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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,46525
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18 B ER (https://dejure.org/2018,46525)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18 B ER (https://dejure.org/2018,46525)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - L 31 AS 2158/18 B ER (https://dejure.org/2018,46525)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Wegen des Ausnahmecharakters sind strenge Anforderungen an die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und der Unzumutbarkeit zu stellen (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 27, BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R juris).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Erforderlich ist aber, dass die Erkrankungen ein Verbleiben in der bisherigen Wohnung aus medizinischen Gründen erforderlich machen bzw. einen Umzug schlechthin ausschließen (so insgesamt BSG, Urteil vom 20. August 2009, Aktenzeichen B 14 AS 41/08 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 91/10 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Wegen des Ausnahmecharakters sind strenge Anforderungen an die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und der Unzumutbarkeit zu stellen (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 91/10 R -, Rn. 27, BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R juris).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16

    Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Es muss der Grundsatz gelten, dass Gesundheitsstörungen zuallererst mit medizinischen Mitteln zu begegnen ist bis hin zur vorübergehenden stationären Behandlung (so auch der BGH, Beschluss vom 21. September 2017, Az. I ZB 125/16, zitiert nach juris, wonach eine befristete oder dauerhafte Einstellung einer Räumungsvollstreckung ohne Auflagen wegen einer Suizidgefährdung des Räumungsschuldners nur in Betracht kommt, wenn der Suizidgefahr nicht auf andere Weise - etwa nach polizeirechtlichen Vorschriften oder durch eine Unterbringung nach den Vorschriften des Landesrechts - entgegengewirkt werden kann und eine Besserung unter keinen Umständen zu erwarten ist) und dass diese nicht von vornherein einen Anspruch auf die Bewilligung von im Grundsatz nicht zustehenden Sozialleistungen auslösen können.
  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18
    Die Fachgerichte müssen vielmehr die Sach- und Rechtslage nur umso eingehender prüfen, je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 1 BvR 733/18 -, Rn. 3, juris).
  • LSG Hamburg, 12.05.2022 - L 4 AS 256/20

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft durch den Grundsicherungsträger

    Im Ergebnis lösten Gesundheitsstörungen bzw. Behinderungen nicht von vornherein einen Anspruch auf im Grundsatz nicht zustehende Sozialleistungen aus (Verweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2018 - L 31 AS 2158/18 B ER).
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