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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 5 B 173/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,25185
LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 5 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2007,25185)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2007 - L 5 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2007,25185)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2007 - L 5 B 173/07 AS ER (https://dejure.org/2007,25185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Gasschulden in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Bestehen des Bedürfnisses an einer Eilentscheidung und damit eines Anordnungsgrundes wegen einer bereits erfolgten Sperre der Gaszufuhr; Bestehen von durch Nichtzahlung der Abschlagsbeträge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Grundsätzlich scheidet eine Übernahme von Schulden aus, wenn es wiederholt zu Mietrückständen gekommen ist und ein Wille des Hilfebedürftigen, sein Verhalten zu ändern, nicht erkennbar ist (siehe Hess. LSG vom 12. Mai 2005, L 7 SO 3/05 sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Februar 2007 L 7 AS 22/07 ER sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 2. März 2007 L 5 B 173/07 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - L 7 B 251/07

    Übernahme von Schulden durch Sozialhilfeträger zur Sicherung der Unterkunft oder

    Ein atypischer Fall, der eine Ausnahme rechtfertigen könnte (vgl. insoweit etwa LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.03.2007, L 5 B 173/07 AS ER, Juris), ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren weder zu erkennen noch von der Antragsgegnerin glaubhaft gemacht worden.
  • SG Aurich, 13.04.2012 - S 55 AS 78/12

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Rückständen bei einem

    Nur in ganz besonderen Ausnahmekonstellationen wäre eine Ablehnung einer darlehensweisen Übernahme denkbar (Sozialgericht Aurich a. a. O.; Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 14.03.2011, Az.: S 45 111/11 ER nicht veröffentlicht; vgl. Berlin-Brandenburg vom 02.03.2007, Az.: L 5 B 173/07 AS ER; LSG Rheinland-Pfalz vom 27.12.2010, Az.: L 3 AS 557/10 B ER).
  • SG Aurich, 06.06.2011 - S 55 AS 185/11

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Rückständen bei einem

    Dies gilt insbesondere in dem Fall, dass minderjährige Personen der Bedarfsgemeinschaft die Folgen zu tragen hätten (so ausdrücklich Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 14.03.2011, S 45 AS 111/11 ER, nicht veröffentlicht; ebenso vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 02.03.2007, Az.: L 5 B 173/07 AS ER; vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 27.12.2010, Az.: L 3 AS 557/10 B ER).
  • SG Hildesheim, 15.10.2007 - S 43 AS 1280/07
    § 23 Absatz 1 SGB II könnte in denjenigen Fällen anzuwenden sein, in denen die Energiekostennachforderung vornehmlich durch einen Mehrverbrauch oder durch eine Erhöhung der Energiekosten im Abrechnungszeitraum entstanden ist und der Leistungsberechtigte die geforderten Abschlagsbeträge in dem Abrechnungszeitraum geleistet hat (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.September 2005, Az.: L 8 AS 125/05 ER; zur Abgrenzung vgl. auch: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2007, Az.: L 5 B 173/07 AS ER oder Münder, in: LPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 23 Rn. 8).
  • SG Hannover, 16.03.2010 - S 56 AS 789/10
    Die Übernahme scheidet grundsätzlich aber auch dann als nicht gerechtfertigt aus, wenn es wiederholt zu Mietrückständen gekommen ist und ein Wille des Hilfebedürftigen, sein Verhalten zu ändern, nicht erkennbar ist (LSG Berlin-Brandenburg v. 02.03.2007 - L 5 B 173/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen v. 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER; Hessi-sches LSG v. 12.05.2005 - L 7 SO 3/05 ER).
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