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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14   

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https://dejure.org/2016,22620
LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14 (https://dejure.org/2016,22620)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - L 7 KA 30/14 (https://dejure.org/2016,22620)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - L 7 KA 30/14 (https://dejure.org/2016,22620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG, § 35 Abs 1 InsO, § 36 InsO, § 95 Abs 2 S 7 SGB 5, § 95 Abs 6 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - Aufgabe der vertragsärztlichen Tätigkeit - Zulassungsentziehung - Anstellungsgenehmigung - Insolvenzmasse - keine Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit im überversorgten Gebiet - maßgeblicher ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 GG, § 35 InsO, § 36 InsO, § 95 SGB 5
    Medizinisches Versorgungszentrum - Aufgabe der vertragsärztlichen Tätigkeit - Zulassungsentziehung - Umwandlung einer Anstellungsgenehmigung - Insolvenzverfahren - Insolvenzmasse - Antragsberechtigung - Berufsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung von Arztstellen eines medizinischen Versorgungszentrums; Insolvenzverfahren; Frist; Antragsberechtigung; Zulässigkeit des Antrags des Insolvenzverwalters auf Umwandlung von Arztstellen eines medizinischen Versorgungszentrums im Insolvenzverfahren nach Entzug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Antrags des Insolvenzverwalters auf Umwandlung von Arztstellen eines medizinischen Versorgungszentrums im Insolvenzverfahren nach Entzug der Zulassung; Keine Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit in einem überversorgten Gebiet

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Antrags des Insolvenzverwalters auf Umwandlung von Arztstellen eines medizinischen Versorgungszentrums im Insolvenzverfahren nach Entzug der Zulassung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der mittelbaren Betroffenheit der angestellten Ärzte in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R -, juris, m.w.N.).

    Adressat der Anstellungsgenehmigung ist der Vertragsarzt bzw. das MVZ, welche durch diese zur Anstellung eines Arztes in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis berechtigt werden (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R -, juris, m.w.N.).

    Hieraus hat das BSG (a.a.O.; Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R -, juris) abgeleitet, dass die einzelnen Ärzte des MVZ grundsätzlich die Möglichkeit haben müssen, nach der Entziehung der Zulassung ihres MVZ weiterhin im bisherigen Planungsbereich vertragsärztlich tätig zu sein, zumindest solange nicht auch ihnen selbst eine gröbliche Pflichtverletzung zur Last fiele.

    Denn die angestellten Ärzte müssen nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R -, juris) an Verfahren, die ihre Anstellungsgenehmigung zum Gegenstand haben, nicht beteiligt werden, sodass der Senat - ungeachtet ihres ihm unbekannten Interesses an der Erlangen der umgewandelten Arztstellen - von ihrer Beiladung abgesehen hat.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Allerdings muss auch in solchen Fällen für alle an der vertragsärztlichen Versorgung Beteiligten zu jedem Zeitpunkt Klarheit darüber bestehen, ob der Vertragsarzt bzw. das MVZ zur Erbringung vertragsärztlicher Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse befugt ist (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R -, juris, m.w.N.).

    Für das Vertragsarztrecht ist in diesem Zusammenhang geklärt, dass nicht nur die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, sondern auch das Recht auf Praxisverlegung - als Ausfluss der Zulassung - der höchstpersönlichen Rechtssphäre des Vertragsarztes zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R -, juris, m.w.N.).

    Das MVZ kann sich im Verfahren gegen eine ihm gegenüber erfolgende Zulassungsentziehung gemäß § 95 Abs. 6 SGB V nicht auf die Berufsausübungsfreiheit der bei ihm tätigen Ärzte berufen (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R -, juris).

  • BVerfG, 22.03.2013 - 1 BvR 791/12

    Zum Umfang der Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters sowie zum Fortbestehen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Beigeladenen zu 1) gegen das o.g. Urteil des BSG vom 21. März 2012 hatte das BVerfG am 18. April 2012 (Az.: 1 BvR 791/12) beschlossen, die Vollziehung dieses Urteils bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, vorläufig auszusetzen.

    Mit Beschluss vom 22. März 2013 (Az.: 1 BvR 791/12) nahm das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil die vertragsärztliche Zulassung als höchstpersönliches Recht nicht der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters unterfalle und es ihm im Hinblick auf die Entziehung der Zulassung an der materiell-rechtlichen Handlungsfähigkeit fehle.

    Allerdings entfaltete die Zulassungsentziehung mit der Betriebseinstellung (als dem zeitlich zuerst eintretenden Beendigungsereignisses) keine rechtlichen Wirkungen mehr (BVerfG, Beschluss vom 22. März 2013 - 1 BvR 791/12 -, juris).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    In Ausnahmefällen darf der Zulassungsausschuss diese Frist um weitere sechs Monate verlängern (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R -, juris).

    Die zulässige vorübergehende Vakanz einer Arztstelle in einem MVZ folgt aus dem mit dem Nachbesetzungsrecht nach § 103 Abs. 4a Satz 5 SGB V verbundenen Ziel, Bestand und Handlungsfähigkeit des MVZ zu sichern (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R -, juris, m.w.N.), ohne dass dies mit der Frage nach einer Höchstpersönlichkeit der Anstellungsgenehmigung in Verbindung stünde.

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 60/03 B

    Aufgabe der ärztlichen Niederlassung in der Vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Dies steht einem "Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Kassenarztsitzes" i.S.v. § 95 Abs. 7 Satz 1, 4. Alt., Satz 2, 4. Alt. SGB V gleich (BSG, Beschluss vom 5. November 2003 - B 6 KA 60/03 B - und Urteil vom 24. März 1971 - 6 RKa 9/70 - jeweils juris).

    Denn allen in § 95 Abs. 7 SGB V genannten Beendigungstatbeständen (Wirksamwerden eines Verzichts, Ablauf des Befristungszeitraumes, Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes sowie Tod - im Falle eines Vertragsarztes - bzw. Auflösung - im Falle eines MVZ -) ist gemein, dass nur der objektive Sachverhalt und keine subjektiven Elemente maßgebend sind (BSG, Beschluss vom 05. November 2003 - B 6 KA 60/03 B -, juris).

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 9/70
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Dies steht einem "Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Kassenarztsitzes" i.S.v. § 95 Abs. 7 Satz 1, 4. Alt., Satz 2, 4. Alt. SGB V gleich (BSG, Beschluss vom 5. November 2003 - B 6 KA 60/03 B - und Urteil vom 24. März 1971 - 6 RKa 9/70 - jeweils juris).

    Das Zulassungsende aufgrund dieser Tatbestände tritt daher kraft Gesetzes ein (Schallen a.a.O., § 28 Rn. 1; für den Wegzug: BSG, Urteil vom 24. März 1971, a.a.O.).

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Zwar hat das BSG (Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 67/98 R - juris) darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen zur Praxisnachfolge (heute: § 103 Abs. 3a ff. SGB V) offenkundig von der Vorstellung getragen sind, dass bei Beendigung der Zulassung eines Vertragsarztes sein Vertragsarztsitz - um der Verwertung seiner Praxis willen - nicht sogleich erlischt, sondern er vielmehr mit Blick auf den Erwerb der Arztpraxis durch einen anderen Vertragsarzt weiterbestehen und diesem übertragen werden kann.
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 8/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Losgelöst hiervon erscheint aus Sicht des Senats offen, wie die Rechte von Ärzten in einem Statusverfahren Berücksichtigung finden können, welches sie nach geltendem Recht nicht initiieren können - das Umwandlungsrecht steht bislang nur dem anstellenden Vertragsarzt bzw. MVZ zu - und in dem sie, selbst bei ggf. gebotener einfacher Beiladung (§ 75 Abs. 1 SGG; vgl. BSG, Urteil vom 23. März 2011 - B 6 KA 8/10 R -, juris, m.w.N.), auch nicht durch Rechtsmittel die Verletzung eigener Rechte geltend machen können.
  • BFH, 29.07.1992 - I R 28/92

    Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Dazu gehören sowohl tatsächliche als auch rechtsgeschäftliche Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft mit sich bringt (BFH, Urteil vom 29. Juli 1992 - I R 28/92 -, juris).
  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 7 KA 30/14
    Dass anstellender und angestellter Arzt in einem Statusverfahren in rechtlich zulässiger Weise entgegengesetzte Interessen verfolgen, erscheint schwer vereinbar mit der bisherigen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. September 1995 - 6 RKa 37/94 -, juris), wonach der anzustellende (Zahn)arzt kein vom Willen des Vertrags(zahn)arztes ablösbares Recht auf Anstellung hat.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2012 - L 7 KA 31/09

    Geeignetheit - Abrechnungsgenehmigung zur Substitutionsbehandlung - Vertretung

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

  • BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 722/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die sofortige Vollziehung der Entziehung

  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 67/13 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Frist für Nachbesetzung einer Stelle gemäß § 103

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