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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08   

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https://dejure.org/2009,16656
LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08 (https://dejure.org/2009,16656)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08 (https://dejure.org/2009,16656)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - L 11 VJ 36/08 (https://dejure.org/2009,16656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung wegen eines Impfschadens durch eine (Schutz-)Impfung aufgrund einer durch die zuständige (Landes-)Behörde öffentlich empfohlene und in ihrem Bereich vorgenommene Impfung; Kriterien für das Vorliegen der erforderlichen Wahrscheinlichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08
    Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich von diesen auszugehen (BSG, Urteil vom 18. September 2003, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 Rdn. 18).
  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 VJ 2/04 R

    Impfung - Impfschaden - öffentliche Impfempfehlung - Bekanntmachung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08
    Da das IFSG am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist bei zeitgleichem Außerkrafttreten des BSeuchG ohne Übergangsvorschrift, ist im Hinblick auf den Entschädigungsanspruch bis zum Inkrafttreten des IFSG das BSeuchG weiterhin anzuwenden; für die Zeit danach sind der Entscheidung die allerdings im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des IFSG zu Grunde zu legen (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005, Az. B 9a/9 VJ 2/04 R, SozR 4-3851 § 20 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08
    Für die Impfopferversorgung müssen die schädigende Einwirkung (Impfung), die gesundheitliche Schädigung in Form einer unüblichen Impfreaktion und die Schädigungsfolge (ein Dauerleiden) nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nachgewiesen und nicht nur wahrscheinlich sein (BSG, Urteil vom 19. März 1986, Az.: 9 a RVi 2/84, SozR 3850 § 51 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2006 - L 13 VJ 46/03

    Impfschaden nach Pertussis-Impfung - Epilepsie - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08
    Hinzuweisen ist noch darauf, dass in einem unlängst verhandelten Parallelfall, in dem ebenfalls der Beklagte Beteiligter war (Az. L 13 VJ 46/03), neben Prof. Dr. K und Prof. Dr. S zur Frage des Ursachenzusammenhangs drei weitere Professoren Gutachten erstattet hatten (eines davon wurde aus einem Zivilverfahren beizogen), ohne dass dies zu weiteren Erkenntnissen geführt hätte.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen

    Dort wird im Zusammenhang mit der Pertussis-Schutzimpfung unter anderem ausgeführt, einzelne veröffentlichte Kasuistiken (Enzephalopathie) über einen ursächlichen Zusammenhang seien fraglich (Epidemiologisches Bulletin vom 22. Juni 2007, Nr. 25, S. 212; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - L 11 VJ 36/08 -, juris, Rz. 41; LSG für das Saarland, Urteil vom 27. Mai 2008 - L 5 VJ 10/04 -, juris, Rz. 284).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2010 - L 10 B 9/09

    Versorgungsleistungen wegen eines Impfschadens; Ermittlung des

    Zugrunde zu legen sei nunmehr mit zwei aktuellen Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg vom 29.01.2009, L 11 VJ 36/08, und vom 29.08.2006, L 13 VJ 46/03 eine Inkubationszeit von sieben Tagen.

    Der Verweis auf die Urteile des LSG Berlin-Brandenburg (vom 29.08.2006, L 13 VJ 46/03, und vom 29.01.2009, L 11 VJ 36/08) beinhaltet keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die im konkreten Fall zu einer anderen Beurteilung der Inkubationszeit abweichend von den Vorgaben der AHP 2004/2005 führen.

  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2016 - L 6 VJ 2595/14
    Der Senat hat den insoweit unvollständigen Antrag in der mündlichen Verhandlung so verstanden, dass es sich um das Verfahren L 11 VJ 36/08, Urteil vom 29. Januar 2009 (Juris), handelt.
  • SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat

    Die Hinweise zur Kausalitätsbeurteilung bei den einzelnen Krankheitszuständen sind zwar nicht in die ab dem 01.01.2009 geltende Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" zur VersMedV übernommen worden, sie sind jedoch, solange sie dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen, weiterhin als antizipierte Sachverständigengutachten maßgebend (BSG, Urteil vom 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R; BR-Drucks. 767/07, S. 4 zu § 2 VersMedV; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2010- L 13 VJ 24/07; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2009- L 11 VJ 36/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2010 - L 6 VJ 3713/06
    Dort wird im Zusammenhang mit der Pertussis-Schutzimpfung unter anderem ausgeführt, einzelne veröffentlichte Kasuistiken (Enzephalopathie) über einen ursächlichen Zusammenhang seien fraglich (Epidemiologisches Bulletin vom 22.06.2007, Nr. 25, S. 212; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2009 - L 11 VJ 36/08; LSG für das Saarland, Urteil vom 27.05.2008 - L 5 VJ 10/04).
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