Rechtsprechung
   LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21263
LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13 (https://dejure.org/2015,21263)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2015 - L 8 KR 273/13 (https://dejure.org/2015,21263)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - L 8 KR 273/13 (https://dejure.org/2015,21263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,21263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257-268, Rdnr. 16).

    Auch dann, wenn einer mit dem Firmeninhaber nicht identischen Person in der betrieblichen Realität ein weitreichender Einfluss auf die Firmenleitung eingeräumt ist, bleibt die Rechtsmacht des Betriebsinhabers maßgeblich, etwa im Fall eines Zerwürfnisses die betreffende Person zu entlassen und an seiner Stelle eine andere Arbeitskraft mit entsprechendem Fachwissen einzustellen, ohne dass der "Betriebsleiter" die Rechtsmacht hat, dem mit Erfolgsaussicht entgegenzutreten (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R, Rdnr. 32).

    Der Beigeladene zu 1) hat insoweit auf die von der C. C. & Co KG (mit ihm als persönlich haftendem Gesellschafter- zugunsten der Klägerin übernommene Bürgschaftserklärung vom 25. Juni 2002 für die Erfüllung von Kaufpreisforderungen der E. GmbH in unbeschränkter Höhe sowie auf von ihm der Gesellschaft gewährten Kredite verwiesen. Hierauf kommt es aus Sicht des Senats jedoch nicht an. Die Bürgschaftsübernahme bzw. die Hingabe von Darlehen war nicht verbunden mit den geschuldeten Diensten als Geschäftsführer der Klägerin. Vielmehr liegt insoweit ein eigenständiges Rechtsgeschäft neben dem Geschäftsführervertrag vor. Der Beigeladene zu 1) hat damit zwar ein zusätzliches Risiko übernommen, jedoch ohne dass erkennbar wäre, dass sich hierdurch seine rechtlichen oder tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit entscheidend verändert hätten (vgl. BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, [...] Rdnr. 26).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Allerdings machen auch weitreichende Entscheidungsbefugnisse einen "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, aus diesem noch keinen Selbständigen (BSG, Urteil vom 30. April 2013, B 12 KR 19/11 R, [...] Rdnr. 29).

    Ausgangspunkt für die Prüfung, ob eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist nach diesen Grundsätzen zunächst der Geschäftsführervertrag zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) (vgl. BSG, Urteil vom 30. April 2013, B 12 KR 19/11 R, [...] Rdnr. 17).

    Daher machen auch weitreichende Entscheidungsbefugnisse eines "leitenden Angestellten", der in funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess einem verfeinerten Weisungsrecht unterliegt, diesen nicht zu einem Selbstständigen, selbst wenn er innerhalb des Betriebs als "Chef" angesehen wird (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21, Rdnr. 29).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Denn auch wenn der geschäftsführende Gesellschafter über keine Mehrheit am Stammkapital und auch nicht über eine Sperrminorität verfügt, kann eine abhängige Beschäftigung weiter dann ausgeschlossen sein, wenn es ihm sein tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der GmbH gestattet, nicht genehme Weisungen der genannten Art zu verhindern (vgl. BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).

    Dies hat sich in der Vergangenheit in einer durchaus widersprüchlichen Entscheidungspraxis auch der Gerichte bei der Beurteilung insbesondere der Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern gezeigt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Hat ein solcher Geschäftsführer aufgrund seiner Kapitalbeteiligung einen so maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft, dass er jeden ihm nicht genehmen Beschluss verhindern kann, so fehlt die das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis wesentlich kennzeichnende persönliche Abhängigkeit (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R, [...]).

    Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er in der GmbH "schalten und walten" kann wie er will, weil er die Gesellschafter persönlich dominiert oder weil diese wirtschaftlich von ihm abhängig sind (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999, B 2 U 48/98 R, [...]).

  • LSG Bayern, 11.09.2008 - L 8 AL 236/06

    Arbeitslosenversicherung - Ansprüche der Einzugsstelle auf Pflichtbeiträge für

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Hieran ist aber zur Überzeugung des Senats angesichts einer geänderten Gesetzeslage nicht festzuhalten, nachdem für die Wirkung der - nunmehr vierjährigen - Verjährung das Gesetz ausdrücklich auf die Vorschriften des BGB verweist und damit auch auf § 222 Abs. 1 BGB, wonach der Schuldner lediglich zur Leistungsverweigerung berechtigt ist (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. September 2008 - L 8 AL 236/06 -, Rn. 51, [...]; offen gelassen in BSGE 56, 266, 269 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Hieran ist aber zur Überzeugung des Senats angesichts einer geänderten Gesetzeslage nicht festzuhalten, nachdem für die Wirkung der - nunmehr vierjährigen - Verjährung das Gesetz ausdrücklich auf die Vorschriften des BGB verweist und damit auch auf § 222 Abs. 1 BGB, wonach der Schuldner lediglich zur Leistungsverweigerung berechtigt ist (ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. September 2008 - L 8 AL 236/06 -, Rn. 51, [...]; offen gelassen in BSGE 56, 266, 269 = SozR 2200 § 1418 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1964 - 3 RK 65/62

    Beiträge zur Kranken- und Angestelltenversicherung ; Beachtung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Zwar wurde vor Inkrafttreten des § 25 SGB IV am 1. Juli 1977 die damals geltende zweijährige Verjährung (§ 29 Abs. 1 RVO) nach Praxis und Rechtsprechung (vgl. BSGE 22, 173, 176 ff. [BSG 17.12.1964 - 3 RK 65/62] = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73, 74 f [BSG 22.06.1966 - 3 RK 4/64] = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO) von Amts wegen berücksichtigt.
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 4/64

    Anspruch auf Beitragsrückstände - Verjährungsunterbrechung - Beginn der neuen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Zwar wurde vor Inkrafttreten des § 25 SGB IV am 1. Juli 1977 die damals geltende zweijährige Verjährung (§ 29 Abs. 1 RVO) nach Praxis und Rechtsprechung (vgl. BSGE 22, 173, 176 ff. [BSG 17.12.1964 - 3 RK 65/62] = SozR Nr. 8 zu § 1399 RVO; BSGE 25, 73, 74 f [BSG 22.06.1966 - 3 RK 4/64] = SozR Nr. 12 zu § 29 RVO) von Amts wegen berücksichtigt.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 28e Nr. 4 Rdnr. 17; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 Rdnr. 14 m.w.N.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S. 31 f. und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2015 - L 8 KR 273/13
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. zum Ganzen z.B. BSG SozR 4-2400 § 28e Nr. 4 Rdnr. 17; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 Rdnr. 14 m.w.N.; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S. 31 f. und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2016 - L 5 R 50/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auch wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht über die Mehrheit am Stammkapital und auch nicht über eine Sperrminorität verfüge, könne eine abhängige Beschäftigung ausgeschlossen sein, wenn ihm sein tatsächlicher Einfluss auf die Willensbildung der GmbH gestatte, nicht genehme Weisungen zu verhindern (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 07.05.2015, - L 8 KR 273/13 - LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2014, - L 4 R 556/13 -, jeweils in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 12 R 193/12

    Sozialversicherungspflichtigkeit eines

    Das Hessische LSG (Urteil vom 7.5.2015 - L 8 KR 273/13 - juris Rn. 49) hat zutreffend darauf hingewiesen, dass es in der Vergangenheit zu einer durchaus widersprüchlichen Entscheidungspraxis auch der Gerichte bei der Beurteilung insbesondere der Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern gekommen ist und die stärker als früher an der Rechtsmacht im Unternehmen orientierte jüngere Rechtsprechung des BSG geeignet ist, den Weg zu einer einheitlicheren und damit auch dem Gleichheitsgrundsatz eher entsprechenden Rechtsanwendung zu ebnen.

    Der Kläger verfügt auch nicht über ein derart hohes Fachwissen, dass nur er in der Lage ist, die von ihm konkret ausgeübte Tätigkeit für die Beigeladene zu 1) zu verrichten (vgl. zu einer solchen möglicherweise auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG ausnahmsweise noch relevanten faktischen Machtposition das Urteil des BSG vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - juris Rn. 29 und Hessisches LSG, Urteil vom 7.5.2015 - L 8 KR 273/13 - juris Rn. 46, 47 zu "alleiniger und unverzichtbarer Sachkunde").

  • LSG Hessen, 29.10.2015 - L 8 KR 131/13

    Zur Frage der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsfreiheit von Zuschlägen für

    Die Verjährung sozialversicherungsrechtlicher Forderungen nach § 25 SGB IV ist nicht schon von Amts wegen zu beachten, sondern muss als Einrede erhoben sein (vgl. Urteil des Senats vom 7. Mai 2015, L 8 KR 273/13; Revision anhängig).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2015 - L 2 R 335/14
    Entsprechende Darlehns- bzw. Bürgschaftsvereinbarungen können ohnehin auch sonst Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern treffen; es handelt sich insoweit um von dem Arbeits- bzw. Tätigkeitsverhältnis zu trennende eigenständige Rechtsgeschäfte (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07. Mai 2015 - L 8 KR 273/13 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht