Rechtsprechung
LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzinsung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Beginn der Verzinsung; Antrag auf Gewährung von Rehabilitationsleistungen; Vollständige Rentenantragstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hamburg - 11 R 140/14
- SG Hamburg, 13.08.2015 - S 11 R 140/14
- LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R
Beginn der Verzinsung bei Umdeutung eines Antrags auf Leistungen zur …
Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15
Der Antrag ist spätestens dann vollständig gestellt, wenn der Leistungsberechtigte den vom Leistungsträger verwendeten Antragsvordruck vollständig ausgefüllt und die hierin aufgeführten beizubringenden Unterlagen eingereicht hat (BSG v. 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R in juris, Rn. 12 mit weiteren Nachweisen).Die Fiktion des § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI) führt zwar dazu, dass der Rentenantrag im Sinne des § 99 SGB VI wirksam gestellt worden ist, hat jedoch keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Vollständigkeit des Rentenantrags und damit auch nicht auf den Verzinsungsbeginn (BSG v. 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R in juris, Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
Mit der Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI soll sichergestellt werden, dass sich die Rehabilitationsbereitschaft des Versicherten rentenrechtlich nicht nachteilig auswirken kann und die Zinspflicht des § 44 SGB I soll die Nachteile ausgleichen, die die verspätete Zahlung von oftmals existenzsichernden Sozialleistungen mit sich bringen kann (BSG v. 31.01.2008 - B 13 R 17/07 R in juris, Rn. 13).
- LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 101/15
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15
Die Gewährung der Rente war Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Hamburg (S 11 R 1334/13) und einem anschließenden Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Hamburg (L 3 R 101/15). - LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 1 R 101/15
Auszug aus LSG Hamburg, 25.04.2017 - L 3 R 102/15
Wie bereits im Parallelverfahren (L 1 R 101/15) dargestellt, ist aufgrund der Fiktion des § 116 Abs. 2 SGB VI von einem Antrag bereits im März 1997 auszugehen und es bedarf keiner zusätzlichen Fiktion nach den Grundsätzen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs.