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   LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14   

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https://dejure.org/2016,35535
LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14 (https://dejure.org/2016,35535)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2016 - L 3 VE 6/14 (https://dejure.org/2016,35535)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 (https://dejure.org/2016,35535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG); Anerkennung eines Ereignisses als vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff; Objektive Beweis- oder Feststellungslast des Anspruchstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 17.08.2011 - L 15 VG 21/10

    Opferentschädigung, Versorgung, Beweiserleichterung, Rechtswidrigkeit,

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Ihr Fehlen muss folglich mit dem Maßstab des Vollbeweises erwiesen sein (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 17. August 2011 - L 15 VG 21/10).

    Denn das Notwehrrecht gibt die Befugnis, das zu tun, was nötig ist, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff endgültig zu unterbinden (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. August 2011 - L 15 VG 21/10 -, Rn. 53, juris).

    Diese Anwendungsvoraussetzungen für § 15 KOV-VfG, Beweisnotstand und Fehlen von Verschulden, müssen im Vollbeweis erwiesen sein (Bayerisches LSG, Urteil vom 17. August 2011 - L 15 VG 21/10 -, Juris m.w.N.).

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Der Staat tritt mit dieser sozialen Entschädigung nur dann ein, wenn seine Ordnungskräfte es nicht vermocht haben, bestimmte grobe Rechtsbrüche zu verhindern, nicht aber im gesamten Bereich strafbaren Fehlverhaltens und erst recht nicht im gesamten Unfallbereich (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - Juris).

    Speziell zur Feststellung willensgesteuerter Verhaltensweisen, die regelmäßig durch die Individualität des Handelnden geprägt sind, eignet sich der Anscheinsbeweis häufig nicht (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 - Juris).

  • LSG Bayern, 18.05.2015 - L 15 VG 17/09

    Rechtswidrigkeit eines tätlichen Angriffs gemäß § 1 OEG

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Aus dieser Aufklärung kann unmittelbar - ohne weitere Zwischenschritte - abgeleitet werden, dass der Kläger nicht Opfer eines rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 1 OEG durch H. geworden ist bzw. dass nicht auszuschließen ist, sondern vielmehr sogar einiges dafür spricht, dass eine Nothilfesituation für den H. bestanden hat (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Mai 2015 - L 15 VG 17/09 ZVW -, Juris).
  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Dieses Erfordernis besagt vielmehr, dass im Hinblick auf die Feststellung eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs weder die Verwaltungsbehörde noch die Sozialgerichte an das Ergebnis des Strafverfahrens gebunden sind (vgl. die Urteile des BSG vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82, sowie vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - jeweils Juris).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Widerspricht die begehrte Opferentschädigung diesem Normzweck, weil etwa der Geschädigte sich in missbilligenswerter Weise dadurch selbst in Gefahr begeben hat, dass er sich einem mit besonderen Gefahren verbundenen Milieu zuwendet (vgl. BSG a.a.O.) oder aber sich dadurch selbst gefährdet, dass er sich einer Gefahrenlage leichtfertig nicht entzieht, obwohl ihm dies bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung (BSG, Urt. vom 3. Oktober 1984 - 9a RVg 6/83) zumutbar und möglich gewesen wäre (BSG, Urt. vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R), steht die begehrte Entschädigung im Widerspruch zum Schutzzweck der Norm und ist wegen Unbilligkeit zu versagen.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96

    Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Nach den Videoaufzeichnungen konnte ein unbeteiligter Dritter durchaus davon ausgehen, dass der Kläger den W. körperlich angreifen würde und dass diese Gefahr konkret und unmittelbar bevorstand (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVg 1/96 - Juris).
  • BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83

    Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Widerspricht die begehrte Opferentschädigung diesem Normzweck, weil etwa der Geschädigte sich in missbilligenswerter Weise dadurch selbst in Gefahr begeben hat, dass er sich einem mit besonderen Gefahren verbundenen Milieu zuwendet (vgl. BSG a.a.O.) oder aber sich dadurch selbst gefährdet, dass er sich einer Gefahrenlage leichtfertig nicht entzieht, obwohl ihm dies bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung (BSG, Urt. vom 3. Oktober 1984 - 9a RVg 6/83) zumutbar und möglich gewesen wäre (BSG, Urt. vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R), steht die begehrte Entschädigung im Widerspruch zum Schutzzweck der Norm und ist wegen Unbilligkeit zu versagen.
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82

    Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß

    Auszug aus LSG Hamburg, 31.05.2016 - L 3 VE 6/14
    Dieses Erfordernis besagt vielmehr, dass im Hinblick auf die Feststellung eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs weder die Verwaltungsbehörde noch die Sozialgerichte an das Ergebnis des Strafverfahrens gebunden sind (vgl. die Urteile des BSG vom 07. Dezember 1983 - 9a RV 40/82, sowie vom 25. Juni 1986 - 9a RVg 2/84 - jeweils Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund -

    In diesem Rahmen können aber zum Beispiel die Feststellungen anderer Gerichte als Urkunden (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. §§ 415 ff. ZPO) verwertet werden, insbesondere die darin enthaltenen Aussagen von Zeugen (LSG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 -, juris, Rz. 31).
  • SG Aachen, 07.03.2017 - S 18 VG 20/15
    Beweisbelastet für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen - einschließlich der Rechtswidrigkeit eines Angriffes (vgl. u.a. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2000 - L 6 VG 76/96 -, juris (Leitsätze), im Volltext auf Sozialgerichtsbarkeit.de veröffentlicht; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. August 2011 - L 15 VG 21/10 -, Rn. 54, juris; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 -, Rn. 25, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - L 11 VG 7/12 -, Rn. 24, juris) - ist nach den allgemeinen Beweislastregeln, nach denen denjenigen die objektive Beweislast trifft, dem die Erfüllung eines Tatbestandes günstig wäre (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 103, Rn. 19 f.; Keller, ebenda, § 118, Rn. 6), der Kläger.

    (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 -, Rn. 25 ff., juris; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. August 2011 - L 15 VG 21/10 -, Rn. 52, 53, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2000 - L 6 VG 76/96 -, veröffentlicht auf Sozialgerichtsbarkeit.de, Leitsätze bei juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 1999 - L 6 VG 2776/98 -, in Rn. 32 in der Formulierung zu weit, vgl. aber Rn. 35 "noch nicht widerlegt", juris, unter Aufhebung eines Urteils des Sozialgerichts Reutlingen vom 14.05.1998 - S 6 V 995/97, in dem dieses unter dem Postulat einer Indizierung der Rechtswidrigkeit durch die Tatbestandsmäßigkeit die objektive Beweislast für die Rechtswidrigkeit dem Beklag-ten auferlegte, vgl. Rn. 18 der o.a. Entscheidung des LSG; unbeachtet gelassen von: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. August 2006 - L 7 VG 38/05 -, Rn. 23, juris; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Oktober 2006 - L 6 VG 22/06 -, Rn. 29, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VG 4601/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Gerichtsbesucher mit

    Beweisregeln wie jene, dass ein bei einem vorsätzlichen Angriff die Rechtswidrigkeit indiziert sei und deshalb die Versorgungsverwaltung das Fehlen von Rechtfertigungsgründen zu beweisen habe, existiert nicht, insbesondere nicht in der Form des Anscheinsbeweises (hierzu im Einzelnen LSG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 -, juris, Rz. 25), auch weil sich der Anscheinsbeweis, der an allgemeine Erfahrungssätze anknüpft, zur Feststellung individueller, willensgesteuerter Verhaltensweisen nicht eignet (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 -, juris, Rz. 14).
  • BSG, 16.02.2017 - B 9 V 73/16 B

    Ansprüche nach dem OEG ; Divergenzrüge; Begriff der Abweichung; Rüge fehlerhafter

    L 3 VE 6/14 (LSG Hamburg).
  • LSG Hamburg, 27.08.2019 - L 3 VE 1/18

    Soziales Versorgungsrecht: Anspruch auf Opferentschädigung; Annahme einer

    Dies ergibt sich aus den auch für den Senat überzeugenden Feststellungen des Landgerichts Hamburg im rechtskräftigen Strafurteil, die im Wege des Urkundsbeweises gemäß § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 415 ff. Zivilprozessordnung herangezogen worden sind (s. zu dieser Möglichkeit Senatsurteil vom 31. Mai 2016, L 3 VE 6/14, juris-Rn. 31 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 1799/16
    Beweisregeln wie jene, dass ein bei einem vorsätzlichen Angriff die Rechtswidrigkeit indiziert sei und deshalb die Versorgungsverwaltung das Fehlen von Rechtfertigungsgründen zu beweisen habe, existiert nicht, insbesondere nicht in der Form des Anscheinsbeweises (hierzu im Einzelnen LSG Hamburg, Urteil vom 31. Mai 2016 - L 3 VE 6/14 -, juris, Rz. 25), auch weil sich der Anscheinsbeweis, der an allgemeine Erfahrungssätze anknüpft, zur Feststellung individueller, willensgesteuerter Verhaltensweisen nicht eignet (BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 -, juris).
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