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   LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18   

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https://dejure.org/2019,50854
LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18 (https://dejure.org/2019,50854)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11.12.2019 - L 2 U 9/18 (https://dejure.org/2019,50854)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - L 2 U 9/18 (https://dejure.org/2019,50854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Justiz Hamburg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - psychische Störung - PTBS - ICD-10 - mittelschweres Ereignis - Stromschlag bei einer Spannung von 230 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur Bundessozialgericht , Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, BSGE 118, 1, m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).

    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss, es im Bereich des Arbeitsunfalls keine Beweisregel gibt, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist, weil dies bei komplexen Krankheitsgeschehen zu einer Beweislastumkehr führen würde (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 23/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Unfallbegriff -

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18
    Zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge ist eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosesysteme (zum Beispiel ICD-10, DSM) unter Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen erforderlich, damit die Feststellung nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 29. November 2011 - B 2 U 23/10 R, NZS 2012, 390).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr., vgl. nur Bundessozialgericht , Urteil vom 4. Dezember 2014 - B 2 U 10/13 R, BSGE 118, 1, m.w.N.); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern - vor allem - für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R, BSGE 96, 196, m.w.N.).
  • RG, 03.06.1910 - V 398/10

    1. Sind wissentlich unwahre Versicherungen des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18
    Im erfolglos durch zwei Instanzen betriebenen Verfahren gegen das Versorgungsamt Hamburg auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung (GdB) als 40 (klageabweisendes Urteil des Sozialgerichts vom 1. Februar 2012 - S 24 SB 398/10 -, die Berufung zurückweisendes Urteil des Landessozialgerichts vom 29. September 2015 - L 3 SB 5/12) sind in den Jahren 2011 bis 2013 mehrere Gutachten und Stellungnahmen auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet eingeholt worden.
  • EGMR, 28.01.2014 - 460/13

    CRACIUN v. ROMANIA

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.12.2019 - L 2 U 9/18
    Im Klageverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Nord wegen eines Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (vergleichsweise angenommener Versicherungsfall am 23. September 2013 mit Rentenbeginn am 1. April 2014) sowie auf eine Rehabilitationsbehandlung (diesbezüglich Erledigung durch Rücknahme) (S 51 R 460/13, verbunden mit S 51 RA 477/11) sind zwei Gutachten von dem Arzt für Neurologie und Psychiatrie Dr. La. eingeholt worden, eins im September 2013, eins im September 2016, wobei in Ersterem die Diagnose noch auf posttraumatische Belastungsstörung gelautet hat, in Letzterem bei weitgehend unverändertem Bild auf ausgeprägt ängstlich-depressive Störung nach einem mittlerweile zehn Jahre zurückliegendem Stromunfall, wobei Dr. La. kein demonstratives Verhalten hat feststellen können.
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