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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08   

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https://dejure.org/2011,12682
LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08 (https://dejure.org/2011,12682)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2011 - L 21 R 1692/08 (https://dejure.org/2011,12682)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - L 21 R 1692/08 (https://dejure.org/2011,12682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 10, § 8 Abs 5 S 1 AAÜG, § 8 Abs 5 S 2 AAÜG
    Gesetzliche Rentenversicherung - Neuberechnung einer Bestandsrente nach rückwirkender Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem des Beitrittsgebietes - Hauptamtlicher Mitarbeiter der SED/PDS - Anwendbarkeit des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches auf Feststellung ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 10, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 8 Abs 5 S 1 AAÜG, § 8 Abs 5 S 2 AAÜG, § 307a SGB 6, § 307b SGB 6
    Neufeststellung der Bestandsrentner nach rückwirkender Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem nach Nr. 27 der Anlage zum AAÜG (hauptamtliche Mitarbeiter der SED, PDS); sozialgerichtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Sie ist daher nicht zusatzversorgte Bestandsrentnerin im Sinne des § 307b SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 [die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 BvR 1030/03], und vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R - ausdrücklich zum auch vorliegend streitigen Versorgungssystem Nr. 27).

    Der Rentenversicherungsträger muss also die Unanfechtbarkeit jeder begehrten oder angefochtenen Entscheidung eines Versorgungsträgers abwarten und darf abschließend nur entscheiden, wenn bei keinem Versorgungsträger ein Feststellungsverfahren nach §§ 5 bis 8 AAÜG anhängig ist (BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R).

    Dessen Voraussetzungen sind ab dem Kalendermonat erfüllt, zu dem die Feststellungen des Versorgungsträgers unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 2001, - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R -, und vom 31. März 2004, - B 4 RA 39/03 R).

    Das entspräche der Rechtsprechung des BSG, wonach die Neufeststellung einer Rente vor Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers schlechthin ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 -, und vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R).

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Da die Rente der Klägerin somit zu Recht für die Zeit ab 01. Januar 1992 nach § 307a Abs. 1 bis 3 SGB VI umgewertet worden sei, sei eine Neufeststellung dieser Rente aufgrund des Entgeltbescheides des Versorgungsträgers für die Zusatzversorgungssysteme vom 25. Mai 2005 nur unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 31. März 2004 - Az. B 4 RA 39/03 R - möglich.

    Dessen Voraussetzungen sind ab dem Kalendermonat erfüllt, zu dem die Feststellungen des Versorgungsträgers unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 2001, - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R -, und vom 31. März 2004, - B 4 RA 39/03 R).

    Das entspräche der Rechtsprechung des BSG, wonach die Neufeststellung einer Rente vor Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers schlechthin ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 -, und vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R).

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 10/99 R

    Überführung der Zusatzversorgung der früheren DDR-Parteien in die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Dessen Voraussetzungen sind ab dem Kalendermonat erfüllt, zu dem die Feststellungen des Versorgungsträgers unanfechtbar geworden sind (vgl. BSG, Urteile vom 25. Januar 2001, - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R -, und vom 31. März 2004, - B 4 RA 39/03 R).

    Bis zum Eintritt der Bestandskraft der stets notwendigen Verwaltungsakte des Versorgungsträgers nach § 8 AAÜG ist der Anspruch auf Aufhebung der bisherigen Feststellung des Höchstwerts des Rentenrechts schlechthin ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R).

    Das entspräche der Rechtsprechung des BSG, wonach die Neufeststellung einer Rente vor Unanfechtbarkeit aller Datenfeststellungen des Versorgungsträgers schlechthin ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 10/99 R -, vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 -, und vom 31. März 2004 - B 4 RA 39/03 R).

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Aus dem Antrag der Klägerin an die PDS vom 23. Juni 1999 wird zudem deutlich, dass sie sich auch subjektiv wegen der Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R - erst zu diesem Zeitpunkt veranlasst sah, die Feststellung von Zusatzversorgungszeiten zu begehren.

    Unabhängig davon ist auch keine Pflichtverletzung des Rentenversicherungsträgers erkennbar, der über einen im Jahr 1998 erstmals richterrechtlich begründeten Anspruch (Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -) nicht aufklären bzw. beraten konnte und daher im Jahr 1991 den Höchstwert der Rente feststellen durfte.

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Aus dem Antrag der Klägerin an die PDS vom 23. Juni 1999 wird zudem deutlich, dass sie sich auch subjektiv wegen der Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R - erst zu diesem Zeitpunkt veranlasst sah, die Feststellung von Zusatzversorgungszeiten zu begehren.

    Unabhängig davon ist auch keine Pflichtverletzung des Rentenversicherungsträgers erkennbar, der über einen im Jahr 1998 erstmals richterrechtlich begründeten Anspruch (Urteile des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 27/97 R - und vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R -) nicht aufklären bzw. beraten konnte und daher im Jahr 1991 den Höchstwert der Rente feststellen durfte.

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (BSG, Urteil vom 30. September 2009 - 9 VG 3/08 R - m. w. N.).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Nach der gesetzlichen Systematik des AAÜG ist es dem Rentenversicherungsträger nicht gestattet, einen früheren Zeitpunkt für eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 SGB X zu wählen, da im AAÜG das "kompetenz- und verwaltungsverfahrensrechtliche Trennungsprinzip" gilt (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Er ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, welche eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden gewesen sein muss (BSG, Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85).
  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 42/04 R

    Zugehörigkeitszeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für ehemalige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Sie ist daher nicht zusatzversorgte Bestandsrentnerin im Sinne des § 307b SGB VI (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 [die Verfassungsbeschwerde hiergegen wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 BvR 1030/03], und vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R - ausdrücklich zum auch vorliegend streitigen Versorgungssystem Nr. 27).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94

    Höhe des Anspruchs bei Rentenüberleitung - Besonderheiten bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2011 - L 21 R 1692/08
    Es liegt auch keine verfrühte Entscheidung über das Recht der Rente der Klägerin vor, die einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses begründen könnte (vgl. zu dieser Problematik das Urteil des BSG vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94).
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