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   LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11   

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https://dejure.org/2013,16867
LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11 (https://dejure.org/2013,16867)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.03.2013 - L 2 U 496/11 (https://dejure.org/2013,16867)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. März 2013 - L 2 U 496/11 (https://dejure.org/2013,16867)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 713 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11
    Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007, Az. B 2 U 12/06 R, Rdnr. 15).
  • BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
    Auszug aus LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 496/11
    Die Entschädigungspflicht tritt bei einer BK mit Unterlassungszwang nicht schon mit dem Auftreten der beruflich verursachten Erkrankung, sondern erst dann ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale der BK, also auch die Aufgabe der belastenden Tätigkeit, erfüllt sind (BSGE 10, 286; BSG, Urteil vom 30.10.2007, Az. B 2 U 12/06 R, Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2013 - L 9 U 467/13
    Denn § 9 Abs. 4 SGB VII sieht in der Zeit bis zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gerade nicht die Feststellung einer BK vor, sondern nur die Feststellung des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen und bestätigt damit indirekt, dass die Unterlassung der gefährdenden Tätigkeit Tatbestandsmerkmal der Berufskrankheit ist (Landessozialgericht (LSG) Bayern, Urteil vom 27.03.2013 - L 2 U 496/11 - (juris)).
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