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   LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11   

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https://dejure.org/2013,17661
LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11 (https://dejure.org/2013,17661)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.2013 - L 1 KR 77/11 (https://dejure.org/2013,17661)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - L 1 KR 77/11 (https://dejure.org/2013,17661)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Das gilt nicht nur für die nach Maßgabe des KHG und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vertraglich vereinbarten Fallpauschalen, die bis zum 31. Dezember 2003 galten (vgl. dazu grundlegend BSG 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R - Juris), sondern auch für die im streitbefangenen Zeitraum anwendbaren Fallpauschalen auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG) (a.A. bezogen auf den Umfang der Erstattungspflicht nach § 25 SGB XII wohl LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, das die genannte Rechtsprechung des BSG insoweit allerdings für nicht einschlägig hält; die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig).

    Im Übrigen hat das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 19. September 2007 - B 1 KR 39/06 R - die DRG-Fallpauschalen in ihrer Funktion als Abrechnungseinheiten den zuvor geltenden Fallpauschalen gleichgestellt (vgl. Juris-Abs. 15: " bilden die nach Maßgabe des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der BPflV getroffenen vertraglich vereinbarten Fallpauschalen für das Krankenhaus Abrechnungseinheiten, wie dies heutzutage bei den Fallpauschalen (DRGs) aufgrund von Vereinbarungen nach § 17b KHG, § 9 Abs. 1 Krankenhausentgeltgesetz der Fall ist").

    Diese geht von der gesamten Zahl der tatsächlich mit der Fallpauschale abgerechneten Tage aus und erfolgt in der Weise, dass die Rechnungs- und Leistungsteile bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft - hier: bis zum Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs - von den folgenden Rechnungs- und Leistungsteilen zu trennen und - pro rata temporis - anteilig in Ansatz zu bringen sind (vgl. auch insoweit grundlegend BSG 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R - Juris).

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 2/12 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Das gilt nicht nur für die nach Maßgabe des KHG und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vertraglich vereinbarten Fallpauschalen, die bis zum 31. Dezember 2003 galten (vgl. dazu grundlegend BSG 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R - Juris), sondern auch für die im streitbefangenen Zeitraum anwendbaren Fallpauschalen auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG) (a.A. bezogen auf den Umfang der Erstattungspflicht nach § 25 SGB XII wohl LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, das die genannte Rechtsprechung des BSG insoweit allerdings für nicht einschlägig hält; die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig).

    Allein mit dem mutmaßlichen Rechtsgedanken des § 9 FPV 2005, dass nämlich aus Vereinfachungsgründen die Fallpauschale vollständig gegenüber dem Leistungspflichtigen bei Aufnahme abzurechnen ist, lässt sich eine Zuständigkeit der Beklagten für die ungeteilte Fallpauschale nicht begründen (so aber bezogen auf den gleichlautenden § 9 FPV 2009 LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig.) Ein rein teleologisch begründetes Auslegungsergebnis verbietet sich bei Vergütungsregelungen, die grundsätzlich eng nach ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - L 20 AY 4/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Das gilt nicht nur für die nach Maßgabe des KHG und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vertraglich vereinbarten Fallpauschalen, die bis zum 31. Dezember 2003 galten (vgl. dazu grundlegend BSG 19.9.2007 - B 1 KR 39/06 R - Juris), sondern auch für die im streitbefangenen Zeitraum anwendbaren Fallpauschalen auf der Grundlage von Diagnosis Related Groups (DRG) (a.A. bezogen auf den Umfang der Erstattungspflicht nach § 25 SGB XII wohl LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, das die genannte Rechtsprechung des BSG insoweit allerdings für nicht einschlägig hält; die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig).

    Allein mit dem mutmaßlichen Rechtsgedanken des § 9 FPV 2005, dass nämlich aus Vereinfachungsgründen die Fallpauschale vollständig gegenüber dem Leistungspflichtigen bei Aufnahme abzurechnen ist, lässt sich eine Zuständigkeit der Beklagten für die ungeteilte Fallpauschale nicht begründen (so aber bezogen auf den gleichlautenden § 9 FPV 2009 LSG Nordrhein-Westfalen 12.12.2011 - L 20 AY 4/11 - Juris, die Revision ist unter B 7 AY 2/12 R anhängig.) Ein rein teleologisch begründetes Auslegungsergebnis verbietet sich bei Vergütungsregelungen, die grundsätzlich eng nach ihrem Wortlaut und allenfalls ergänzend nach ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen sind.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008 - B 1 KR 10/08 R - kann die Klägerin nichts Abweichendes herleiten.
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung (vgl. grundlegend BSG 10.11.2001 - B 1 KR 26/00 R - Juris; aus jüngerer Zeit etwa BSG 18.5.2011 - B 3 KR 7/10 R - Juris; st. Rspr.).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes, vgl. § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG, und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten, Unbilligkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese Mängel mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. aus jüngere Zeit etwa BSG 12.7.2012 - B 3 KR 18/11 R - Juris; 8.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 1/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Ausschluss der Nachforderung der restlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Der Behandlungspflicht zugelassener Krankenhäuser aus § 109 Abs. 4 Satz 2 SGB V steht ein Vergütungsanspruch gegenüber, der unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung entsteht und auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung in §§ 16, 17 KHG zwischen Krankenkassen und Krankenhausträgern festgelegt wird (vgl. aus jüngerer Zeit etwa BSG 22.11.2012 - B 3 KR 1/12 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
  • BSG, 12.07.2012 - B 3 KR 18/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Fallzusammenführung - Wiederaufnahme des

    Auszug aus LSG Hamburg, 04.07.2013 - L 1 KR 77/11
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes, vgl. § 17b Abs. 2 Satz 1 KHG, und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten, Unbilligkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese Mängel mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. aus jüngere Zeit etwa BSG 12.7.2012 - B 3 KR 18/11 R - Juris; 8.11.2011 - B 1 KR 8/11 R - Juris - m.w.N; st. Rspr.).
  • BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 10/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenversicherung in anderem EU-Staat -

    Als sonstige Kostenträger werden im Leistungserbringerrecht üblicherweise die Einrichtungen, Arbeitgeber oder Institutionen, die außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für eine bestimmte Gruppe von Personen die Kosten medizinischer Leistungen übernehmen, verstanden (vgl LSG Hamburg Urteil vom 4.7.2013 - L 1 KR 77/11 - juris RdNr 17; auch Merkblatt der KÄBV, Informationen für die Praxis, Fragen und Antworten zu sonstigen Kostenträgern, Stand Dezember 2012) .
  • LSG Hamburg, 27.03.2014 - L 1 KR 119/12

    Anzahl der berücksichtigungsfähigen Beatmungsstunden im Rahmen einer

    Dass bedeutet, dass erkannte Fehler für die Zukunft durch eine Abänderung der Vereinbarung behoben werden können (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2013 - L 1 KR 77/11, juris, m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 22.10.2020 - L 1 KR 65/19
    Dass bedeutet, dass erkannte Fehler für die Zukunft durch eine Abänderung der Vereinbarung behoben werden können (vgl. Urteil des Senats vom 04.07.2013 - L 1 KR 77/11, juris, m.w.N.).
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