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   LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15   

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LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15 (https://dejure.org/2018,29004)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12.03.2018 - L 4 SO 56/15 (https://dejure.org/2018,29004)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 12. März 2018 - L 4 SO 56/15 (https://dejure.org/2018,29004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe; Örtlich zuständiger Leistungsträger; Gewöhnlicher Aufenthalt des Hilfeempfängers; Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen Leistungsträgern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII ergänzt die Zuständigkeitsregelungen nach § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII und stellt keine Rechtsgrundverweisung dar; der Träger des tatsächlichen Aufenthalts wird also nicht originär nach § 98 Abs. 1 SGB XII zuständig (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.6.2016 - L 7 SO 3237/12; BVerwG, Urteil vom 6.2.2003 - 5 C 9/02, zu § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG).

    Ein permanenter Leistungsanspruch gegen den Sozialhilfeträger ist nicht erforderlich, vielmehr reicht es aus, dass Leistungen in der stationären Einrichtung erbracht worden sind, die bei bestehender Bedürftigkeit der Sozialhilfeträger hätte erbringen müssen, wenn nicht ein anderer für diese Leistungen aufgekommen wäre (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.6.2016, a.a.O.).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Es handelt sich um einen auf eine gewisse Dauer angelegten und für einen wechselnden Personenkreis zugeschnittenen, in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln unter verantwortlicher Trägerschaft (BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 14/12 R -, zu § 97 Abs. 2 BSHG).

    Denn zum einen ist es nach einhelliger Meinung im Rahmen der Einrichtungskette nach § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII in seiner direkten Anwendung, also bei vorhandenem gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt, nicht erforderlich, dass in der ersten Einrichtung überhaupt Leistungen gewährt worden sind; es reicht aus, dass für die aktuelle Einrichtung Sozialhilfebedürftigkeit besteht (BSG, Urteil vom 23.8.2013, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.3.2011, a.a.O.; vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 27.8.1996 - 2 KO 310/95 -, zu § 103 Abs. 1 Satz 1 BSHG i.d.F. vom 10.1.1991; Söhngen, a.a.O., Rn. 38; Schlette, a.a.O., Rn. 61, m.w.N.).

  • BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R

    Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Denn ein Kläger könne nicht gezwungen werden, die Feststellungsklage jederzeit und ggf. immer aufs Neue dem Umstand anzupassen, dass nach Klageerhebung auch eine Leistungsklage für weitere verflossene Zeiträume möglich wäre (BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R).

    Die "Bewilligung" von Grundsicherungsleistungen enthält deshalb lediglich die Feststellung, dass in der stationären Leistung in der angegebenen Höhe eine normativ bestimmte Grundsicherungsleistung für den Lebensunterhalt als bloßer "Rechenposten" enthalten ist (vgl. BSG, Urteil vom 13.2.2014 - B 8 SO 11/12 R).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    § 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX a.F. schafft nur eine nachrangige Zuständigkeit, die es zulässt, dass der erstangegangene Rehabilitationsträger im Rahmen eines Erstattungsstreits sich die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen nach § 104 SGB X vom "eigentlich" zuständigen, in diesem Sinne vorrangigen Rehabilitationsträger erstatten lässt (BSG, Urteil vom 26.6.2007 - B 1 KR 34/06 R; Urteil vom 2.11.2010 - B 1 KR 9/10 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.3.2017 - L 20 SO 212/16 NZB; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.3.2012 - L 3 R 982/10).

    Insbesondere stellt die Leistungserbringung wegen Versäumung der Weiterleitung keine bewusste Missachtung des Weiterleitungsgebotes aus § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX a.F. und daher keinen zielgerichteten Eingriff in fremde Zuständigkeiten dar, der jegliche Erstattung ausschließen soll (vgl. BSG, Urteil vom 26.6.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.2003 - 5 C 9.02

    Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung; Ausnahme bei vorläufiger

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII ergänzt die Zuständigkeitsregelungen nach § 98 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII und stellt keine Rechtsgrundverweisung dar; der Träger des tatsächlichen Aufenthalts wird also nicht originär nach § 98 Abs. 1 SGB XII zuständig (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.6.2016 - L 7 SO 3237/12; BVerwG, Urteil vom 6.2.2003 - 5 C 9/02, zu § 97 Abs. 2 Satz 3 BSHG).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 30.01

    Eingliederungshilfe; örtliche Zuständigkeit nach Wechsel von stationärer zu

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04

    Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Infolgedessen findet auch § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, wonach die Zuständigkeit des nach Satz 1 zuständigen örtlichen Trägers bis zur Beendigung der Leistung auch dann fortbesteht, wenn die Leistung außerhalb seines Bereiches erbracht wird, im Rahmen der nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII begründeten örtlichen Zuständigkeit keine Anwendung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.5.2005 - 2 LB 68/04 und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.1.2015 - L 9 SO 242/12 -, jeweils zu § 98 Abs. 1 Satz 3 SGB XII in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung, nunmehr § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII; so bereits BVerwG, Urteil vom 27.6.2002 - 5 C 30/01 -, zu § 97 Abs. 1 Satz 2 BSHG, mit Hinweis darauf, dass sich die Formulierung "diese Zuständigkeit", allein auf die Zuständigkeit nach § 97 Absatz 1 Satz 1 BSHG bezieht).
  • LSG Bayern, 14.06.2006 - L 11 SO 28/05

    Maßgeblichkeit des tatsächlichen Aufenthaltsorts des Sozialhilfeempfängers im

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Zuständig ist nach § 98 Abs. 2 Satz 3 SGB XII derjenige Träger, in dessen Bereich sich der Hilfesuchende zum Zeitpunkt des Eintritts bzw. des Bekanntwerdens der sozialhilferechtlichen Bedarfslage tatsächlich aufhält (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2.4.2002 - 1 M 17/02; BayLSG, Urteil vom 14.6.2006 - L 11 SO 28/05, mit der Schlussfolgerung, habe vorher kein Bedarf an Sozialhilfe bestanden, so könne sich ein solcher Bedarf auch nicht "fortsetzen"; Schlette, a.a.O., Rn. 76).
  • OVG Thüringen, 27.08.1996 - 2 KO 310/95

    Sozialhilferecht; Kostenerstattungsanspruch; Träger der Sozialhilfe;

    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Denn zum einen ist es nach einhelliger Meinung im Rahmen der Einrichtungskette nach § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII in seiner direkten Anwendung, also bei vorhandenem gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt, nicht erforderlich, dass in der ersten Einrichtung überhaupt Leistungen gewährt worden sind; es reicht aus, dass für die aktuelle Einrichtung Sozialhilfebedürftigkeit besteht (BSG, Urteil vom 23.8.2013, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.3.2011, a.a.O.; vgl. auch OVG Thüringen, Urteil vom 27.8.1996 - 2 KO 310/95 -, zu § 103 Abs. 1 Satz 1 BSHG i.d.F. vom 10.1.1991; Söhngen, a.a.O., Rn. 38; Schlette, a.a.O., Rn. 61, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 26.09.2000 - 4 Bf 49/99
    Auszug aus LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15
    Dies ist bei bereits erfolgter Aufnahme in die Einrichtung der für die Einrichtung örtlich zuständige Träger (Schlette, a.a.O., Rn. 76, unter Hinweis auf OVG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2000 - 4 Bf 49/99).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2002 - 1 M 17/02
  • LSG Hamburg, 13.08.2013 - L 4 SO 29/11
  • LSG Hamburg, 18.12.2014 - L 4 SO 29/13

    Erstattungsverfahren als Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; Begriff des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - L 9 SO 78/12

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2017 - 4 M 36/17

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei minderjährigem Kind

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2000 - 4 L 2968/99

    Ausländer; Duldung; gewöhnlicher Aufenthalt; Kindergartenbeiträge; Übernahme

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - L 13 AS 4377/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 9/10 R

    Anschlussheilbehandlung - Arbeitslosengeld - Altersrente - Altersteilzeit -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - L 2 SO 1196/10

    Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit bei stationären Leistungen - fehlender

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2012 - L 3 R 982/10

    Erstattungsanspruch - erstangegangener Rehabilitationsträger - Unfallversicherung

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - L 20 SO 212/16

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung; Erstattungsansprüche

  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

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