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   LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12   

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https://dejure.org/2013,9681
LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12 (https://dejure.org/2013,9681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.02.2013 - L 5 R 211/12 (https://dejure.org/2013,9681)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 (https://dejure.org/2013,9681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bei fehlenden versicherungsrechtlichen Voraussetzung zum Zeitpunkt des Leistungsfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei einer Leistungsminderung auf "nicht absehbare Zeit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei einer Leistungsminderung auf "nicht absehbare Zeit"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76

    Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12
    Das gesundheitsbedingte Unvermögen, eine Erwerbstätigkeit auf nicht absehbare Zeit ausüben zu können, ist ein objektives Merkmal der Erwerbsminderung und somit Voraussetzung für den Rentenanspruch (BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16 zu § 1247 Abs. 2 RVO als Vorgängervorschrift des § 43 SGB VI).

    44 Bei der Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit vorliegt, ist eine rückschauende, d. h. retrospektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über den Rentenantrag bzw. zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geboten (BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Senatsurteile vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09 und vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11; LSG Bayern vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/89).

    Wird aber retrospektiv festgestellt, dass die Leistungsminderung bzw. Leistungsunfähigkeit tatsächlich länger als 6 Monate angedauert hat, so ist der Leistungsfall der Erwerbsminderung ab dem Beginn der Leistungsminderung bzw. Leistungsunfähigkeit eingetreten, unabhängig davon, ob seinerzeit Aussicht auf Behebung der Leistungsminderung bestanden hat (BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Senatsurteil vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11; LSG Bayern vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/89).

  • LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 203/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12
    44 Bei der Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit vorliegt, ist eine rückschauende, d. h. retrospektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über den Rentenantrag bzw. zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geboten (BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Senatsurteile vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09 und vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11; LSG Bayern vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/89).

    Ist die Erwerbsminderung vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Gabke in juris-PK SGB VI, § 43 RdNr. 45; Senatsurteil vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09; LSG Baden-Württemberg vom 23. August 2011 - L 13 R 5780/09).

  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12
    Eine entsprechende Erklärung ist grundsätzlich bis zur Bestandskraft des Rentenbescheides - d. h. bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. zum Abschluss eines sich anschließenden sozialgerichtlichen Verfahrens möglich (BSG vom 9. August 1995 - B 13 RJ 43/94 - SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S. 9 ff.).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12
    Zudem steht es den Versicherten im Rahmen ihrer Dispositionsbefugnis grundsätzlich frei zu bestimmen, dass ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht die Wirkung eines Rentenantrages haben soll, wobei für die Ausübung des Bestimmungsrechts die Grundsätze über die Antragsrücknahme gelten (BSG vom 1. September 1999 - B 13 RJ 49/98 - SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.08.2011 - L 13 R 5780/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - contergangeschädigter Versicherter - Eintritt des

    Auszug aus LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 211/12
    Ist die Erwerbsminderung vor der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eingetreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Gabke in juris-PK SGB VI, § 43 RdNr. 45; Senatsurteil vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09; LSG Baden-Württemberg vom 23. August 2011 - L 13 R 5780/09).
  • BSG, 16.02.2022 - B 5 R 198/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - sicherer

    "Ist es bei der für die Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 SGB VI vorliegt, nach der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 23. März 1977, - 4 RJ 49/76 - LSG Hessen, Urteil vom 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 - und vom 5. September 2018 - L 6 R 342/17 -) vorzunehmenden rückschauenden, d.h. retrospektiven Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung des Versicherungsträgers über den Rentenantrag bzw. zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von Bedeutung, welche Ursachen (Krankheiten) der Leistungsminderung zugrunde liegen und begründet nur die Krankheit, die eine Leistungsminderung von über 6 Kalendermonaten zur Folge hat, den Versicherungsfall der Erwerbsminderung oder kommt es für den Eintritt des Versicherungsfalls der Erwerbsminderung allein darauf an, dass nur eine Leistungsminderung von über 6 Kalendermonaten, unabhängig von der Krankheit, die die Leistungsminderung bewirkt hat, vorgelegen hat?".
  • LSG Hamburg, 22.10.2013 - L 3 R 92/11
    Ob dieses Merkmal der (Mindest-) Dauer der Leistungseinschränkung vorliegt, ist rückschauend für die Zeit seit Beginn der Leistungseinschränkung zu prüfen (LSG München, Beschl. v. 2.2.2010 - L 19 R 1039/09 ER -, Juris Rn. 12 - LSG Darmstadt, Urt. v. 22.2.2013 - L 5 R 211/12 Juris Rn. 42 ff. jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Leistungsminderung "auf nicht absehbare Zeit" vorliegt, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Februar 2013, L 5 R 211/12) grundsätzlich eine retrospektive Betrachtungsweise geboten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.09.2022 - L 1 R 141/17

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Sie beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem deutlich wird, dass eine Besserung auf nicht absehbare Zeit nicht zu erwarten ist (BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 49/76 - LSG Bayern, Urteil vom 12. Juli 2000 - L 13 RA 49/98 - LSG Hessen, Urteile vom 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 -, vom 25. März 2011 - L 5 R 203/09und vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 394/11 -, jeweils juris; Freudenberg a. a. O. Rn 104ff m. w. N.).
  • SG Duisburg, 19.01.2017 - S 10 R 441/14

    Rente wegen voller Erwerbsminderung bei psychischer Erkrankung

    Da insoweit eine Behandlungsdauer von deutlich mehr als 6 Monaten erforderlich ist, liegt trotz grundsätzlicher Behandelbarkeit der psychischen Gesundheitsstörungen und trotz grundsätzlicher Besserungsfähigkeit der Beeinträchtigungen des Klägers eine volle Erwerbsminderung des Klägers auf Zeit vor (vgl. zur Maßgeblichkeit der 6-Monats-Grenze: BSG vom 23.03.1977 4 RJ 49/76; Hessisches LSG vom 22.2.2013 L 5 R 211/12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 12 R 75/14
    Insoweit dient die Regelung des § 43 Abs. 1 und 2 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 1 SGB VI nach der gesetzgeberischen Intention der Risikoverteilung zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 22.2.2013 - L 5 R 211/12 -, juris).
  • SG Wiesbaden, 04.11.2016 - S 4 R 206/14
    Die prognostisch zu beurteilende Aussicht auf Behebung der Erwerbsminderung ist lediglich für die Dauer der Rentengewährung, nicht hingegen für den Eintritt des Leistungsfalls der Erwerbsminderung von Bedeutung (vgl. HLSG, Urt. v. 22. Februar 2013 - L 5 R 211/12 -, juris, Rn. 42, 44 m.w.N.; LSG Hamburg, Urt. v. 22. Oktober 2013 - L 3 R 92/11 -, juris, Rn. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 R 3830/16
    Bei der Beurteilung, ob eine Leistungsminderung auf nicht absehbare Zeit vorliegt, ist eine rückschauende, dh retrospektive Betrachtungsweise zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über den Rentenantrag bzw zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geboten (BSG 23.03.1977, 4 RJ 49/76, SozR 2200 § 1247 Nr. 16; Hessisches LSG 22.03.2013, L 5 R 211/12; LSG Hamburg 22.10.2013, L 3 R 92/11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2015 - L 12 R 56/14
    Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH) für das ursprünglich vor dem Sozialgericht (SG) Oldenburg geführte Klageverfahren S 5 R 211/12.
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