Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 43 SGB 6, § 240 SGB 6, § 241 SGB 6, § 58 SGB 6
Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 43 SGB 6, § 240 SGB 6, § 241 SGB 6, § 58 SGB 6
Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit - sozialrechtsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 11.07.2014 - S 21 R 4008/14
- SG Berlin, 24.02.2016 - S 21 R 4008/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R
Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
Eine konkrete Benennung ist grundsätzlich nur dann nicht erforderlich, wenn der bisherige Beruf der ersten Stufe angehört oder wenn ein so genannter einfacher Angelernter (Stufe 2, aber mit einer Ausbildungsdauer von nur bis zu einem Jahr) auf ungelernte Berufe verwiesen wird (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -, a.a.O.). - BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
(BSG, Urteile vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 25/96 -, jeweils zitiert nach juris). - BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
Verweisbarkeit von Facharbeitern
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
Ausgangspunkt der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist der "bisherige Beruf" des Versicherten (BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 169).
- BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 78/87
Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Facharbeiter bei der Deutschen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
In der Regel ist dies die zuletzt versicherungspflichtig ausgeübte Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie sogleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (BSG, Urteil vom 27. April 1989 - 5/5b RJ 78/87 -, SozR 2200 § 1246 Nr. 164). - BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
Wenn nun nach alldem das Restleistungsvermögen des Klägers mindestens 6 Stunden arbeitstäglich leichte Verrichtungen oder Tätigkeiten erlaubt (wie z.B. Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, Verpacken, Zusammensetzen von Teilen etc.)die in ungelernten und geistig anspruchslosen Tätigkeiten üblicherweise gefordert werden, und sich solche abstrakten Handlungsfelder im Fall des Klägers hinreichend beschreiben lassen und deshalb ernste Zweifel an seiner tatsächlichen Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter dessen üblichen Bedingungen nicht aufkommen, stellt sich hier auch nicht die Frage, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine besondere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, zitiert nach juris Rn. 26). - BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90
Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
In der Regel ist auch derjenige erwerbsgemindert, welcher selbst unter Verwendung von Hilfsmitteln, zum Beispiel von Gehstützen, nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als fünfhundert Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, - 13/5 RJ 73/90 -, zitiert nach juris Rn. 19). - BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - L 3 R 182/16
Der in dieser Weise begrenzte krankenversicherungsrechtliche Berufsschutz für die bei Beginn der Erkrankungen ausgeübte Tätigkeit entfällt dann, wenn ein auf die Beschäftigung bezogenes Versicherungsverhältnis entfallen ist, spätestens mit Ende des ersten Dreijahreszeitraums (Phase 3) (vgl. BSG, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 30/02 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 2; m.w.N.).