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   LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15   

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LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15 (https://dejure.org/2017,33743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 5 KA 18/15 (https://dejure.org/2017,33743)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 5 KA 18/15 (https://dejure.org/2017,33743)
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  • LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Mit Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) hob das Landessozialgericht (LSG) Hamburg das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 9. November 2011 (S 27 KA 11/09), mit dem die Klage gegen den Widerruf der Abrechnungsgenehmigung für Akupunkturleistungen abgewiesen worden war, sowie den Bescheid der Beklagten vom 2. September 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2008 auf.

    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschritten, könnten sie keine Vergütung verlangen (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 - sowie BSG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95).

    Zur Begründung führt er aus, dass SG verkenne die Bedeutung der rechtskräftigen Entscheidung des LSG Hamburg im Verfahren L 1 KA 1/12 und setzte sich mit der damit eingetretenen Bestandskraft der Abrechnungsgenehmigung nicht auseinander, obwohl dies Kern seines Parteivorbringens sei.

    Einen Versuch der Rücknahme nach § 45 SGB X hat sie - auch nach dem Hinweis des LSG Hamburg in dessen Urteil vom 25. April 2013 (L 1 KA 1/12) - nicht unternommen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - L 11 KA 103/10
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Auch der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung "Akupunktur" erweitere nicht die Gebietsgrenzen fachärztlich festgelegter Tätigkeit (Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW)), Urteil vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10).

    Sie sieht sich hierin durch weitere, von ihr zitierte gerichtliche Entscheidungen bestätigt (BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 12/15 B - sowie Urteil vom 4. Mai 2016 - B 6 KA 13/15 R; LSG NRW, Urteile vom 16. Januar 2013 - L 11 KA 103/10 - und vom 28. Mai 2014 - L 11 KA 36/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 8. Juli 2015 - L8 KA 21/13; Bayerisches LSG, Urteil vom 4. Dezember 2013 - L 12 KA 71/12).

    Auch der Sachverhalt, der dem von der Beklagten u.a. angeführten Urteil des LSG NRW vom 16. Januar 2013 (L 11 KA 103/10, juris) zu Grunde lag, ist mit dem hiesigen nicht vergleichbar.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Für Leistungen, mit denen sie in unzulässiger Weise ihr Fachgebiet überschritten, könnten sie keine Vergütung verlangen (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 25. April 2013 - L 1 KA 1/12 - sowie BSG, Urteile vom 28. Mai 1965 - 6 RKa 1/65 - und vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95).

    Zwar gehören zur Rechtsfigur sachlich-rechnerische Richtigstellung auch Fallgestaltungen, in denen der Leistungserbringer Arzt von vornherein nicht zur Leistungserbringung berechtigt ist, weil diese nicht zu dem Fachgebiet gehört, für das er zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist (Clemens/Steinhilper in Laufs/Kern, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl. 2010, § 35 Rn. 23 m.w.N.; BSG, st. Rspr., vgl. nur Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95, SozR 3-2500 § 95 Nr. 9), und es kann unterstellt werden, dass die Erbringung von Leistungen nach GOP 30790 und 30791 EBM für den Kläger als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe fachfremd ist.

    Mit Veränderungen hinsichtlich der Abrechenbarkeit seiner Leistungen muss ein Vertragsarzt insbesondere nicht rechnen, soweit ihm die Erbringung einer bestimmten Leistung durch bestandskräftigen Verwaltungsakt ausdrücklich gestattet worden ist (BSG, Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 34/95, a.a.O.), ihm ist also in diesem Fall ein Vertrauensschutz zuzubilligen.

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Solche Genehmigungen berechtigten den Vertragsarzt nicht, für ihn als fachfremd einzustufende Leistungen zu erbringen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 2. April 2003 - B 6 KA 30/02 R).

    Diese Sichtweise entspreche der ständigen Rechtsprechung des BSG, das die Aufhebung von Genehmigungen für entbehrlich gehalten habe, wenn z.B. nachträglich Fachfremdheit eingetreten sei (Hinweis auf BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - RKa 52/94 - und vom 2. April 2003 - B 6 KA 30/02 R).

    Nach Erhalt der Genehmigung vom 14. Februar 2007 hat sich weder die (Fach-)Arztbezeichnung des Klägers geändert (BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, und vom 2. April 2003 - B 6 KA 30/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 5) noch endete seine Zulassung und begann eine neue (BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 87/95, SozR 3-2500 § 135 Nr. 3).

  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Unterliegt der Vertragsarzt bei der Abrechnung seiner Leistungen einer Substantiierungslast, so müssen die insoweit maßgeblichen medizinischen Befunde und/oder Diagnosen "jedenfalls für die Abrechnungsprüfung aus der vorhandenen Dokumentation erkennbar sein" (so BSG, Urteil vom 12. Dezember 2012 - B 6 KA 5/12 R, SozR 4-2500 § 115 Nr. 1 zur Begründung der Abrechnung einer bestimmten Leistung in Notdienst).

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 12. Dezember 2012 (a.a.O.) allerdings erwogen, dass es "möglicherweise ( ) auch ausreichen (würde), wenn die nähere Begründung im Verfahren des Widerspruchs gegen die sachlich-rechnerische Richtigstellung nachgeliefert wird." Im vorliegenden Fall braucht sich der Senat hierzu allerdings nicht zu positionieren, denn einen Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen der GOP 30790 bzw. 30791 durch Mitteilung einer einschlägigen Diagnose hat der Kläger jedenfalls bis zum Ende des Widerspruchsverfahrens nicht erbracht.

  • LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13

    Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung wegen wesentlicher Änderung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Dass das Sächsische LSG in seinem Urteil vom 8. Juli 2015 (L 8 KA 21/13, GesR 2016, 356) - im Übrigen ohne dies als tragenden Grund anzuführen oder auch nur in den Leit- und Orientierungssätzen anzudeuten - am Ende ausführt, dass alles dafür spreche, dass die dort streitige Abrechnungsgenehmigung nicht nur rechtswidrig, sondern sogar nichtig gewesen sei, ist für den erkennenden Senat nicht nachvollziehbar, erklärt sich möglicherweise zum Teil daraus, dass die dort streitige Genehmigung im November 2007, also nach Änderung des EBM mit Aufführung der allein berechtigten Arztgruppen, erlassen wurde.
  • LSG Hamburg, 25.02.2015 - L 5 KA 29/11

    Neubescheidung einer ärztlichen Honorarabrechnung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Dem hat der erkennende Senat sich auch für Fälle der Abrechnungsprüfung wie im vorliegenden Fall angeschlossen (LSG Hamburg, Urteil vom 25. Februar 2015 - L 5 KA 29/11, juris).
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Dies gilt vor allem dann, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen will, die allein ihm bekannt sind oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 35; unter Berufung auf Treu und Glauben noch BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83, juris).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Dies gilt vor allem dann, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen will, die allein ihm bekannt sind oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 17/11 R, SozR 4-2500 § 106 Nr. 35; unter Berufung auf Treu und Glauben noch BSG, Urteil vom 8. Mai 1985 - 6 RKa 24/83, juris).
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95

    Erlöschen der Genehmigung zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
    Nach Erhalt der Genehmigung vom 14. Februar 2007 hat sich weder die (Fach-)Arztbezeichnung des Klägers geändert (BSG, Urteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, und vom 2. April 2003 - B 6 KA 30/02 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 5) noch endete seine Zulassung und begann eine neue (BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 87/95, SozR 3-2500 § 135 Nr. 3).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 16/15

    Kassenarztrecht; Sachlich-rechnerische Richtigstellung einer Honoraranforderung;

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 13/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Diagnostische Radiologie - keine

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2014 - L 11 KA 36/11

    Vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten

  • BSG, 05.08.2014 - B 6 KA 1/14 R
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 12 KA 71/12

    Ein als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin zugelassener

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 26/01 R

    Vertragsarzt - Kassenärztliche Vereinigung - Korrektur - Honorarbescheid -

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