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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16   

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https://dejure.org/2017,18033
LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16 (https://dejure.org/2017,18033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - L 11 VE 56/16 (https://dejure.org/2017,18033)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - L 11 VE 56/16 (https://dejure.org/2017,18033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 OEG, § 1 Abs 11 OEG, § 15 KOVVfG, § 89 BVG, Art 34 GG
    Opferentschädigung - Verkehrsunfall - Vorsatz - Vollbeweis - Glaubhaftmachung - besondere Härte - Amtshaftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Opferentschädigungsanspruch; Tätlicher Angriff; Strafrechtlicher Vorsatzbegriff; Objektive Beweis- oder Feststellungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Opferentschädigungsanspruch; Tätlicher Angriff; Strafrechtlicher Vorsatzbegriff; Objektive Beweis- oder Feststellungslast

  • rechtsportal.de

    OEG § 1 Abs. 1 ; OEG § 1 Abs. 11
    Opferentschädigungsanspruch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Gewährung einer Beschädigtenrente nach dem OEG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialrecht - sozialrechtliche Opferentschädigung auch bei vorsätzlichem Verkehrsunfall?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Schließlich führen vorliegend auch die allgemein anerkannten Beweisgrundsätze, namentlich der Grundsatz des Beweises des ersten Anscheins, nicht zu Beweiserleichterungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - juris).

    Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).

  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Zu eigener, weitergehender Ermittlungstätigkeit wäre der Senat nur verpflichtet gewesen, wenn neue erfolgversprechende Ansatzpunkte zur Feststellung einer Vorsatztat aufgetaucht oder der Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien als im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu würdigen wäre (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - bestätigt mit Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - beide bei juris).

    Zum anderen könnte es dem Kläger nur darum gehen, dass Feststellungen getroffen werden, die den tragenden Feststellungen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens widersprechen würden (vgl. BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 - juris).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 437/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Eine Teilverweisung des Rechtsstreits an das zuständige Landgericht kommt hier nicht in Betracht (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - B 13 R 437/11 B - juris).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Entsprechendes gilt für eine als Täter in Betracht kommende Person, die eine schädigende Handlung bestreitet (vgl. BSG, Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R - juris).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Allgemein ist davon auszugehen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R - juris).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Falls es daran fehlt, geht das zu Lasten des Anspruchstellers (objektive Beweis- oder Feststellungslast; vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RVg 3/89 - juris).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/06 R

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Gewalttat - rechtswidrig - vorsätzlich -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Es genügt natürlicher Vorsatz, der sich nur auf den tätlichen Angriff, nicht auf den Körperschaden richten muss (vgl. BSG, Urteil vom 8. November 2007 - B 9/9a VG 3/06 R - juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Das Vorliegen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs muss zur vollen richterlichen Überzeugung ("Vollbeweis"), das heißt zur Überzeugung des Gerichts mit einer an Gewissheit grenzenden Wahrscheinlichkeit oder eines so hohen Grades an Wahrscheinlichkeit, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt, zu ermitteln sein (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 2000 - B 9 VG 3/99 R - juris).
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Diese Ergänzung sei, so das BSG weiter, vorgenommen worden, um einerseits einen lückenlosen Schutz für die Opfer von Verkehrsunfällen zu gewährleisten, andererseits aber auch die Opfer vorsätzlicher Handlungen im Verkehr nicht nach dem OEG zu entschädigen, sondern ihre Schadensersatzansprüche durch das Eintreten der Haftpflichtversicherung oder des von den Haftpflichtversicherern getragenen Entschädigungsfonds zu sichern (vgl. zu Vorstehendem BSG, Urteil vom 12. Dezember 1995 - 9 RVg 1/94 - juris).
  • BGH, 14.01.2015 - 5 StR 494/14

    Rechtsfehlerfreie Verneinung des Körperverletzungsvorsatzes bei kräftigem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2017 - L 11 VE 56/16
    Aber auch insoweit bestehen hier keinerlei Anhaltspunkte für eine Vorsatztat.Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Körperverletzungserfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch unerwünscht sein; das für den Vorsatz erforderliche Wissen muss im Zeitpunkt der Tathandlung in aktuell wirksamer Weise vorhanden sein; bloßes nicht in das Bewusstsein gelangtes Wissen oder ein nur potentielles Bewusstsein reicht nicht aus (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Januar 2015 - 5 StR 494/14 - juris).
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 3/99 R

    Härteausgleich bei der Gewaltopferentschädigung

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 3/98 R

    Medizinische Fußpflege - Umfang der Heilbehandlung - Umfang der Krankenbehandlung

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 VG 6/99 B

    Einschränkung der Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG keine Rechtsfrage von

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