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   LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16   

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https://dejure.org/2017,54445
LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16 (https://dejure.org/2017,54445)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.09.2017 - L 7 AL 103/16 (https://dejure.org/2017,54445)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. September 2017 - L 7 AL 103/16 (https://dejure.org/2017,54445)
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  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 22/07 - dieser früheren Auslegung durch die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger ausdrücklich widersprochen und festgestellt, dass eine die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung begründete Beschäftigung auch dann vorliegen könne, wenn bei fortlaufender Zahlung des Arbeitsentgeltes der Arbeitnehmer einvernehmlich und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt sei.

    Dem stehe entgegen der Rechtsauffassung des Klägers auch nicht entgegen, dass das BSG mit Urteil vom 24. September 2008 (B 12 KR 22/07 R) entschieden habe, dass eine die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung begründende Beschäftigung bei der Prüfung des Bemessungsrahmens auch dann vorliegen könne, wenn bei fortlaufender Zahlung des Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer einvernehmlich und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt sei und deshalb auch in der Freistellungsphase noch eine Anwartschaft für den Bezug von Alg erworben werden könne.

  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Endscheidend sei dabei allein, dass tatsächlich keine Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne mehr vorgelegen habe (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08).
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Durch Beschluss vom 30. April 2010 (B 11 AL 160/09 B) habe das BSG zu § 130 SGB III - der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift der hier anzuwendenden Vorschrift des § 150 SGB III - seine Rechtsprechung bestätigt und ausgeführt, auch dann, wenn Arbeitnehmer nach betriebsbedingter Kündigung bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeit freigestellt würden, sei als Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III nicht das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern das Ende des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses für die Ermittlung der abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume maßgeblich.
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung kann ein Rechtsmittel, das gesetzlich ausgeschlossen ist, nicht eröffnen (Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, 2014., vor 143 Rdnr. 14b; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003, Az.: B 1 KR 25/01 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - L 8 AL 3829/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Ermittlung des Bemessungsrahmens bei

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Hierzu gehörten auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt sei (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13. Juni 2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 23. November 2010 - L 1 AL 174/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - L 1 AL 174/10

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2017 - L 7 AL 103/16
    Hierzu gehörten auch Zeiten, in denen der Arbeitslose einvernehmlich und unwiderruflich unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt sei (vgl. auch LSG Baden Württemberg, Urteil vom 13. Juni 2008 - L 8 AL 3829/07; andere Ansicht LSG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 23. November 2010 - L 1 AL 174/10).
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