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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 148/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22172
LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 148/14 (https://dejure.org/2015,22172)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2015 - L 27 R 148/14 (https://dejure.org/2015,22172)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2015 - L 27 R 148/14 (https://dejure.org/2015,22172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 54 Abs 4 SGB 6, § 71 Abs 2 SGB 6, § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 252a Abs 2 S 1 SGB 6
    Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags von Entgeltpunkten nach § 71 Abs 2 SGB 6 - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6 mit Beitragszeiten - Zusammentreffen von Anrechnungszeiten nach § 252a Abs 2 S 1 SGB 6 ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 71 Abs 2 SBG 6
    Anrechnungszeiten - Bewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen; Verbot der übergreifenden Saldierung; Monatlicher Binnenvergleich der tatsächlich erworbenen Entgeltpunkte mit der Gesamtleistungsbewertung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 71 Abs. 2
    Zuerkennung einer höheren Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R

    Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2015 - L 27 R 148/14
    Am 5. September 2012 beantragten die Prozessbevollmächtigten der Klägerin bei der Beklagten für die Klägerin die Neuberechnung der Rente und bezogen sich hierbei auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 2010 zum Geschäftszeichen B 5 R 62/08 R.

    Das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung vom 27. April 2010, B 5 R 62/08 R, zwar nur darüber zu entscheiden gehabt, ob Zeiten einer schulischen und beruflichen Ausbildung in diesem Zusammenhang zu einer Gruppe zusammengefasst werden dürfen oder aber jeweils gesondert zu berechnen seien, doch hat es zugleich abstrakte Ausführungen zur Auslegung des § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB VI gemacht.

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