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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 99/07   

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https://dejure.org/2007,15271
LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 99/07 (https://dejure.org/2007,15271)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2007 - L 1 KR 99/07 (https://dejure.org/2007,15271)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07 (https://dejure.org/2007,15271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe des Beitrags zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für freiwillig versicherte Rentner und Versorgungsempfänger; Zulässigkeit der Zugrundelegung des vollen allgemeinen Beitragssatzes bei der Bemessung des zu entrichtenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Ermäßigung des Beitragssatzes für freiwillig krankenversicherte Rentner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 240 Abs. 2 S. 3 § 243 § 248 S. 1
    Beitragshöhe in der freiwilligen Krankenversicherung bei Versorgungsbezügen

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 6/05 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Bemessung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 99/07
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe im Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 KR 6/05 R - entschieden, dass die neuen Regelungen verfassungsgemäß seien.

    Auch das BSG geht im Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 KR 6/05 R - (SozR 4-2500 § 240 Nr. 7) ohne weiteres davon aus, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung § 243 Abs. 1 SGB V nicht Anwendung finde und beschäftigt sich (nur) mit der Verfassungsmäßigkeit dieser Ungleichbehandlung: Es hat sich mit der (im dortigen Revisionsverfahren offenbar vertreten) Auffassung auseinandergesetzt, die Neuregelung verstoße gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, weil Rentner und die Bezieher von Versorgungsbezügen kein Krankengeld beziehen könnten und bei anderen Versicherten, die keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, der Beitragssatz nach § 243 Abs. 1 SGB V zu ermäßigen sei.

  • BSG, 24.08.2005 - B 12 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - voller allgemeiner Beitragssatz aus Versorgungsbezügen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 99/07
    Der Gesetzgeber hat für alle Bezieher von Renten bzw. nicht mehr im Erwerbsleben Stehenden eine einheitliche beitragsrechtliche Sonderregelung schaffen können, da diese Personengruppe weit überproportional das solidarisch finanzierte Krankenversicherungssystem belastet (vgl. BSG, aaO Rn. 30 mit Angaben zur Beitragsdeckungsquote in der Krankenversicherung der Rentner) (ebenso bereits zu § 248 SGB V n.F. in direkter Anwendung: BSG, Urt. v. 24.08.2005- B 12 KR 29/04 R- SozR 4-2500 § 248 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 351/11

    Freiwillige Versicherung - Beitragssatz - Versorgungseinnahmen -

    Das gelte auch für das vom Sozialgericht ebenfalls zitierte Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07.

    Das ergibt sich aus der Inbezugnahme der Vorschrift in § 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V (Urteil des erkennenden Senats v. 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07 - juris Rn 20).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.12.2007 - L 5 KR 12/07

    Krankenversicherung - Höhe des Beitragssatzes - Krankenversicherung der Rentner -

    Diese - allgemeine - Vorschrift wird jedoch durch § 248 SGB V mit seiner Regelung des Beitragssatzes aus Versorgungsbezügen aufgrund des spezielleren Inhalts verdrängt (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2019 - L 16 KR 171/19
    Ebenso wie das LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07 - und das BSG sehe auch die erkennende Kammer keine Veranlassung, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der genannten Norm einzuholen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.09.2007 - L 1 KR 40/07
    Diese Auffassung vertreten u.a. auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 11. Mai 2007 - L 1 KR 99/07 - und das Bayerische Landessozialgericht in seinem Urteil vom 13.März 2007 - L 5 KR 204/06 -, sowie die weiteren im rechtlichen Hinweis vom 2. Juli 2007 aufgeführten Landessozialgerichte.
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