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   LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02   

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LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02 (https://dejure.org/2005,24015)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2005 - L 28 AL 167/02 (https://dejure.org/2005,24015)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2005 - L 28 AL 167/02 (https://dejure.org/2005,24015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) für einen Restanspruch von 169 Tagen; Erfüllung der Anwartschaftszeit unter Anrechnung der Zeiten des Mutterschaftsgeldes sowie der Arbeitsunfähigkeitszeiten; Zulässigkeit eines Rückgriffs auf einen noch nicht erschöpften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 30/97 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Gleichstellungstatbestand -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Es handelt sich bei der Regelung um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212; BSG-Urteil vom 29. April 1998 - in SozR 3-4100 § 107 Nr. 10).

    Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (siehe BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).

    Wenn sich die Klägerin jedoch aktiv um den Erhalt ihres Anspruchs gekümmert und bei der Beklagten um Beratung nachgesucht hat, kommt eine dahingehende Beratungspflicht in Betracht, nach der die Klägerin durch den nur kurzzeitigen Verzicht auf Sozialleistungen (hier: des Erziehungsgeldes) dem Erlöschen des Alg-Anspruchs entgegenwirken kann (BSG - SozR 3-4100 § 107 Nr. 10) oder durch das gegebenenfalls mögliche teilweise dem Arbeitsmarkt Sich-zur-Verfügung-Stellen, jedenfalls den Anspruch aufrecht erhält.

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Auch Härten im Einzelfall sind nicht über eine Fristverlängerung ausgleichbar (siehe BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 10; BSG SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).

    Zwar besteht keine allgemeine Pflicht der Beklagten, hinsichtlich des Ablaufs der Frist aufzuklären (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 1990 - Aktenzeichen 7 RAr 36/88 - SozR 3-4100 § 125 Nr. 1).

  • LSG Sachsen, 10.10.2002 - L 3 AL 262/01

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Zahlung von Erziehungsgeld;

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Die Funktion der Arbeitslosmeldung besteht mithin darin, das Arbeitsamt tatsächlich in die Lage zu versetzen, mit seinen Vermittlungsbemühungen zu beginnen, um eingetretene Arbeitslosigkeit und damit auch die Leistungsverpflichtung möglichst rasch zu beenden (vgl. zum Ganzen Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Oktober 2002, Aktenzeichen L 3 AL 262/01 - nicht veröffentlicht -).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG handelt es sich hierbei nicht um eine Willenserklärung im Sinne von § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern eine Tatsachenerklärung (BSGE 9, 7, 12; 9, 240, 243; 60, 43 ff.).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 41/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschensfrist - Berechnung - Verlängerung um Zeiten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Die Klägerin ist jedoch im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen, als habe sie die Ausschlussfrist (§ 147 Abs. 2 SGB III) nicht versäumt, weshalb Arbeitslosengeld ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitslosmeldung beziehungsweise des Zeitpunkts, auf den sich die Arbeitslosmeldung bezieht (hier 24. März 2001), zu gewähren ist (vgl. zur Vorschrift des § 196 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III: Urteil des BSG vom 19. Januar 2005, Aktenzeichen B 11 a/11 AL 41/04 R, zitiert nach Pressemitteilung Nr. 1/05, 20. Januar 2005).
  • BSG, 04.09.2003 - B 11 AL 9/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Die Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld sind, was die Klägerin auch nicht geltend macht, nicht zu berücksichtigen (vgl. zur Rechtsfrage: BSG, Urteil vom 04. September 2003, Aktenzeichen B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG, Urteil vom 19. Januar 2005, Aktenzeichen B 11 a/11 AL 11/04 R, zitiert nach Pressemitteilung Nr. 1/05 vom 20. Januar 2005).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 21/02 B

    Anhörung eines Mitglieds der Scientology-Organisation im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Es wäre auch nicht verständlich, wenn im Verwaltungsverfahren nach §§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) die Mitwirkung von Leistungsberechtigten in den hier gewahrten Grenzen des § 65 SGB I verlangt und nach § 66 SGB I sanktioniert werden könnte, im sozialgerichtlichen Verfahren dagegen die unerlässliche Mitwirkung bei der Sachaufklärung nicht möglich wäre (vgl. BSG, Beschluss vom 25. Juni 2002, B 11 AL 21/02 B).
  • BSG, 19.01.2005 - B 11a/11 AL 11/04 R

    Erlöschen des Arbeitslosengeldanspruchs - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Die Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld sind, was die Klägerin auch nicht geltend macht, nicht zu berücksichtigen (vgl. zur Rechtsfrage: BSG, Urteil vom 04. September 2003, Aktenzeichen B 11 AL 9/03 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 1; BSG, Urteil vom 19. Januar 2005, Aktenzeichen B 11 a/11 AL 11/04 R, zitiert nach Pressemitteilung Nr. 1/05 vom 20. Januar 2005).
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Es handelt sich bei der Regelung um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die ohne Hemmungs- und Unterbrechungsmöglichkeiten kalendermäßig abläuft (BSGE 54, 212; BSG-Urteil vom 29. April 1998 - in SozR 3-4100 § 107 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 8 AL 536/01

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit;

    Auszug aus LSG Brandenburg, 04.02.2005 - L 28 AL 167/02
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 30. Januar 2003, Aktenzeichen L 8 AL 536/01 - in Breithaupt 2003, 852 -), dass ein solcher "Verlust" eines Rechts aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitet werden könne.
  • BSG, 13.05.1980 - 12 RK 18/79

    Amerikanische Staatsbürgerschaft - Antrag auf Wiedereinbürgerung -

  • BSG, 11.11.1982 - 7 RAr 24/80
  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55
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