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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - L 1 KR 340/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,48685
LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - L 1 KR 340/15 NZB (https://dejure.org/2016,48685)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2016 - L 1 KR 340/15 NZB (https://dejure.org/2016,48685)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - L 1 KR 340/15 NZB (https://dejure.org/2016,48685)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 SGB 10, § 276 SGB 5
    Kostenerstattung - Wunddokumentation - Pflegedienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflegedienstes auf Kostenerstattung für dessen Erteilung und Übergabe von Auskünften gegenüber einer Krankenkasse; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGG § 144 Abs. 2 ; SGB X § 21 Abs. 3 S. 4
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 60 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Pflegedienst: Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Erteilung von Auskünften

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 38/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftspflicht Dritter - Auskunftsverlangen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2016 - L 1 KR 340/15
    Zur Reichweite dieser sich aus dem Gesetz ergebenden Erstattungspflicht hat das BSG aber bereits höchstrichterlich entschieden, dass § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X keine Anwendung findet, wenn die Auskunftspflicht eines "Dritten" speziell geregelt ist, ohne dass gleichzeitig für die Erfüllung der Auskunftspflicht auch eine Kostenerstattung eingeführt wurde (BSG v. 4. Juni 2014 - B 14 AS 38/13 R - juris Rn 31/32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2018 - L 4 KR 167/15
    Die Vergütungsvereinbarung ist abschließend gemeint und lässt keinen Raum für einen Kosten- oder Aufwendungsersatzanspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - L 1 KR 1/09, juris Rn. 28 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Oktober 2016, L 1 KR 340/15 NZB; Schneider in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 132a SGB V, Rn. 21).
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