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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 169/16   

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https://dejure.org/2017,9313
LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 169/16 (https://dejure.org/2017,9313)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 18 AL 169/16 (https://dejure.org/2017,9313)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 18 AL 169/16 (https://dejure.org/2017,9313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 152 Abs 2 S 2 SGB 3
    Fiktives Arbeitsentgelt - Einstufung in Qualifikationsgruppen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von höherem Arbeitslosengeld (Alg) unter Berücksichtigung eines fiktiven Bemessungsentgelts; Zuordnung des Arbeitslosen zu einer Qualifikationsgruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fiktives Arbeitsentgelts beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 169/16
    Die ab 1. Januar 2005 erfolgte Abkehr von der ausschließlichen Orientierung am individuell erzielbaren Arbeitsentgelt (§ 133 Abs. 4 SGB III aF) und die Hinwendung zu einem pauschalierenden System der Fiktivberechnung des Bemessungsentgelts einschließlich der damit verbundenen Äquivalentabweichungen unterliegen im vorliegenden Fall auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die Bemessung des Alg nach Qualifikationsgruppen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 7 RdNr 24 ff).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 169/16
    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung konnte der Gesetzgeber auch davon ausgehen, dass unter Beachtung des Zusammenhangs der beruflichen Qualifikation mit den Verdienstmöglichkeiten eine Pauschalierung zu keinen schwerwiegenden Härten führen würde (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R - juris).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2017 - L 18 AL 169/16
    Die ab 1. Januar 2005 erfolgte Abkehr von der ausschließlichen Orientierung am individuell erzielbaren Arbeitsentgelt (§ 133 Abs. 4 SGB III aF) und die Hinwendung zu einem pauschalierenden System der Fiktivberechnung des Bemessungsentgelts einschließlich der damit verbundenen Äquivalentabweichungen unterliegen im vorliegenden Fall auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; die Bemessung des Alg nach Qualifikationsgruppen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 7 RdNr 24 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2020 - L 9 AL 141/18
    Von dieser den jeweiligen (höchsten) Berufsabschluss in den Vordergrund stellenden formalen Betrachtungsweise muss es, wie auch vom BSG angedeutet, jedoch dann Ausnahmen geben, wenn bei prognostischer Betrachtung keine realistische Möglichkeit besteht, den Arbeitslosen in eine Tätigkeit zu vermitteln, die seinem ursprünglichen Ausbildungsberuf entspricht (s. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.03.2017 - L 18 AL 169/16 -, juris Rn. 28).

    Liegt eine Berufsausbildung und/oder eine letztmalige Beschäftigung im Ausbildungsberuf beispielsweise über 25 Jahre zurück, ist die Prognose der Agentur für Arbeit, dass eine Vermittlung in eine Tätigkeit, die dem Ausbildungsberuf entspricht, keine Erfolgsaussicht hat, im Regelfall nicht zu beanstanden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.03.2017 - L 18 AL 169/16 -, juris Rn. 28; Brackelmann, in: jurisPK-SGB III, § 152 Rn. 16).

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