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   LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15   

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https://dejure.org/2016,14164
LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15 (https://dejure.org/2016,14164)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2016 - L 10 AL 247/15 (https://dejure.org/2016,14164)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2016 - L 10 AL 247/15 (https://dejure.org/2016,14164)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitslosengeld; Anwartschaftsbegründendes Beschäftigungsverhältnis; Beginn der Rahmenfrist; Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bestand eines anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses bei zeitgleichem Bezug von Arbeitslosengeld und Beschäftigungslosigkeit

  • rewis.io

    Voraussetzungen eines anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Bestand eines anwartschaftsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses bei zeitgleichem Bezug von Arbeitslosengeld und Beschäftigungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R

    Arbeitslosenversicherung - fortbestehendes Arbeitsverhältnis während

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin unter Beachtung des mit der Fa. T bis 31.03.2015 fortdauernden Arbeitsvertrages eine neue Anwartschaft erworben hat, kann vorliegend dahinstehen, dass sich die Klägerin bereits am 19.02.2015 arbeitslos gemeldet und ab diesem Zeitpunkt Leistungen aus dem Restanspruch der zum 12.10.2012 erworbenen Anwartschaft bezogen hat, denn allein der Bezug von Alg und die damit verbundene Beschäftigungslosigkeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften stehen nicht grundsätzlich der Möglichkeit entgegen, dass zeitgleich ein anwartschaftsbegründendes Beschäftigungsverhältnis besteht (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83; Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R - juris).

    Besteht ein solcher Fortsetzungswille nicht, endet auch bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses das eine Anwartschaftszeit begründende Versicherungspflichtverhältnis iS des § 142 Abs. 1 Satz 1 SGB III mit dem tatsächlichen Ende der Beschäftigung, also dann, wenn Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt tatsächlich nicht mehr erbracht werden und der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet oder seine (arbeitsrechtliche) faktische Verfügungsmöglichkeit nicht wahrnimmt (vgl. BSG, Urteil vom 04.07.2012 a. a. O. m. w. N.).

  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15
    Soweit sich nämlich ein Versicherter arbeitslos meldet, bevor die Anwartschaftszeit erfüllt ist, beginnt die Rahmenfrist erst dann, wenn auch die Anwartschaftszeit als Voraussetzung für den Anspruch auf Alg erfüllt ist (vgl. BSG, Urteil vom 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R - juris).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15
    Soweit es der Klägerin anlässlich des Vergleiches vom 21.01.2015 ersichtlich darum gegangen war, durch die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eine Anwartschaftszeit nach dem SGB III zu erfüllen, verkennt sie, dass allein eine Versicherung wegen der tatsächlichen Entrichtung von Beiträgen dem deutschen Recht der Arbeitslosenversicherung seit jeher fremd ist (vgl. hierzu eingehend: BSG, Urteil 06.02.1992 - 7 RAr 134/90 - juris).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 247/15
    Für die Beurteilung der Frage, ob die Klägerin unter Beachtung des mit der Fa. T bis 31.03.2015 fortdauernden Arbeitsvertrages eine neue Anwartschaft erworben hat, kann vorliegend dahinstehen, dass sich die Klägerin bereits am 19.02.2015 arbeitslos gemeldet und ab diesem Zeitpunkt Leistungen aus dem Restanspruch der zum 12.10.2012 erworbenen Anwartschaft bezogen hat, denn allein der Bezug von Alg und die damit verbundene Beschäftigungslosigkeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften stehen nicht grundsätzlich der Möglichkeit entgegen, dass zeitgleich ein anwartschaftsbegründendes Beschäftigungsverhältnis besteht (vgl. BSG, Urteil vom 26.11.1985 - 12 RK 51/83; Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 7/12 AL 62/16
    Zwar kann ein bereits durchgeführtes Beschäftigungsverhältnis fortbestehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den nach außen dokumentierten Willen haben, es trotz der Freistellung fortzusetzen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 16/11 R -, SozR 4-4300 § 123 Nr. 6, juris Rn. 23 m. w. N.; Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen, Urteil vom 13. Dezember 2001 - L 8 AL 368/00 -, juris Rn. 37; Bayerisches LSG, Urteil vom 27. April 2016 - L 10 AL 247/15 -, juris Rn. 28).
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