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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 190/18   

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https://dejure.org/2021,17350
LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 190/18 (https://dejure.org/2021,17350)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.05.2021 - L 9 KR 190/18 (https://dejure.org/2021,17350)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - L 9 KR 190/18 (https://dejure.org/2021,17350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 275 Abs 1c SGB V
    Krankenhausvergütung - Apherese-Thrombozytenkonzentrate - medizinische Notwendigkeit - keine MDK-Prüfung binnen 6 Wochen - Auffälligkeitsprüfung kurz vor Ablauf der Verjährung - Beweislast

  • rechtsportal.de

    § 275 Abs 1c SGB V
    Kosten einer Krankenhausbehandlung; Zusatzentgelt ZE 84.02 für die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten; Prüfungsrecht von Krankenkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 190/18
    Die Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten müsse stets dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen (Hinweis auf Bundessozialgericht, B 1 KR 2/15 R).

    Sie hält die erstinstanzliche Entscheidung für zutreffend und führt ergänzend an: Im Unterschied zu der im Verfahren B 1 KR 2/15 R gegebenen Konstellation habe die Beklagte hier die Rechnung nicht unter Vorbehalt beglichen und auch kein Prüfverfahren nach §§ 275, 276 SGB V eingeleitet.

    Diese Annahme basiert nur auf einer Vermutung, ausgehend von den Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 10. März 2015 (B 1 KR 2/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 33/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 190/18
    Allerdings führe der Fristablauf dazu, dass die Krankenkasse und der MDK auf die Daten beschränkt seien, die das Krankenhaus der Krankenkasse im Rahmen seiner Informationsobliegenheiten bei der Krankenhausaufnahme und zur Abrechnung jeweils zur Verfügung gestellt habe (Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2016, B 1 KR 33/15 R, Rdnr. 21 bei juris).

    Krankenkassen sind jederzeit berechtigt, die sachlich-rechnerische Richtigkeit einer Abrechnung von Krankenhausvergütung mit Blick auf Leistungsverweigerungsrechte oder nicht verjährte Erstattungsforderungen zu überprüfen (vgl. hierzu und zum Folgenden: Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 33/15 R -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11).§ 275 Abs. 1c SGB V (in Kraft vom 1. April 2007 bis zum 31. Dezember 2019) steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2021 - L 9 KR 190/18
    Vielmehr obliege es der Beklagten, die hier einen Erstattungsanspruch geltend mache (Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2014, B 1 KR 27/13 R, Rdnr. 18 bei juris), darzulegen und nachzuweisen, dass sie das Zusatzentgelt ohne Rechtsgrund erbracht habe (Hinweis auf Sozialgericht Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 29. März 2018, S 8 KR 220/17).

    Abweichend etwa von dem der Entscheidung B 1 KR 27/13 R zugrundeliegenden Sachverhalt habe hier zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Informationsgefälle bestanden, das eine Umkehr der Beweislast rechtfertige.

  • SG Kassel, 22.07.2021 - S 8 KR 94/17
    Allerdings geht das erkennende Gericht mit den Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 12.5.2021 zum Az. L 9 KR 190/18 davon aus, dass der ungenutzte Ablauf der 6- Wochenfrist des § 275 Abs. 1 Buchst. c S. 2 SGB V im Gegensatz zu der Auffassung der Klägerin keinen Einwendungsausschluss bewirkt.
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