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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08 (https://dejure.org/2009,12472)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2009 - L 30 AL 49/08 (https://dejure.org/2009,12472)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - L 30 AL 49/08 (https://dejure.org/2009,12472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Nichterfüllung der Voraussetzungen der Anwartschaftszeit ; Arbeitsrechtliche Beurteilung eines Rundfunkmitarbeiters und Fernsehmitarbeiters

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Nach der Rechtsprechung (BVerfG vom 13. Januar 1982; BVerfGE 59, 231 ff.) haben die Rundfunkanstalten die Möglichkeit, Mitarbeiter, die bei der Gestaltung der Programme mitwirken, in freier Mitarbeit zu beschäftigen und dieses Beschäftigungsverhältnis zu befristen (BAG - Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 342/97); davon macht die DW hiermit Gebrauch.

    Zu letzteren können - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Rundfunksprecher und Fernsehansager zählen (BVerfGE 59, 231, 260 f., 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfG Beschluss vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/88 - NZA 1993, 741, 742).

    Hierzu zählen nicht nur das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal, sondern ebenso solche Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpft und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibt (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 1047/77 - BVerfGE 59, 231, zu C II 1 b der Gründe) .

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    (3) Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist auch bei programmgestaltenden Mitarbeitern ein Arbeitsverhältnis zu bejahen, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II der Gründe).

    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, dass diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt (Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - und vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.".

  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, dass diese sich in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen lässt (Urteile vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 - und vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dies gilt insbesondere für die Tätigkeit in fremdsprachlichen Diensten mit routinemäßigen Tätigkeiten als Sprecher, Aufnahmeleiter und Übersetzer (Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 162/74 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 a der Gründe; Urteil vom 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl. auch Urteil vom 9. März 1977 - 5 AZR 110/76 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 c der Gründe).

  • BSG, 11.12.1973 - GS 1/73

    Definition des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Zum Begriff des Beschäftigungsverhältnisses hat das BSG (BSGE 68, 236) u. a. ausgeführt, dass dieses zwar nicht generalisierend oder abschließend bestimmt werden könne, zumal es je nach Sinnzusammenhang unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (BSGE 37, 10).

    Seine charakteristischen Merkmale sind aber neben der Freiwilligkeit und der - von Ausnahmen abgesehen - Entgeltlichkeit die persönliche Abhängigkeit, die sich in der Verfügungsbefugnis des Arbeitgebers und der Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers auswirkt (BSGE 37, 10; BSGE 41, 41).

  • BSG, 23.05.1997 - 11 BAr 23/97

    Klärung beitragspflichtiger Beschäftigungsverhältnisses als grundsätzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Selbst wenn die Klägerin arbeitnehmerähnliche Person im Sinne von § 12a TVG war, führt dies nicht unmittelbar zu der Annahme eines Versicherungspflichtverhältnisses im Sinne der §§ 123, 24 f. SGB III. Wie das BSG bereits in seinem Beschluss vom 23. Mai 1997 (11 BAr 23/97, zit. nach Juris) damals noch zu der Vorgängerregelung (§ 168 Arbeitsförderungsgesetz- AFG-) ausgeführt hat, betreffen Regelungen aus dem Arbeitsrecht (in der Entscheidung des BSG: § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG) nur den jeweils durch sie geregelten Bereich.

    Deshalb kommt es für die Beitragspflicht (zur Arbeitslosenversicherung) allein auf die Arbeitnehmereigenschaft an, sodass anhand der individuellen Arbeitsverhältnisse zu entscheiden ist, ob der Betroffene zum Kreis der selbständig tätigen Personen oder zum Kreis der Arbeitnehmer gehört (BSG, Beschluss vom 23. Mai 1997, a.a.O.).

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, jedoch zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend hiervon abweichen (vgl. u. a. Bundessozialgericht [BSG] in SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 m. w. N.; SozR 3-4100 § 141 b Nr. 17; USK 9347 m. w. N.).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Zwar existieren in der Sozialversicherung beispielsweise im Bereich der Krankenversicherung mit § 7 Abs. 2 oder § 12 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) auch Regelungen, die arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten einer Beschäftigung i.S. der Sozialversicherung gleichstellen (vgl. BSG, Urteil vom 10. August 2000, B 12 KR 21/98 R, veröffentlicht u.a. in SozR 3-2400 § 7 Nr. 15 und NJW 2001, 1965).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Das BAG hat hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Beurteilung eines Rundfunk- und Fernsehmitarbeiters in seinem grundlegenden Urteil vom 30. November 1994 (5 AZR 704/93, zit. nach Juris, u. a. veröff. in BAGE 78, 343; NZA 1995, 622, Der Betrieb [DB] 1995, 1767 m.w.N.) insbesondere folgendes ausgeführt:.
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat diesem Gedanken in mehreren Entscheidungen maßgebliche Bedeutung beigemessen, etwa für Orchestermusiker (Urteile vom 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - und 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 12, 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; ebenso Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 7/75 - AP Nr. 41 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), für Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und in schulischen Lehrgängen (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit) und für studentische Hilfspfleger im Krankenhaus (Urteil vom 13. Februar 1985 - 7 AZR 345/82 -, n.v.).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2121/94

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit und Programmgestaltungsfreiheit durch

  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

  • BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90

    Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt

  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74

    Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft

  • BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines

  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88

    Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis -

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 419/89

    Arbeitsrechtlicher Status eines beim Rundfunk angestellten Sprechers und

  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
  • BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 9 BA 1059/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Radiomoderatorin - programmgestaltende

    Bei programmgestaltenden Mitarbeitern ist zudem selbst bei einer auf Dauer angelegten Tätigkeit eine persönliche Abhängigkeit nicht schon aus ihrer Abhängigkeit vom technischen Apparat der Sendeanstalt und ihrer Einbindung in ein Produktionsteam abzuleiten (Segebrecht, a.a.o.; Rdnr. 813 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2009 - L 30 AL 49/08 - und BAG, Urteile vom 30.11.1994 - 5 AZR 704/93 - und vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 -, juris).
  • SG München, 15.12.2010 - S 11 R 2311/06

    Rentenversicherung

    Bei programmgestaltenden Mitarbeitern wird ein Arbeitsverhältnis in der Regel dann bejaht, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung verfügen kann (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2009, L 30 AL 49/08).
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