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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17 (https://dejure.org/2018,39025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2018 - L 3 R 890/17 (https://dejure.org/2018,39025)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2018 - L 3 R 890/17 (https://dejure.org/2018,39025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 AAÜG, § 1 AAÜG
    AVItech - Dipl.-Ing. - VEB Kombinat MINOL - Kombinatsleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rentenversicherung; Rentenrechtliche Berücksichtigung weitere Entgelte für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens; VEB Kombinat MINOL

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Denn nach Artikel 19 Satz 1 Einigungsvertrag gehörten zum Kreis der Einbezogenen auch diejenigen, denen durch individuelle Entscheidung (Einzelentscheidung z. B. aufgrund eines Einzelvertrages) eine Versorgung in einem bestimmten System zugesagt gewesen sei, obgleich sie von dessen abstrakt-genereller Regelung nicht erfasst gewesen seien (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 3/02 R, a.a.O.).

    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (vgl. zur Definition und Zweckbestimmung der volkseigenen Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens im Sinne des Versorgungsrechts grundlegend BSG, Urteile vom 09. April 2004, B 4 RA 3/02 R und vom 10. April 2004, B 4 RA 10/02 R, beide in juris).

    Das BSG (Urteile vom 09. April 2004, B 4 RA 3/02 R und vom 10. April 2004, B 4 RA 10/02 R, beide in juris) hat bereits ausgeführt, dass der Hauptzweck eines Betriebes nicht dadurch geändert wird, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren.

  • BSG, 19.07.2011 - B 5 RS 3/10 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Das mit Beschluss des SG vom 22. März 2011 zum Ruhen gebrachte Verfahren wurde auf Antrag der Beklagten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Juli 2011 [Az. B 5 RS 3/10 R; die Revision des dortigen Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2010, Az.: L 17 R 283/08, zum VEB Kombinat MINOL wurde zurückgewiesen] fortgesetzt.

    Hierbei stütze sich das Gericht vollinhaltlich auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2010, Az. L 17 R 283/08 (bestätigt durch BSG, Urteil vom 19. Juli 2011, B 5 RS 3/10 R) zum VEB Kombinat MINOL und mache sich diese insoweit zu Eigen.

    Dass der VEB Kombinat MINOL am 30. Juni 1990 als Handelsbetrieb, der schwerpunktmäßig Kraft- und Schmierstoffe vertrieb, kein volkseigener Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens im Sinne von § 1 Abs. 1 der 2. DB war und auch nicht zu den gleichgestellten Betrieben nach § 1 Abs. 2 der 2. DB gehört hat, wurde bereits durch das BSG mit Urteil vom 19. Juli 2011 (Az.: B 5 RS 3/10 R) entschieden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 17 R 283/08

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Das mit Beschluss des SG vom 22. März 2011 zum Ruhen gebrachte Verfahren wurde auf Antrag der Beklagten nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Juli 2011 [Az. B 5 RS 3/10 R; die Revision des dortigen Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2010, Az.: L 17 R 283/08, zum VEB Kombinat MINOL wurde zurückgewiesen] fortgesetzt.

    Hierbei stütze sich das Gericht vollinhaltlich auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2010, Az. L 17 R 283/08 (bestätigt durch BSG, Urteil vom 19. Juli 2011, B 5 RS 3/10 R) zum VEB Kombinat MINOL und mache sich diese insoweit zu Eigen.

    Zutreffend hat das SG im angegriffenen Gerichtsbescheid von daher auch auf das der BSG- Entscheidung zu Grunde liegende Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 03. Juni 2010 (Az.: L 17 R 283/08) verwiesen.

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (vgl. zur Definition und Zweckbestimmung der volkseigenen Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens im Sinne des Versorgungsrechts grundlegend BSG, Urteile vom 09. April 2004, B 4 RA 3/02 R und vom 10. April 2004, B 4 RA 10/02 R, beide in juris).

    Das BSG (Urteile vom 09. April 2004, B 4 RA 3/02 R und vom 10. April 2004, B 4 RA 10/02 R, beide in juris) hat bereits ausgeführt, dass der Hauptzweck eines Betriebes nicht dadurch geändert wird, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren.

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Da eine Einbeziehung des Klägers in das Zusatzversorgungssystem der AVItech bis zum 30. Juni 1990 nicht erfolgte und ihm durch Einzelfallentscheidung auch keine Versorgungsanwartschaft zuerkannt wurde - diesbezüglich wird auf die zutreffenden Ausführungen des SG im angegriffenen Gerichtsbescheid gemäß § 153 Abs. 2 SGG verwiesen -, kommt eine Anerkennung von Beschäftigungszeiten nur in Betracht, wenn die Beschäftigung des Klägers beim VEB Kombinat MINOL - Kombinatsleitung - am Stichtag 30. Juni 1990 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Termins Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 04. August 2004, 1 BvR 1597/01, und vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, alle zitiert nach juris) die Voraussetzungen der VO-AVItech sowie der 2. DB vom 24. Mai 1951 erfüllt.

    Es kann daher offen gelassen werden, ob die Gleichbehandlung mit Inhabern einer Versorgungszusage - wie vom Kläger dargetan - verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, a.a.O.).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Nur wenn Einzelregelungen über die Einbeziehung tatsächlich vorlägen und über den 03. Oktober 1990 hinaus versorgungsrechtlich wirksam geblieben seien, könne sich aus ihnen eine bindende Zuordnung einer Beschäftigung zu einem Versorgungssystem ergeben (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R, SGb 2002, Seite 379).

    Voraussetzung dafür wäre, dass eine wirksam gewordene Versorgungszusage, die einen Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 19 des Einigungsvertrages darstelle und über den 03. Oktober 1990 hinaus bindend geblieben sei, vorliege, sodass das Entstehen eines Rechtsanspruches auf Versorgung (Versorgungsanspruch) nur noch davon abgehangen hätte, dass ein Versorgungsfall der Invalidität oder des Alters eintrete (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R).

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 8/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Selbst zu den reinen Rationalisierungsmittelbetrieben, wie der VEB Kombinat MINOL / Kombinatsleitung schon der Namensgebung nach keiner war, hat das BSG im Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 8/04 festgehalten: "Hauptzweck des Betriebes waren vielmehr - wie das SG festgestellt hat - das Erarbeiten und Unterbreiten von Vorschlägen zur Rationalisierung und damit Dienstleistungen zur Unterstützung von Produktionsbetrieben; Schwerpunkt war hingegen nicht die industrielle Fertigung, Fabrikation, Herstellung oder Produktion von Sachgütern.".
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Maßgeblich ist das Sprachverständnis der Deutschen Demokratischen Republik am 02. Oktober 1990 (vgl. BSG, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    In den Grenzen des § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG könnten darüber hinaus die Vorschriften des AAÜG auch auf solche Personen Anwendung finden, die in der Vergangenheit in der DDR zwar nicht zum 30. Juni 1990, aber zu irgendeinem Zeitpunkt davor eine konkrete Versorgungszusage oder auch eine Einzelentscheidung oder einzelvertragliche Regelung zur Einbeziehung in das Versorgungssystem und damit eine rechtliche Position gehabt hätten, die aus bundesrechtlicher Sicht einer Versorgungsanwartschaft entspreche (vgl. Urteil des BSG vom 10. April 2002, B 4 RA 34/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 3, m. w. N).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
    Erfasst von der Versorgungsordnung sind nur volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8750 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 41/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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