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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16   

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https://dejure.org/2018,49571
LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16 (https://dejure.org/2018,49571)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16 (https://dejure.org/2018,49571)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - L 18 AS 2341/16 (https://dejure.org/2018,49571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 40 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 330 Abs 2 SGB 3, § 45 Abs 2 S 3 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Einkommen; Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung wegen Nichtangabe von Einkommen; Anforderung an die Annahme eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Mitteilungspflichten; Unterbrechung der Jahresfrist zur Aufhebung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16
    Im Hinblick auf die letztlich erst 2011 höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage der Anrechenbarkeit der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08 u.a. - juris) kommt auch eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers im Sinne eines Kennenmüssens der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 1. Dezember 2004 - für eine positive Kenntnis fehlt es von vornherein an jeglichen Anhaltspunkten - nicht in Betracht.
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 12/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16
    Abändern oder Ersetzen im Sinne des § 96 Abs. 1 SGG setzt voraus, dass der Regelungsgegenstand des neu einzubeziehenden Verwaltungsakts mit dem des früheren identisch ist, was durch Vergleich der in beiden Verwaltungsakten getroffenen Verfügungssätze festzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2018 - B 5 RE 12/17 B - juris Rn. 22 m.w.N.; B. Schmidt a.a.O. Rn. 4a mwN).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 20/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16
    Aufgrund des jedenfalls seit 2003 laufenden Bezugs der Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die zu Unrecht nicht als Einkommen des Klägers i.S.d. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II anspruchsmindernd seit dem 1. Januar 2005 bei der Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Beklagten berücksichtigt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 20/07 R - juris Rn. 15), war der Bescheid vom 1. Dezember 2004 anfänglich objektiv rechtswidrig i.S.d. § 45 Abs. 1 SGB X. Zwar wäre die Tatsache, dass der gegenständliche Bescheid als Rechtsgrundlage für die Aufhebung § 48 SGB X nennt, bei Vorliegen zumindest grober Fahrlässigkeit des Klägers irrelevant, weil in diesem Fall ein Rücknahmeermessen des Beklagten gemäß §§ 40 Abs. 1 SGB II a.F. i.V.m. 330 Abs. 2 SGB III von vornherein nicht eröffnet und die Vorschrift auf dasselbe Ziel wie § 48 SGB X gerichtet wäre.
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 14/96

    Rückforderung der Leistungen nach § 50 Abs. 2 SGB X, Wirksamkeit, Jahresfrist des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2018 - L 18 AS 2341/16
    § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X hat vielmehr nach herrschender höchstrichterlicher Rechtsprechung abschließenden Charakter (vgl. nur BSG, Urteil vom 2. Juli 1997 - 9 RV 14/96 - juris Rn. 21 m.w.N.: "Die Behörde soll durch § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X gezwungen werden, innerhalb der einjährigen Frist eine abschließende Entscheidung zu treffen, gleichgültig, ob der Betroffene Vertrauensschutz verdient oder nicht. Bei einer Unterbrechung der Rücknahmefrist durch den Erlass des - ersten - Rücknahmebescheides gewönne die Behörde einen weiten Zeitrahmen für ersetzende weitere Bescheide. Hebt die Behörde (oder das Verwaltungsgericht) den ersten (rechtswidrigen) Rücknahmebescheid auf und erlässt sie binnen sechs Monaten einen neuen, ersetzenden VA, würde bei Anwendung der Unterbrechungsregeln gemäß § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB die Rücknahmefrist durch den ersten Rücknahmebescheid als unterbrochen gelten.
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