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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09   

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https://dejure.org/2013,25663
LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09 (https://dejure.org/2013,25663)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2013 - L 33 R 1058/09 (https://dejure.org/2013,25663)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2013 - L 33 R 1058/09 (https://dejure.org/2013,25663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 10, § 97 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 18a Abs 1 S 1 SGB 4, § 18a Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 4
    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - schutzwürdiges Vertrauen - Verschulden der Verwaltung - Anrechnungen von Verletztenrente auf Witwenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Bezugspunkt für das grobfahrlässige Nichtwissen ist schon nach dem Wortlaut des § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes - also das Ergebnis der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung durch die Behörde (vgl. Urteil des BSG vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).

    Anderenfalls würde das Risiko der rechtmäßigen Umsetzung der korrekten Angaben des Begünstigten von der Behörde auf diesen übergewälzt (vgl. Urteil des BSG vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, a. a. O.).

    Daher ist der Adressat eines Verwaltungsakts rechtlich gehalten, einen ihm günstigen Bewilligungsbescheid auch zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. Urteil des BSG vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, a. a. O.).

    Davon ist bei Fehlern auszugehen, die sich erstens aus dem begünstigenden Verwaltungsakt selbst oder anderen Umständen ergeben und zweitens für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Urteil des BSG vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, a. a. O.).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Die Unkenntnis ist daher grob fahrlässig, wenn der Adressat, hätte er den Bewilligungsbescheid gelesen und zur Kenntnis genommen, auf Grund einfachster und nahe liegender Überlegungen sicher hätte erkennen können, dass der zuerkannte Anspruch nicht oder jedenfalls so nicht besteht (vgl. Urteil des BSG vom 26. August 1987 - 11a RA 30/86 -, in SozR 1300 § 48 Nr. 39).
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Dabei ist jedoch nicht ein objektiver Maßstab anzulegen, sondern auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten der Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (vgl. z. B. Urteil des BSG vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R -, in SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2011 - L 9 R 153/09

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - keine Anrechnung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Frage der Anrechenbarkeit der Verletztenrente als Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwenrente umstritten war (immerhin haben auch das LSG Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 25. Januar 2011 - L 9 R 153/09 - und das LSG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 21. März 2012 - L 4 R 316/10 - die Rechtsauffassung der Klägerin vertreten), folgt hieraus keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit.
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 15/11 R

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Der Senat schließt sich zur Frage der Anrechenbarkeit von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Witwenrente der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung auch nach dem seit dem 01. Januar 2002 geltenden Recht als Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwenrente anzurechnen ist, nach eigener Prüfung an und verweist zur Begründung insoweit auf das Urteil des BSG vom 17. April 2012 - B 13 R 15/11 E - (in juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    In einer weiteren Entscheidung des BSG (- B 5 R 16/12 R - vom 20. März 2013), hat sich der 5. Senat nicht mit dieser Frage auseinander setzen müssen, weil die streitige Rücknahmeentscheidung der Beklagten bereits wegen Unbestimmtheit rechtswidrig war.
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Im Sinne der Vorschrift verhält sich grob fahrlässig, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. Urteile des BSG vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 -, in SozR 4100 § 71 Nr. 2 und vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 -, in SozR 4100 § 152 Nr. 3).
  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Allerdings sind die Beteiligten im Sozialrechtsverhältnis verpflichtet, sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffendem Schaden zu bewahren (vgl. Urteile des BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 -, in SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und vom 23. März 1972 - 5 RJ 63/70 -, in SozR Nr. 25 zu § 29 RVO).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Im Sinne der Vorschrift verhält sich grob fahrlässig, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. Urteile des BSG vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 -, in SozR 4100 § 71 Nr. 2 und vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 -, in SozR 4100 § 152 Nr. 3).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09
    Allerdings sind die Beteiligten im Sozialrechtsverhältnis verpflichtet, sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffendem Schaden zu bewahren (vgl. Urteile des BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 -, in SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 und vom 23. März 1972 - 5 RJ 63/70 -, in SozR Nr. 25 zu § 29 RVO).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - L 4 R 316/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Im Allgemeinen besteht für den Betroffenen kein Anlass, einen Verwaltungsakt auf Richtigkeit zu überprüfen, wenn im Verwaltungsverfahren zutreffende Angaben gemacht worden sind (zum fehlenden Vertrauensschutz bei Kenntnis von der Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes: Padé in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2020, § 45 Rn. 94; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.8.2013 - L 33 R 1058/09 - juris Rn. 34).
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