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   LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03   

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https://dejure.org/2005,18926
LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03 (https://dejure.org/2005,18926)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2005 - L 24 KR 47/03 (https://dejure.org/2005,18926)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 47/03 (https://dejure.org/2005,18926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung zur Berufung durch das Ausgangsgericht; Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei ärztlich verordneten Insulininjektionen; Aktivlegitimation der Erbin einer Versicherten in einem Rechtsstreit gegen die Versicherung; Einordnung eines Anspruchs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Die Subsumtion einer nicht vom Arzt zu erbringenden Maßnahme der Krankenbehandlung unter den Begriff Behandlungspflege hängt hierbei nicht davon ab, ob sie ausschließlich von fachlich geschulten Pflegekräften oder auch von Laien erbracht werden kann (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R, abgedruckt in SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 = BSGE 86, 101).

    Für eine gerichtliche Prüfung hinsichtlich des Erfordernisses von Maßnahmen der Behandlungspflege besteht ohnehin nur dann Anlass, wenn Zweifel auf der Hand liegen oder die Erforderlichkeit bereits im Verwaltungsverfahren angezweifelt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R).

    Unter Haushalt ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die häusliche, wohnungsmäßige, familienhafte Wirtschaftsführung zu verstehen (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R; Hauck/Haines, a. a. O., SGB V K § 37 Rdnr. 27; Kasseler Kommentar, a. a. O., § 37 SGB V Rdnr. 12).

    Es wird dabei an familienrechtlichen Fürsorge- und Unterhaltspflichten sowie an sittlichen Beistandspflichten unter zusammenlebenden Hausangehörigen außerhalb des Familienverbundes im engeren Sinne angeknüpft (BSG, Urteil vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R).

    Nach dem Urteil des BSG vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - ist diese Vorschrift sogar hinter ihrem Wortlaut zurückbleibend dahingehend auszulegen, dass der Leistungsausschluss nicht schon dann eingreift, wenn die Hilfe durch Haushaltsangehörige geleistet werden könnte, sondern erst dann, wenn tatsächlich auch Hilfe geleistet wird.

  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Die frühere Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Juli 1977 - 3 RK 60/75 = BSGE 44, 139) kann für die Auslegung des § 37 Abs. 3 SGB V nicht herangezogen werden, denn sie erging zu einem Zeitpunkt, zu dem die Vorgängerregelung des § 185 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO), wonach häusliche Krankenpflege insoweit gewährt wurde, als eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht pflegen konnte, noch nicht galt und die Subsidiarität des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege allgemein aus familienrechtlichen Unterstützungspflichten abgeleitet wurde.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    In diesem Fall besteht Anspruch auf Freistellung von der eingegangenen Verbindlichkeit (BSGE 73, 271, 276; 79, 190, 191; 86, 54, 55).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    In diesem Fall besteht Anspruch auf Freistellung von der eingegangenen Verbindlichkeit (BSGE 73, 271, 276; 79, 190, 191; 86, 54, 55).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Entweder klagt der Versicherte auf Gewährung einer noch ausstehenden Behandlung als Sachleistung oder er beschafft sich die Behandlung privat auf eigene Rechnung und verlangt von der Krankenkasse die Erstattung der Kosten (BSG, Urteil vom 09. Oktober 2001 - B 1 KR 6/01 R, abgedruckt SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Ausnahmsweise kann eine Kostenerstattung bei noch nicht durchgeführter Behandlung auch dann in Betracht kommen, wenn die begehrte Leistung nicht vom EBM erfasst wird (BSG, Urteil vom 03. April 2001 - B 1 KR 40/00 R - abgedruckt in SozR 3-2500 § 27 a Nr. 3).
  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Rechtsgrund für einen Kostenerstattungsanspruch kann nämlich immer nur eine vertragliche Vereinbarung sein, so dass es auf den Zeitpunkt der Durchführung dieser Vereinbarung nicht ankommen kann (vgl. auch BSG-Urteil vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 23/00 R; abgedruckt in SozR 3-2500 § 28 Nr. 6).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    Bei einem solchen Sachverhalt umfasst die ursprüngliche Ablehnung der Sachleistung zugleich auch die Ablehnung der Einstandspflicht für die Kosten (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 1997, 1 RK 4/96, abgedruckt in SozR 3-2500 § 13 Nr. 14), so dass insoweit ein Verwaltungsverfahren entbehrlich ist.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus LSG Brandenburg, 25.01.2005 - L 24 KR 47/03
    In diesem Fall besteht Anspruch auf Freistellung von der eingegangenen Verbindlichkeit (BSGE 73, 271, 276; 79, 190, 191; 86, 54, 55).
  • LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03

    Kosten für die Verabreichung von Insulin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

    Im Rahmen des Kostenerstattungsanspruches nach § 13 SGB V könnte daher erwogen werden - wie dies der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 2005 - L 24 KR 47/03 getan hat, wobei dies dort allerdings nicht entscheidungserheblich gewesen ist - die maßgebliche Abgrenzung danach vorzunehmen, ob der zugrunde liegende Anspruch ein einmaliger oder wiederkehrender Anspruch ist bzw. war.
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