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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 16 R 487/06   

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https://dejure.org/2007,14490
LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - L 16 R 487/06 (https://dejure.org/2007,14490)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2007 - L 16 R 487/06 (https://dejure.org/2007,14490)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - L 16 R 487/06 (https://dejure.org/2007,14490)
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Wird zitiert von ... (12)

  • SG Halle, 26.03.2008 - S 8 KN 18/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer großen Witwenrente nach

    Zwar kann eine lange oder kurze Zeit des Zusammenlebens - je nach den Verhältnissen im konkreten Fall - sowohl für als auch gegen eine Versorgungsehe sprechen und daher für sich allein den gesetzlich vermuteten Versorgungscharakter nicht widerlegen (Butzer, in: GK-SGB VI, Stand: 11/2006, § 46 Rn.113; vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches LSG , Urteil v. 07.03.2007 - L 8 R 207/06 - zitiert nach Juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.01.2007- L 16 R 487/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21; SG Chemnitz, Urteil v. 13.10.2005 - S 14 KN 129/03 - zitiert nach Juris, Rn. 27 f.).

    Zwar ist eine ausreichende eigene Versorgung nicht per se geeignet, die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, sie ist jedoch ebenso wie die bereits oben genannten Umstände nach Auffassung des Gerichts ein weiteres Indiz (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 07.03.2007 - L 8 R 207/06 - zitiert nach Juris, Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.01.2007 - L 16 R 487/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21), das vorliegend gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe spricht.

    Dies kann aber angesichts der wirtschaftlichen Absicherung der Klägerin nicht dazu führen, den Versorgungsgedanken, der naturgemäß (auch) eine Rolle für den Entschluss zur Heirat gespielt haben mag, als alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat anzusehen (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.01.2007 - L 16 R 487/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - L 16 R 936/10

    Witwenrente; Vermutung einer Versorgungssache; lebensbedrohliche Erkrankung;

    Der Senat hat die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten mit Urteil vom 31. Januar 2007 (- L 16 R 487/06 -) mit der den Tenor des SG-Urteils berichtigenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte zur Gewährung großer WR ab 27. Juli 2004 verurteilt worden ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Dabei rechtfertigt aber die Darlegung allgemeiner, bei einer Heirat regelmäßig mitentscheidender Gesichtspunkte wie die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, für sich gesehen noch nicht die Annahme besonderer Umstände (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - a. A.: Landessozialgericht Berlin Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2007 - L 16 R 487/06 -, zitiert nach Juris, Rz. 20).
  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 503/07
    Im Hinblick auf die eigenständige Versorgung und das Alter der Klägerin kommt jedoch einem Versorgungsgedanken im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Motivationslage ein geringeres Gewicht zu (so auch: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 31. Januar 2007, Az.: L 16 R 487/06).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08

    Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung

    Im Umkehrschluss folgt hieraus, dass die Vermutung widerlegt ist, wenn die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Motive den Versorgungszweck überwiegen oder zumindest gleichgewichtig sind (vgl. das nicht rechtskräftige Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2007 - L 16 R 487/06 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2009 - L 31 R 1690/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Soweit sich das Sozialgericht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berufe, nach der auch bei schwerer Krankheit des Versicherten die Versorgungsabsicht nicht Grund der Heirat gewesen sein müsse (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2007, Az. L 16 R 487/06), werde darauf hingewiesen, dass dieses Urteil bisher nicht rechtskräftig sei, sondern mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen worden sei.
  • LSG Bayern, 28.10.2008 - L 6 R 634/07
    Auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2007 (L 16 R 487/06) wurde verwiesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2010 - L 3 R 84/09

    Versorgungsehe; Ehevertrag; Erbvertrag; Leberzirrhose

    Sie verweist zunächst auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2007 - L 16 R 487/06 -, wonach für die Widerlegung genüge, dass beide Partner eine dauerhafte Beziehung mit Heiratsabsicht aufgebaut hätten, die gerade nicht auf gegenseitige Versorgungsansprüche ausgerichtet gewesen sei.
  • SG Reutlingen, 23.08.2007 - S 12 R 943/06

    Anspruch auf Witwenrente, Vermutung einer Versorgungsehe

    Aus der Tatsache, dass vor der Eheschließung eine langjährige Liebesbeziehung und eheähnliche Lebensgemeinschaft bestand, kann daher nicht ohne weiteres die Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung abgeleitet werden (in diese Richtung aber LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 31.01.2007, Az.: L 16 R 487/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
    Aus der Durchführung einer palliativ intendierten Chemotherapie lasse sich nicht ableiten, dass mit dem baldigen Tode zu rechnen sei, wie das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 31. Januar 2007 (L 16 R 487/06, in juris) entschieden habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2013 - L 9 R 3644/09
  • SG Stade, 09.04.2008 - S 9 R 178/05

    Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente bei lediglich zwei Tage dauernder Ehe

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