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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18   

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https://dejure.org/2021,48318
LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18 (https://dejure.org/2021,48318)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2021 - L 7 KA 29/18 (https://dejure.org/2021,48318)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2021 - L 7 KA 29/18 (https://dejure.org/2021,48318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 SchiedsAmtsO vom 26.03.2007, § 22 S 1 SchiedsAmtsO vom 23.10.2001, § 22a SchiedsAmtsO vom 16.07.2015, § 89 Abs 4 S 1 SGB 5, § 89 Abs 4 S 2 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung (Bundesschiedsamt) - hälftige Kostentragung durch jede Vertragspartei des Vertrages nach § 115b SGB 5 - keine erweiterte Auslegung - Grundsatz der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 89 Abs 4 SGB 5, § 115b SGB 5, § 12 SchiedsAmtsO, § 22 SchiedsAmtsO
    Erweitertes Bundesschiedsamt - AOP-Vertrag 2006 - Tragung von Kosten und Gebühren durch die Trägerorganisationen des erweiterten Bundesschiedsamtes - keine Möglichkeit der Abwälzung von Kosten und Gebühren auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft nach der SchiedsamtsO in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kosten und Gebühren eines Schiedsverfahrens; Hälftige Kostentragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 478
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Vertrag über ambulante Operationen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Im Klageverfahren hob das Sozialgericht Berlin eine in dem Beschluss vom 15. September 2006 enthaltene Regelung auf und verpflichtete das beklagte Bundesschiedsamt, insoweit erneut zu entscheiden (Urteil vom 19. Januar 2011, S 79 KA 977/06).

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage ist der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidungen vom 15. Juli 2009 (L 7 B 74/08 KA ER) und vom 19. Januar 2011 (S 79 KA 977/06) bzw. des neuerlichen Schiedsspruchs vom 24. September 2012, denn zu diesem Zeitpunkt sind die Kosten entstanden, deren anteilige Übernahme der Kläger von der Beklagten beansprucht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08

    Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Das Eilverfahren (L 7 B 74/08 KA ER, Beschluss vom 15. Juli 2009) endete mit einer teilweisen Suspendierung des Schiedsspruchs; die Kosten erlegte der Senat der Krankenkassenseite einerseits und (gesamtschuldnerisch) dem erweiterten Bundesschiedsamt, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft andererseits je zur Hälfte auf.

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage ist der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidungen vom 15. Juli 2009 (L 7 B 74/08 KA ER) und vom 19. Januar 2011 (S 79 KA 977/06) bzw. des neuerlichen Schiedsspruchs vom 24. September 2012, denn zu diesem Zeitpunkt sind die Kosten entstanden, deren anteilige Übernahme der Kläger von der Beklagten beansprucht.

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Eine in Anspruch genommene Befugnis des Gesetzgebers zur authentischen Interpretation schränkt weder die Kontrollrechte und -pflichten der Fachgerichte ein noch relativiert sie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe im Hinblick auf die Rückwirkung von Normbefehlen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 19. Dezember 2017, B 1 KR 17/17 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Dies gewährleistet eine nachträgliche Auslegung des Gebührentatbestandes nur dann, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Juli 2006, 10 C 9/05, zitiert nach juris, dort Rdnr. 30 und Leitsatz 2).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Grundsätzlich gilt auch hier: Die Grenze des möglichen Wortsinns ist auch die Grenze der Auslegung (vgl. Zippelius, Juristische Methodenlehre, 9. Aufl. 2005, S. 47 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 1985, 1 BvR 1053/82, BVerfGE 71 [115], zitiert nach juris, dort Rdnr. 16 ["Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation."]; s.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. August 2015, 1 BvR 980/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11 [" Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, erweist dieser sich als maßgebendes Kriterium: Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation."]).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Im Gegenteil sind aus der Gesetzgebungspraxis Fälle bekannt, in denen es sich bei einer vom Gesetzgeber so genannten Klarstellung tatsächlich um eine echte Änderung der Rechtslage handelt (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 2009, L 7 KA 20/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37 a.E., unter Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2005, B 1 KR 25/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 980/15

    Kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bei Erstreckung der bußgeldrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Grundsätzlich gilt auch hier: Die Grenze des möglichen Wortsinns ist auch die Grenze der Auslegung (vgl. Zippelius, Juristische Methodenlehre, 9. Aufl. 2005, S. 47 unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. Oktober 1985, 1 BvR 1053/82, BVerfGE 71 [115], zitiert nach juris, dort Rdnr. 16 ["Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation."]; s.a. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. August 2015, 1 BvR 980/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11 [" Da Gegenstand der Auslegung gesetzlicher Bestimmungen immer nur der Gesetzestext sein kann, erweist dieser sich als maßgebendes Kriterium: Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation."]).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 29.94

    Abfallrecht: Gebühr für Entsorgungsbestätigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Unabhängig davon gilt gerade auch im Abgabenrecht ein striktes Analogieverbot (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 1996, 8 C 29/94, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; Zippelius, a.a.O., S. 68; s.a. VG Kassel, Urteil vom 31. August 2020, 7 K 1230/19.Ks, zitiert nach juris, dort Rdnr. 27, zum Analogieverbot im Gebührenrecht).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Ein Anspruch der Klägerin aus Geschäftsführung ohne Auftrag, die auch im öffentlichen Recht anerkannt ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 1990, 5 RJ 39/89, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24) liegt nicht vor.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - L 7 KA 20/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung; Arzneimittelregress; Thym-Uvocal Injektionslösung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18
    Im Gegenteil sind aus der Gesetzgebungspraxis Fälle bekannt, in denen es sich bei einer vom Gesetzgeber so genannten Klarstellung tatsächlich um eine echte Änderung der Rechtslage handelt (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 2009, L 7 KA 20/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37 a.E., unter Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2005, B 1 KR 25/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).
  • VG Kassel, 31.08.2020 - 7 K 1230/19

    Es existiert keine Ermächtigungsgrundlage für eine Kostenerhebung gegenüber einem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - L 7 KA 27/19

    Begrenzung der Verordnungsfähigkeit von Heilmitteln im Rahmen der

    Im Gegenteil sind aus der Gesetzgebungspraxis Fälle bekannt, in denen es sich bei einer vom Gesetzgeber so genannten Klarstellung tatsächlich um eine echte Änderung der Rechtslage handelt (vgl. Urteil des Senats vom 22. September 2021, L 7 KA 29/18, zitiert nach juris, dort Rdnr. 49; Urteil des Senats vom 14. Oktober 2009, L 7 KA 20/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 37 a.E., unter Hinweis auf Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2005, B 1 KR 25/03 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 24).
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