Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 20.02.2019 - L 2 U 21/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7419
LSG Hamburg, 20.02.2019 - L 2 U 21/17 (https://dejure.org/2019,7419)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.02.2019 - L 2 U 21/17 (https://dejure.org/2019,7419)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - L 2 U 21/17 (https://dejure.org/2019,7419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.02.2019 - L 2 U 21/17
    Beweisrechtlich ist zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen müssen (Mehrtens in Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand: 3/2017, § 8 SGB VII Rn. 10 ff. m.N.).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung nach Maßgabe des Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, a.a.O.).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.02.2019 - L 2 U 21/17
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. ob eine objektive (Mit-)Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, SozR 4-2700, § 8 Nr. 44).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung nach Maßgabe des Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, B 2 U 1/05 R, a.a.O; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht