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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15   

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https://dejure.org/2016,23791
LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15 (https://dejure.org/2016,23791)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.07.2016 - L 8 R 301/15 (https://dejure.org/2016,23791)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - L 8 R 301/15 (https://dejure.org/2016,23791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 65 SGB 6, § 254c SGB 6
    Rente - aktueller Rentenwert (Ost) - monatlicher Höchstwert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung des monatlichen Höchstwerts des Rechts auf Altersrente; Rentenformel; Rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung des monatlichen Höchstwerts des Rechts auf Altersrente; Rentenformel; Rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de

    Anpassung des monatlichen Höchstwerts des Rechts auf Altersrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Mit ihrer Klage, die in der Sache mit den Anträgen geführt wurde, die Beklagte zu verpflichten, unter Änderung des "Bescheides" zum 1. Juli 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Oktober 2012 eine höhere Rente zu zahlen, sowie "die Beklagte zu verpflichten, die Rente nach den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der gestiegenen Lohn- und Gehaltsentwicklung im Beitrittsgebiet zum 1. Juli 2012 anzupassen und den der Anpassung zu Grunde liegenden Rentenwert Ost an den Rentenwert West anzugleichen, wobei hierzu auch die Faktoren in der Rentenanpassungsformel zur Entwicklung der Bruttolöhne gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2005 um 50, 00 EUR, für das Jahr 2006 um 130, 00 EUR und für das Jahr 2007 um 3, 00 EUR bei der Bestimmung des Rentenwertes der Vorjahre zu erhöhen sind und die Anpassung nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 4 RA 120/00 R) mindestens in Höhe der Inflationsrate bzw. der Höhe der durchgeführten Anpassung bei der Beamtenversorgung vorzunehmen ist", verfolgt die Klägerin ihr Anliegen weiter.

    die Beklagte zu verpflichten, die Rente nach den verbindlichen Vorgaben des Einigungsvertrages und des Grundgesetzes unter Berücksichtigung der gestiegenen Lohn- und Gehaltsentwicklung im Beitrittsgebiet zum 1. Juli 2012 anzupassen und den der Anpassung zu Grunde liegenden Rentenwert Ost an den Rentenwert West anzugleichen, wobei hierzu auch die Faktoren in der Rentenanpassungsformel zur Entwicklung der Bruttolöhne gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2005 um 50, 00 EUR, für das Jahr 2006 um 130, 00 EUR und für das Jahr 2007 um 3, 00 EUR bei der Bestimmung des Rentenwertes der Vorjahre zu erhöhen sind und die Anpassung nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 4 RA 120/00 R) mindestens in Höhe der Inflationsrate bzw. der Höhe der durchgeführten Anpassung bei der Beamtenversorgung vorzunehmen ist,.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 57/11

    Höhere Altersrente - Rentenanpassungsmitteilungen zum 01. Juli 2007 für 01. Juli

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG ergeben sich nicht einmal durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen für die streitige Verwaltungsentscheidung (s. konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - auch - zum 1. Juli 2012 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 57/11 -, mit umfangreichen Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit [auch] der Rentenanpassungen der Folgejahre jeweils ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2015 - L 8 R 405/14 - [betreffend 2013] und - wiederum konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - Sächsisches LSG, Urteile vom 6. Januar 2015 - L 5 R 970/13 - [betreffend 2014] und vom 5. Januar 2016 - L 5 R 160/15 - [betreffend 2015]; in allen genannten Verfahren ist die Revision nicht zugelassen worden).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 405/14

    Streit um die Höhe der Rentenanpassung zum 01.07.2013; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG ergeben sich nicht einmal durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen für die streitige Verwaltungsentscheidung (s. konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - auch - zum 1. Juli 2012 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 57/11 -, mit umfangreichen Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit [auch] der Rentenanpassungen der Folgejahre jeweils ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2015 - L 8 R 405/14 - [betreffend 2013] und - wiederum konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - Sächsisches LSG, Urteile vom 6. Januar 2015 - L 5 R 970/13 - [betreffend 2014] und vom 5. Januar 2016 - L 5 R 160/15 - [betreffend 2015]; in allen genannten Verfahren ist die Revision nicht zugelassen worden).
  • LSG Sachsen, 05.01.2016 - L 5 R 160/15

    Rentenversicherung - Rentenberechnung; aktueller Rentenwert (Ost) 2015;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG ergeben sich nicht einmal durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen für die streitige Verwaltungsentscheidung (s. konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - auch - zum 1. Juli 2012 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 57/11 -, mit umfangreichen Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit [auch] der Rentenanpassungen der Folgejahre jeweils ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2015 - L 8 R 405/14 - [betreffend 2013] und - wiederum konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - Sächsisches LSG, Urteile vom 6. Januar 2015 - L 5 R 970/13 - [betreffend 2014] und vom 5. Januar 2016 - L 5 R 160/15 - [betreffend 2015]; in allen genannten Verfahren ist die Revision nicht zugelassen worden).
  • LSG Sachsen, 06.01.2015 - L 5 R 970/13

    Rente: Allgemeiner Rentenwert (Ost) verstößt auch im Jahr 2014 nicht gegen den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Unter Berücksichtigung der bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG und des BVerfG ergeben sich nicht einmal durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlagen für die streitige Verwaltungsentscheidung (s. konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - auch - zum 1. Juli 2012 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 57/11 -, mit umfangreichen Nachweisen; zur Verfassungsmäßigkeit [auch] der Rentenanpassungen der Folgejahre jeweils ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. September 2015 - L 8 R 405/14 - [betreffend 2013] und - wiederum konkret zur Anpassung des aktuellen Rentenwertes Ost - Sächsisches LSG, Urteile vom 6. Januar 2015 - L 5 R 970/13 - [betreffend 2014] und vom 5. Januar 2016 - L 5 R 160/15 - [betreffend 2015]; in allen genannten Verfahren ist die Revision nicht zugelassen worden).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 17 R 448/11
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2016 - L 8 R 301/15
    Ohne Erfolg geblieben ist sie bezüglich einer Rente aus eigener Versicherung auch mit Rechtsbehelfen gegen die Entscheidung über die Rentenanpassung zum 1. Juli 2008 (Widerspruchsbescheid der Beklagten vom 18. November 2008; Gerichtsbescheid des SG Berlin vom 22. März 2011 - S 17 R 7700/08 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2012 - L 17 R 448/11 -, Beschluss des BSG vom 19. November 2012 - B 5 R 305/12 B -).
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