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   LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10   

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https://dejure.org/2011,22282
LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10 (https://dejure.org/2011,22282)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 4 KA 69/10 (https://dejure.org/2011,22282)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 4 KA 69/10 (https://dejure.org/2011,22282)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Ambulant durchgeführte Leistungen sind der stationären Versorgung zuzurechnen, wenn sie nach Art und Schwere der Erkrankung für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus erforderlich sind, im Hinblick auf eine notwendige stationäre Behandlung und unter der Verantwortung eines Krankenhaus tätigen Arztes erbracht werden sowie eine ansonsten erforderliche stationäre Leistung ersetzen oder überflüssig machen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 1996, 6 RKa 15/95, Juris Rdnr. 15; Urteil vom 22. Juni 1994, 6 RKa 34/93, Juris Rdnr. 19).

    So kann z.B. bei dem Chefarzt einer chirurgischen Abteilung eines Krankenhauses, der zur Durchführung einer einmaligen prä- und postoperativen Untersuchung, nachstationär jedoch nur in besonders zu begründenden Einzelfällen, ermächtigt ist, der bevorstehende Abschluss eines Vertrages über die vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung mit dem Krankenhaus gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V dazu führen, dass die Ermächtigung des Arztes zu prä- und postoperativen Leistungen entbehrlich wird (BSG, Urteil vom 19. Juni 1996, a. a. O., Rdnr. 14).

    Postoperative Untersuchungen, die aufgrund einer Ermächtigung erbracht werden, und Leistungen im nachstationären Bereich, die z. B. aufgrund eines Vertrags nach § 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V der stationären Versorgung zuzuordnen sind, können identisch sein (BSG, Urteil vom 19. Juni 1996, a. a. O., Rdnr. 15).

    Wie in anderen Fällen der Bedarfsänderung muss in Kauf genommen werden, dass sich der Umfang der Ermächtigung nicht immer zeitlich nahtlos an die Versorgungslage anpassen lässt, und die Ermächtigung für eine begrenzte Zeit nach Wegfall des Bedarfs noch fortbesteht (BSG, Urteil vom 19. Juni 1996, a. a. O., Rdnr. 18).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    In besonderen Ausnahmefällen, etwa wenn die zu veranlassenden Maßnahmen dringend erforderlich sind, kann ein Überweisungsschein, der die Anforderungen der Vordruckvereinbarung erfüllt, mangels Krankenversichertenkarte nicht ausgestellt werden (vgl. § 24 Abs. 2 Satz 1 BMV-Ä und BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 6 KA 19/04 R, Juris Rdnr. 19).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Das BSG habe in anderem Zusammenhang ausgeführt, sachlich-rechnerische Richtigstellungen aus Vertrauensschutzgründen dürften nicht erfolgen, wenn die KV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht habe (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S. 38 f und BSGE 84, 290, 296 f. = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S. 91; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S. 35).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Das BSG habe in anderem Zusammenhang ausgeführt, sachlich-rechnerische Richtigstellungen aus Vertrauensschutzgründen dürften nicht erfolgen, wenn die KV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht habe (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S. 38 f und BSGE 84, 290, 296 f. = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S. 91; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S. 35).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 96/96 R

    Honorarverteilung - Einbeziehung - Arztgruppe (hier: Laborärzte) -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Das BSG habe in anderem Zusammenhang ausgeführt, sachlich-rechnerische Richtigstellungen aus Vertrauensschutzgründen dürften nicht erfolgen, wenn die KV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht habe (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S. 38 f und BSGE 84, 290, 296 f. = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S. 91; BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S. 35).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 34/93

    Krankenversicherung - Eigenblutentnahme - Krankenhausbehandlung - Ambulante

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Ambulant durchgeführte Leistungen sind der stationären Versorgung zuzurechnen, wenn sie nach Art und Schwere der Erkrankung für die medizinische Versorgung des Versicherten im Krankenhaus erforderlich sind, im Hinblick auf eine notwendige stationäre Behandlung und unter der Verantwortung eines Krankenhaus tätigen Arztes erbracht werden sowie eine ansonsten erforderliche stationäre Leistung ersetzen oder überflüssig machen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 1996, 6 RKa 15/95, Juris Rdnr. 15; Urteil vom 22. Juni 1994, 6 RKa 34/93, Juris Rdnr. 19).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.12.2005 - L 5 KA 27/05
    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 4 KA 69/10
    Daraus folgt, dass der Überweisungsschein vor Beginn der Behandlung vorliegen muss, und die Behandlung nicht begonnen werden durfte, wenn z. B. die Patienten den Überweisungsschein vergessen hatten, wie vom Kläger in den Behandlungsfällen C., D., E., F. und G. vorgetragen wurde (so auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 2005, L 5 KA 27/05, Juris Rdnr. 15).
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