen des Vertreibungsgebiets (vgl. BVerwGE 84, 23, 25) - in der Bundesrepublik Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen.
  • BSG, 11.12.1990 - 1 RA 1/89

    Kein wiederauflebensfähiger Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Wiederheirat

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Es sollten aber nicht unterschiedslos alle Vertriebenen in jeder Beziehung rentenrechtlich so behandelt werden, als hätten sie ihr Arbeitsleben in der Bundesrepublik Deutschland verbracht (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1291 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 04.08.1966 - 11 RA 327/63
    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Besonders in der sog. "Doppelberufler-Entscheidung" des BSG (04.08.1966, Az: 11 RA 327/63), der sich der Senat anschließt, kommt deutlich zum Ausdruck, dass Art. 2 § 50 AnVNG (gleichlautend wie Art. 2 § 52 ArVNG) weder nach seinem Wortlaut noch nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift den Schluss zulässt, dass "Doppelberufler" keine Möglichkeit haben sollen, sich auch für den Verlust an Existenzsicherung aus der selbständigen Tätigkeit einen "auskömmlichen" Ausgleich aus der Rentenversicherung, und zwar unter Inanspruchnahme eigener Mittel, zu verschaffen.
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90

    Nachentrichtung freiwilliger Beiträge Vertriebener

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Lediglich eine derartige geringfügige selbständige Tätigkeit wäre nach Ansicht des Senats nicht mehr mit Sinn und Zweck von Art. 2 § 52 ArVNG Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 vereinbar, wonach der Gesetzgeber den vertriebenen Selbständigen sozialversicherungsrechtlich einen Ausgleich für den vertreibungsbedingten Existenzverlust einräumen wollte.( BSG E. vom 11.12.1991, 12 RK 29/90).
  • BSG, 13.02.1962 - 3 RK 2/58

    Selbständigkeit von Gaststätten-Musikern

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Für das Vorliegen einer sog. "Hauskapelle"- Musiker, die an bestimmten Tagen in der Woche in einer Gaststätte Tanzmusik ausüben und zu dem Lokalbesitzer in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (vgl. BSGE 16, 158 ff.) - gibt es entgegen der von der Beklagten im Schreiben vom 06.05.1998 vertretenen Rechtsansicht keine Anhaltspunkte.
  • BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 231/61

    Nachentrichtungsrecht der Witwe - Tod des Versicherten vor 1957 - Selbständige

    Auszug aus LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, liegt Selbständigkeit vor der Vertreibung grundsätzlich nur vor, wenn die im Vertreibungsgebiet ausgeübte selbständige Tätigkeit zeitlich bis an den Vertreibungstatbestand herangereicht hat (BSGE 24, 146, 148 = SozR Nr. 8 zu Art. 52 ArVNG; SozR Nr. 14 zu Art. 2 § 52 ArVNG).
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