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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07   

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https://dejure.org/2008,26792
LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07 (https://dejure.org/2008,26792)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2008 - L 3 R 1395/07 (https://dejure.org/2008,26792)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - L 3 R 1395/07 (https://dejure.org/2008,26792)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf monatliche Vorauszahlung der Rente; Fälligkeit laufender Geldleistungen nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI); Verfassungsmäßigkeit der Auszahlung der monatlichen Rentenzahlbeträge am Ende des Monats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Der Gleichheitsgrundsatz ist vielmehr nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt, wenn etwa eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 -, BVerfGE 87, 1).

    Stichtage unterliegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung nur daraufhin, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 1989 - 1 BvL 11/87 -, BVerfGE 80, 297; Beschluss vom 07. Juli 1992 a. a. O.; Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00 -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Stichtage unterliegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung nur daraufhin, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 1989 - 1 BvL 11/87 -, BVerfGE 80, 297; Beschluss vom 07. Juli 1992 a. a. O.; Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00 -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Stichtage unterliegen der verfassungsrechtlichen Überprüfung nur daraufhin, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 1989 - 1 BvL 11/87 -, BVerfGE 80, 297; Beschluss vom 07. Juli 1992 a. a. O.; Beschluss vom 26. Juni 2007 - 1 BvR 2204/00 -, SozR 4-2600 § 2 Nr. 10).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 37/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Selbst wenn man die "vorschüssige" Rentenzahlung dem Schutzbereich der Eigentumsgarantie unterstellte, so verstößt nicht jede geringfügige Beeinträchtigung des Eigentums, und um eine solche handelt es sich im Streitfall, gegen Art. 14 GG [vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 27. März 2007 - B 13 R 37/06 R -, SozR 4-2600 § 65 Nr. 1 bezüglich der "Renten-Nullrunde 2004"].
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Eingriffe in die Eigentumsfreiheit müssen sich auch speziell am Vertrauensschutzprinzip messen lassen [Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 10. Mai 1983 - 1 BvR 820/79 -, BVerfGE 64, 87, 101, 103 f].
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch die in G131 § 53 enthaltene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch auf dauerhafte Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Rechtslage, denn andernfalls wäre dem Gesetzgeber jede Möglichkeit der Neugestaltung genommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 1999, - 2 BvR 1201/99 - m. w. N.).
  • SG Aachen, 13.11.2019 - S 20 SO 167/19
    Diese Umstellung der Rentenauszahlung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt insbesondere weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen das Gleichbehandlungsgebot (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - L 3 R 1395/07).
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