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   LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2016,76585
LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2016,76585)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen ( BSG , Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h. , dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen ( vgl. BSG , Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers 'nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften' vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist ( vgl. BSG , Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht ( vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist ( BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen ( BSG , Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG , Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit ( vgl. BSG , Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m . w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein ( BSG , Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des 'zweitangegangenen Trägers', die einen endgültigen Rechtsgrund für das 'Behaltendürfen' der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet ( vgl. BSG , Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m . w. N.; BSG , Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

    Auszug aus LSG Hessen, 27.07.2016 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG , Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

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