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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16   

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https://dejure.org/2019,47865
LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16 (https://dejure.org/2019,47865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16 (https://dejure.org/2019,47865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - L 31 AS 2294/16 (https://dejure.org/2019,47865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 Abs 1 SGB 2, § 16 Abs 1 S 2 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11b Abs 1 S 1 Nr 5 SGB 2, § 11b Abs 2 S 2 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kfz kein Bestandteil des menschenwürdigen Existenzminimums - Eingliederungsleistungen - Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften des SGB 3 - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Werbungskosten - Höhe der absetzbaren ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 34 AS 1068/12

    Verwertbarkeit eines Bausparvertrags als Vermögen bei der Bewilligung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der hierzu beigezogenen Verwaltungsakten (Behelfsakten Band I bis V, VII bis XI zum Aktenzeichen), die beigezogene Gerichtsakte des LSG Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen L 34 AS 2849/15 (2 Bände sowie Gerichtsakten der zu diesem Verfahren beigezogenen Gerichtsakten des SG zu den Aktenzeichen S 128 AS 38352/10, S 24 AS 15342/11, S 38 AS 15346/11, einschließlich der Teil-Behelfsakte aus Band VII der Behelfsakten des Beklagten), der Akte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin (zum Geschäftszeichen), der Kopien aus der Reha-Akte der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (beigezogen im Verfahren L 34 AS 1068/12), die sämtlich vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung des Senats gewesen sind.

    Wie aber bereits der 34. Senat im Hause in seinem Urteil vom 17. Mai 2018 zum Aktenzeichen L 34 AS 1068/12 ausgeführt hat (veröffentlicht in juris, dort Rdnr.109), fehlt es bezogen auf diese Teilhabeleistungen daran, dass es sich um Maßnahmen handelt, mit der ein mit der Förderung angestrebtes Maßnahmeziel formuliert wird, diese Maßnahme regelmäßig auf eine auf dem Arbeitsmarkt einsetzbare Qualifikation gerichtet ist und ihr ein festgelegter Lehrplan zugrunde liegt, in dem einzelne unselbständige Bestandteile in einem engen zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang stehen.

    Hierzu heißt es im Urteil des 34. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2018 (a.a.O., Rdnr. 219 und 220):.

  • BSG, 30.03.2017 - B 14 AS 18/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - schwankendes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Die früheren Bescheide vom 17. August 2012 und 24. November 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 7. Februar 2013 über die vorläufige Arbeitslosengeld II-Bewilligung haben sich durch diesen Bescheid erledigt (§ 39 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; so zuletzt BSG, Urteil vom 30. März 2017, B 14 AS 18/16 R, veröffentlicht in juris).

    Rechtsgrundlage für das von den Klägern für September 2012 bis Februar 2013 beanspruchte höhere Arbeitslosengeld II bei der abschließenden Entscheidung sind § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II (in der Neufassung vom 13. Mai 2011, BGBl I 850/852, - a. F. -) i. V. m. § 328 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz SGB III. Denn bei Rechtsstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungsabschnitte ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden ("Geltungsraumprinzip", vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2017, a.a.O., Rdnr.12).

    Während Satz 1 des § 2 Abs. 3 Alg II-VO nach seinem Wortlaut ("ist zu erwarten") nur die vorläufige, nicht aber die abschließende Entscheidung regelt, enthält Satz 2 eine reine Berechnungsregel für die Ermittlung eines Durchschnittseinkommens, aber nicht die Voraussetzungen, unter denen eine solche Berechnung durchzuführen ist (BSG, Urteil vom 30. März 2017, a.a.O., Rdnr.21).

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 27/16 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Es fehlt hier an einem von einem Rehabilitationsträger bestimmten übergreifenden organisatorischen Rahmen (vgl. zur stufenförmigen Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX das Urteil des BSG vom 5. Juli 2017, B 14 AS 27/16 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 19).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    "Zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit im Hinblick auf Versicherungsbeiträge im existenzsichernden Bereich wird einerseits darauf abgestellt, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsrente üblicherweise Vorsorgeaufwendungen zu tätigen pflegen, und andererseits, welche individuellen Lebensverhältnisse die Situation des Hilfebedürftigen prägen (BSG, Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 7/10 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Darüber hinaus können nur notwendige Ausgaben als Abzugsposten berücksichtigt werden, während es das Steuerrecht ausreichen lässt, wenn die Aufwendungen durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2012, B 4 AS 163/11 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnr.19).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Ebenfalls unschädlich ist eine so genannte "Paketversicherung", sofern diese einen selbständigen ausschließlich auf das jeweilige Kind bezogenen Anteil enthält, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind (BSG, Urteil vom 10. Mai 2011, B 4 AS 139/10 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 24).
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Bei sinngemäßer Übertragung dieser Grundsätze müssen auch bei einer den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II auslösenden Maßnahme deren einzelne Elemente von vornherein nach Inhalt und Dauer als einheitliche Maßnahme ausgewiesen seien und entsprechend ihrer Ausgestaltung, insbesondere hinsichtlich ihres zeitlichen Umfangs geeignet sein, den Mehrbedarf in seiner vom Gesetzgeber historisch angenommenen Zielrichtung auszulösen (BSG, Urteil vom 5. August 2015, B 4 AS 9/15 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 21).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Wie im Urteil des BSG vom 6. April 2011 (B 4 AS 117/10 R, veröffentlicht in juris, dort Rdnrn.14 und 18) ausgeführt wird, setzt die Gewährung von Fahrkosten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BRKG voraus, dass eine entsprechende Leistung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II erbracht wurde.
  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 89/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Hierzu hat das BSG in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2012, B 4 AS 89/11 R (veröffentlicht in juris, Rdnr. 27) zu einer privaten Unfallversicherung für Jungen.im Alter von 0 bis 14 Jahren bezogen auf das Jahr 2008 festgestellt, dass die Versicherungsdichte insoweit 37, 6 Prozent der Wohnbevölkerung Deutschlands betragen habe, weshalb zutreffend der Schluss zu ziehen sei, dass eine Üblichkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung im Bereich von Familien mit Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenze nicht zu erkennen sei.
  • BSG, 14.02.1985 - 7 RAr 96/83

    Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung - unwesentliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 31 AS 2294/16
    Erforderlich ist eine organisatorische Verbundenheit, die unterschiedliche Voraussetzungen in aller Regel schon im vornhinein als einheitliche Maßnahme ausgewiesen sein lässt (BSG, Urteile vom 20. Juni 1978, 7 Rar 11/77, und vom 20. Juni 1978, 7 RAr 96/83, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 11/77

    Zweite Berufsausbildung als berufliche Fortbildung - Keine Mehrzahl der

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

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