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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15   

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https://dejure.org/2018,23422
LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15 (https://dejure.org/2018,23422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2018 - L 16 R 1022/15 (https://dejure.org/2018,23422)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - L 16 R 1022/15 (https://dejure.org/2018,23422)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Denn die vorliegenden Leistungseinschränkungen, unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses der Ermittlungen für den gesamten Streitzeitraum im Wesentlichen der Ausschluss von Kälte, Nässe und Zugluft, starken Temperaturschwankungen, unter Lärm und mit allergieauslösenden Substanzen, Überkopfarbeiten, Zwangshaltungen, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten und von Arbeiten mit besonderem Zeitdruck sowie in Nachtschicht bei überwiegendem Sitzen mit selbstbestimmten Haltungswechsel zählen nicht zu den ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen und schon gar nicht zu den schweren spezifischen Leistungsbehinderungen (vgl. dazu die auf die Vorlagebeschlüsse des 13. Senats ergangenen Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1 bis 4/95 - GS 2/95 - juris).

    So konnte und kann die Klägerin mit dem ihr verbliebenen Leistungsvermögen etwa, wie schon vom SG zu Recht ausgeführt worden ist, noch leichte Büroarbeiten nach einer Zeit der Einarbeitung von bis zu drei Monaten vollwertig verrichten (vgl. BSG SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 25).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Dabei begründet lediglich die "Summierung" - notwendig also eine Mehrheit von wenigstens zwei ungewöhnlichen Leistungseinschränkungen als tauglichen Summanden (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - juris) - die Benennungspflicht, nicht aber bereits das Zusammentreffen einer - potenziell - ungewöhnlichen mit einer oder mehrerer "gewöhnlicher" Leistungseinschränkungen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2012, a.a.O.).
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Die Klägerin war und ist in der Lage, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in mindestens 20 Minuten zurückzulegen (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R - juris m.w.N.); sie kann ferner uneingeschränkt öffentliche Verkehrsmittel und den eigenen Pkw ausweislich der Sachverständigengutachten, die sich sämtlich hiermit befasst haben, benutzen.
  • BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    18 Bei Beachtung der bei der Klägerin gegebenen qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht ferner weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag bzw. liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl. BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris), die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 11 R 684/06

    Rente wegen Erwerbsminderung - betriebsunübliche Pausen zur Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Im öffentlichen Dienst gelten im Übrigen Kurzpausen von weniger als 15 Minuten alle zwei Stunden von vornherein nicht als Arbeitszeit verkürzende Pausen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007 - L 11 R 684/06 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Dafür, dass innerhalb dieser Zeiträume die für die Klägerin notwendigen Zwischenmahlzeiten nicht eingenommen werden können, bestehen nach dem Ergebnis der Ermittlungen und dem Vortrag der Klägerin keine Anhaltspunkte (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2012 - L 16 R 698/09 - juris Rn. 33 m.w.N.; Urteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 - juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2011 - L 16 R 423/09

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Einsatz unter betriebsüblichen Bedingungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - L 16 R 1022/15
    Dafür, dass innerhalb dieser Zeiträume die für die Klägerin notwendigen Zwischenmahlzeiten nicht eingenommen werden können, bestehen nach dem Ergebnis der Ermittlungen und dem Vortrag der Klägerin keine Anhaltspunkte (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2012 - L 16 R 698/09 - juris Rn. 33 m.w.N.; Urteil vom 7. September 2011 - L 16 R 423/09 - juris Rn. 27).
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