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   LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11   

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https://dejure.org/2013,7247
LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11 (https://dejure.org/2013,7247)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.03.2013 - L 11 AS 810/11 (https://dejure.org/2013,7247)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. März 2013 - L 11 AS 810/11 (https://dejure.org/2013,7247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung des Grundfreibetrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Mit der vom Bayerische Landessozialgericht (LSG) zugelassenen Berufung hat die Klägerin geltend gemacht, dass das Landessozialgericht Baden- Württemberg (Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06) habe entschieden, dass der Freibetrag iSd § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF auch mehrfach zu berücksichtigen sei, soweit laufendes Arbeitsentgelt für mehrere Monate nachgezahlt werde.

    Unabhängig davon rechtfertigt jedoch allein eine Anreizfunktion des § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II aF, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, keine Verknüpfung des Grundfreibetrages mit einem monatlich erarbeiteten und zu beanspruchenden Arbeitsentgelt, unabhängig davon, wie es konkret ausgezahlt wird (aA LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06 - Juris), denn bei konsequenter Betrachtungsweise dieser Überlegung, gäbe es auch keinen Anlass an der Verknüpfung von Erwerbstätigkeit und Erwerbseinkommen festzuhalten.

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Dieser beginnt vorliegend gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 SGB II iVm § 2 Abs. 2 Satz 1 Alg II - V am 01.01.2011, dem Beginn des Monats, in dem das Arbeitsentgelt zugeflossen ist, wobei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (vgl. ständige Rechtsprechung zur modifizierten Zuflusstheorie: vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 55 mwN).

    Dem in diesem Zusammenhang entwickelten Zuflussprinzip sind auch die für die Fragen der Grundsicherung zuständigen Senate des Bundessozialgerichtes (BSG) gefolgt, wobei für den maßgeblichen Zeitpunkt der Einkommensberücksichtigung vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (ständige Rechtsprechung vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 aaO mwN).

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Diese Anreizfunktion sollte jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen vom Erwerbstätigenfreibetrag gemäß § 30 SGB II aF ausgehen, der als Förderinstrument eigener Art, gering entlohnte Arbeit auf dem regulären Arbeitsmarkt mit ergänzendem Bezug von Alg II attraktiver als die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten zu machen sollte (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 40), wohingegen der Grundfreibetrag in erster Linie dem Wunsch nach Vereinfachung der Regelung tragen sollte.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    25 Das Zuflussprinzip besagt, dass als Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II aF - und damit zur Minderung des Hilfebedarfs - grundsätzlich alles das zu berücksichtigen ist, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R; Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Von diesen rechtlichen Überlegungen ist jedoch bereits das BVerwG selbst abgerückt (vgl. 18.02.1999 - 5 C 35/97 - BVerwGE 108, 296ff).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    25 Das Zuflussprinzip besagt, dass als Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II aF - und damit zur Minderung des Hilfebedarfs - grundsätzlich alles das zu berücksichtigen ist, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R; Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - alle zitiert nach juris).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Wesentlich iS des § 48 Abs. 1 SGB X sind alle Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.2009 - B 4 AS 47/08 R - BSGE 102, 295ff).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    25 Das Zuflussprinzip besagt, dass als Einkommen iS des § 11 Abs. 1 SGB II aF - und damit zur Minderung des Hilfebedarfs - grundsätzlich alles das zu berücksichtigen ist, was jemand nach der Antragstellung wertmäßig dazu erhält (ständige Rechtsprechung des BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R; Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 19/07 R; Urteil vom 30.7.2008 - B 14 AS 26/07 R - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 11 AS 810/11
    Damit knüpfte sie an die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entwickelte Identitätstheorie an (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1968 - V C 62.67 - BVerwGE 29, 295ff), dass bei Einkommen, das zum Lebensunterhalt bestimmt war (Identität der Zweckbestimmung), diese Zweckbestimmung auch für einen mit dem Bedarfszeitraum identischen Zeitraum bestehen musste (Zeitraumidentität), was vorliegend zu dem Ergebnis führen würde, dass das am 31.01.2011 zugeflossene Einkommen mit der Zweckbestimmung den Lebensunterhalt im Februar 2011 zu sichern, von einer Anrechnung im Januar 2011 ausgenommen bliebe.
  • LSG Bayern, 24.02.2016 - L 11 AS 587/14

    Beschwerdewert der Berufung nach unsachgemäßer Klageverbindung

    Die Beschränkung, den Grundfreibetrag lediglich im Zusammenhang mit dem Bezug von Erwerbseinkommen zu berücksichtigen, ergibt sich jedoch aus Regelungszusammenhang des § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 iVm § 11b Abs. 3 SGB II und den Motiven des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks 15/5446), der im Hinblick auf die bis dahin maßgebliche, aber unzureichende und wenig transparente Regelung der Freibeträge für Erwerbseinkommen höhere Freibeträge für Erwerbstätigkeit einräumen und die Freibetragsregelung vereinfachen wollte (vgl. Urteil des Senates vom 27.03.2013 - L 11 AS 810/11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 13 AS 4388/10
    Zur Überzeugung des Senats ist es daher auch nicht möglich und notwendig, den faktischen Zuflussbetrag von 1.000 EUR im März 2007 dahingehend aufzuteilen, wann dieser tatsächlich erarbeitet wurde und in dieser Konsequenz dann auch Aufwendungen aus anderen Monaten einkommensmindernd zu berücksichtigen (ebenso: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. März 2013 - L 11 AS 810/11 -, Juris; a.A. LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AS 5695/06 - Juris ).
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 1180/12

    Begrenzung der Absetzung von Aufwendungen auf damit zeitlich in Zusammenhang

    Denn dies entspricht der grundsätzlichen Systematik des SGB II, dass Aufwendungen nur von damit zeitlich in Zusammenhang stehenden Einkommen abgesetzt werden und daraus folgend anspruchserhöhend wirken können (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. März 2013 - L 11 AS 810/11, Rn. 27 nach juris zu der Konstellation, in der Einkommen aus Erwerbstätigkeit im selben Monat in zwei Teilbeträgen gezahlt wurde).
  • SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 1187/12

    Begrenzung der Absetzung von Aufwendungen auf damit zeitlich in Zusammenhang

    Denn dies entspricht der grundsätzlichen Systematik des SGB II, dass Aufwendungen nur von damit zeitlich in Zusammenhang stehenden Einkommen abgesetzt werden und daraus folgend anspruchserhöhend wirken können (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. März 2013 - L 11 AS 810/11, Rn. 27 nach juris zu der Konstellation, in der Einkommen aus Erwerbstätigkeit im selben Monat in zwei Teilbeträgen gezahlt wurde).
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