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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07   

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https://dejure.org/2009,20290
LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07 (https://dejure.org/2009,20290)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2009 - L 3 R 966/07 (https://dejure.org/2009,20290)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2009 - L 3 R 966/07 (https://dejure.org/2009,20290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer neuen Versicherungsnummer eines deutschen Staatsbürgers nach einer nachträglichen Änderung des Geburtsdatums aufgrund eines türkischen Urteils; Anerkennung der Namensänderung und Neuerteilung einer Versicherungsnummer auch bei Nichtvorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07
    Ferner verstoße die Regelung auch nicht gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 04. März 2000, - C-102/98 und C-211/98 - entschieden habe.
  • BVerfG, 19.03.2007 - 1 BvR 2426/04

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Versichertenrenten und Anwartschaften auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das letztgenannte Urteil nicht angenommen (BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 19. März 2007 - 1 BvR 2426/04 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.11.1985 - 4a RJ 9/85

    Beweiskraft von ausländischen Personenstandsurkunden - Deutsche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - L 3 R 966/07
    Demgegenüber habe das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 29. November 1985 - 4 a RJ 9/85 - festgestellt, dass ein türkisches Urteil keine weitergehende Wirkung habe, als die aufgrund dieses Urteils berichtigte Eintragung in das türkische Personenstandsregister.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - L 3 R 837/17
    Der die - auf Erteilung einer neuen Versicherungsnummer unter Berücksichtigung des Geburtsdatums 1946 gerichtete - Klage abweisende Gerichtsbescheid vom 25. Juni 2007 wurde im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen L 3 R 966/07, durch Urteil vom 17. März 2009 rechtskräftig.

    Zur weiteren Begründung verweise die Kammer in entsprechender Anwendung des § 136 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf die Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 17. März 2009, L 3 R 966/07, (Seiten 7/8), denen sich die Kammer nach eigener rechtlicher Prüfung anschließe.

    Diesbezüglich wird zunächst auf die zutreffenden Entscheidungsgründe des angegriffenen Urteils (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie des hierzu bereits ergangenen Urteils des Senats vom 17. März 2009 (L 3 R 966/07) verwiesen.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 R 2651/13

    Anspruch auf Neuvergabe einer Versicherungsnummer unter Berücksichtigung eines

    Das SG hat bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass es nicht darauf ankommt, dass die Klägerin zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis ihres tatsächlichen Geburtsdatums hatte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 17.03.2009, L 3 R 966/07, juris; Fastabend in Hauck/Noftz, SGB I, § 33a RdNr 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2014 - L 9/10 R 158/12
    Eine bewusst falsche Angabe oder die Angabe eines fiktiven Datums kann daher kein Schreibfehler sein (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. März 2009 - L 3 R 966/07, Seewald in: Kasseler Kommentar, Erg.lfg. 66, Juli 2010, SGB I, § 33a Rn. 29; Fastabend in: Hauck/Noftz, SGB I, § 33a Rn. 12).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 11 R 1395/14
    Nicht entscheidend ist, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt möglicherweise keine Kenntnis seines tatsächlichen Geburtsdatums hatte (LSG Berlin-Brandenburg 17.03.2009, L 3 R 966/07, juris; Fastabend in Hauck/Noftz, SGB I, § 33a Rn 12).
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