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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15   

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https://dejure.org/2015,46500
LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15 (https://dejure.org/2015,46500)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2015 - L 31 AS 574/15 (https://dejure.org/2015,46500)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2015 - L 31 AS 574/15 (https://dejure.org/2015,46500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 2 SGG, § 9 Abs 1 SGB 2, § 41 Abs 1 S 4 SGB 2, § 41 Abs 1 S 5 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Unterschreitung des Schwellenwerts - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verzicht auf Leistungen trotz Hilfebedürftigkeit - kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung des Grundsicherungsträgers zur ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 144 Abs 1 Nr 1 SGG, § ... 144 Abs 1 S 2 SGG, § 41 SGB 2, § 4 Abs 1 Nr 3 RdFunkBeitrStVtr BE, § 4 Abs 4 RdFunkBeitrStVtr BE, § 4 Abs 6 RdFunkBeitrStVtr BE, § 15 Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
    Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Bindung an SGB II-Leistungsbescheid - Härtefall - Zulässigkeit der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren im Streit um einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung des Grundsicherungsträgers zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ; Bindung an SGB II -Leistungsbescheid; Härtefall; Zulässigkeit der Berufung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.10.2011 - 6 C 34.10

    Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Befreiung; Hilfe zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Denn die in der Regelung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 zum Ausdruck gekommene gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit kann über die Härtefallklausel nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialleistungen erhalten, weil sie deren Voraussetzungen nicht erfüllen oder weil sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, diesem Härtefalltatbestand zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34/10 -, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 6 B 1/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 11 N 23.13 - zitiert nach juris).

    Dieser findet sich derzeit nicht mehr im Internet und basiert offenbar auch noch auf den früheren Tatbeständen nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 und 8 Befreiungsverordnung, die eine Befreiung wegen geringen Einkommens ermöglichten unabhängig von einem Leistungsbescheid (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 15).

    Selbst wenn man entgegen dieser Rechtsprechung vorliegend doch die Möglichkeit eines Anspruchs auf Ausstellung einer die Leistungsprüfung umfassenden Bescheinigung des Beklagten im Hinblick auf die Möglichkeit eines Härtefalls im Sinne des § 4 Abs. 6 annehmen wollte (vgl. zum Analogieverbot zu § 4 Abs. 1 Nr. 3 auch BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011, a.a.O., Rn. 15, wonach eine planwidrige Lücke nicht zu erkennen sei, weil der Gesetzgeber für sämtliche Befreiungstatbestände das Grundprinzip eingeführt habe, dass nur demjenigen ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zustehe, dessen Bedürftigkeit durch eine staatliche Sozialbehörde geprüft und in deren Bescheid bestätigt werde), liegen die Nachweise für die Hilfebedürftigkeit des Klägers im Sinne der §§ 9 f. SGB II und damit die Nachweise darüber, dass er Leistungsberechtigter im Sinne der §§ 19, 22 SGB II ist, für den Zeitraum Mai 2013 bis September 2017 nicht vor.

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Zu § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG hat das BSG im Beschluss vom 30. Juli 2008 (Rn. 5 - B 14 AS 7/08 B -, juris) ausgeführt:.

    Dabei ist in § 41 SGB II eine Zäsur zu sehen, die den jeweiligen Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht umschreibt (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - L 28 AS 1451/11 -, juris).

    Insoweit folgt das Gericht den Ausführungen des BSG, dass mit der Behauptung der lediglich fiktiven Möglichkeit, auch noch in einigen Jahren Empfänger von Leistungen nach dem SGB II zu sein, die Berufungsfähigkeit nicht hergestellt werden kann, denn diese ist jeweils auf das sachlich verfolgbare (materiell mögliche) Prozessziel beschränkt (vgl. BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Denn die in der Regelung des § 4 Abs. 1 und Abs. 4 zum Ausdruck gekommene gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit kann über die Härtefallklausel nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine Sozialleistungen erhalten, weil sie deren Voraussetzungen nicht erfüllen oder weil sie diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen wollen, diesem Härtefalltatbestand zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34/10 -, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 6 B 1/08 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 11 N 23.13 - zitiert nach juris).

    "Dem Sozialstaatsgebot (Art. 20 Abs. 1 GG) tragen die Befreiungstatbestände des § 6 RGebStV (Anm.: jetzt § 4 RBStV) offenkundig dadurch Rechnung, dass sie einkommensschwachen Personen die Möglichkeit einer "bescheidgebundenen" Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einräumen (Beschluss vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - a.a.O. Rn. 7).".

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 4 OA 180/06

    Streitwertfestsetzung in einem Verfahren über die Befreiung von der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Eine unbefristete Bescheinigung kann weder aus dem Gesichtspunkt des § 41 SGB II noch aus dem Gesichtspunkt einer Härtefallbefreiung nach § 4 Abs. 6 i.V.m. § 15 des RBStV i.V.m. § 15 Abs. 3 der Satzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge begehrt werden (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. September 2005 - 4 OA 180/06 -, juris).
  • VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 3881/13
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Denn die materiell-rechtliche Bedeutung des Antrags des Klägers erschöpft sich in dem Jahresbetrag dieser Leistung (vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 3881/13 -, juris).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Leistungen beruhen auf demselben Rechtsverhältnis, wenn ihnen derselbe Leistungsfall zugrunde liegt (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10), auf den die Einzelansprüche zurückgeführt werden können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2011 - L 28 AS 1451/11

    Statthaftigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Beschränkung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Dabei ist in § 41 SGB II eine Zäsur zu sehen, die den jeweiligen Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht umschreibt (BSG, Beschluss vom 30. Juli 2008, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - L 28 AS 1451/11 -, juris).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Die für eine zulassungsfreie Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung ist jedoch keine Entscheidung über die Zulassung, sondern dann, wenn die Berufung in Wahrheit beschränkt ist, eine falsche Belehrung (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 144 Rn. 45; BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 -, juris).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und diese nicht sehr intensiv belasten (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310 und vom 21. Jun i 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164 , jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die damit verbundenen Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und diese nicht sehr intensiv belasten (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310 und vom 21. Jun i 2006 - 2 BvL 2/99 -, BVerfGE 116, 164 , jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 11 N 23.13

    Rundfunkgebührenbefreiung; geringfügige Rente; Mittel zum Lebensunterhalt

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - L 8 SO 35/21

    Beibringung von Unterlagen des Hilfebedürftigen als Voraussetzung eines Anspruchs

    Bei einem unbezifferten Antrag ist der Wert von Amts wegen zu ermitteln (vgl. z.B. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. September 2015 - L 31 AS 574/15 -, juris, RdNr. 26).
  • SG Köln, 25.09.2018 - S 36 AS 2560/17

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei

    Die Klägerin kann bei dem Beklagten nicht die Ausstellung einer Befreiungsbescheinigung beantragen, da keine spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage für diese Bescheinigung existiert (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015, L 31 AS 574/15, juris Rn. 32f.).
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