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   LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13   

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LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13 (https://dejure.org/2014,7058)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2014 - L 4 KA 23/13 (https://dejure.org/2014,7058)
LSG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - L 4 KA 23/13 (https://dejure.org/2014,7058)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Es würde dem Konzept des RLV mit seiner Anknüpfung an fachgruppenbezogene Durchschnittswerte, die alle fachgruppentypischen Leistungen abbilden, widersprechen, wenn ein Teil der Fachgruppe ausschließlich die niedriger bewerteten Leistungen erbringe und abrechne, während ein anderer Teil ausschließlich die hoch bewerteten Leistungen erbringe und abrechne und dafür eine individuelle Erhöhung des RLV erzielte (Hinweis auf BSG, Urteile vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 21 f und B 6 KA 20/10 R, Juris Rn. 17 f).

    Ausreichend sei es, dass sich die Überschreitungen als Durchschnittswert in einem Gesamtzeitraum von 4 aufeinander folgenden Quartalen ergäben (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 23).

    Beispielhaft werde hier auf die Entscheidung des BSG vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, a. a. O. verwiesen.

    Sie hält den angefochtenen Gerichtsbescheid für rechtmäßig und hat hierzu ergänzend ausgeführt, eine von der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 29. Juni 2011 zu den Az. B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R geforderte im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit in einem Spezialgebiet lägen hier nicht vor.

    Die Regelungen des in den streitgegenständlichen Quartalen IV/05 - IV/07 geltenden Honorarverteilungsvertrages zur Bildung des RLV (Ziff. 6.3 HVV vom 10. Oktober 2005, der aufgrund ergänzender Vereinbarungen bis zum Quartal I/07 fortgalt bzw. § 5 Abs. 3 HVV in der Fassung der Entscheidung des Landesschiedsamts vom November 2007 für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. Dezember 2007) entsprachen den Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von RLV durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (DÄ 2004, A-3129) - im Folgenden BRLV - und sind rechtlich mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 16 = BSGE SozR 4-2500 § 85 Nr. 66; BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R Juris Rn. 12 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 69).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 19 ff.) reicht es für die Verneinung eines Sicherstellungsbedarfs in diesem Sinne nicht aus, wenn sich eine KÄV allein darauf beruft, dass weitere Ärzte im Planungsbereich die gleichen (qualifizierten) Leistungen erbringen.

    Ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen reicht nach der Rechtsprechung des BSG zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit gerade nicht aus (vgl. BSG, Urteile vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 20/10 R Juris Rn. 17 m. w. N.).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Lediglich ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen könne keine versorgungsrelevante Besonderheit begründen (Hinweis auf BSG vom 29. Juni 2011, B 6 KA 20/10 R).

    Es würde dem Konzept des RLV mit seiner Anknüpfung an fachgruppenbezogene Durchschnittswerte, die alle fachgruppentypischen Leistungen abbilden, widersprechen, wenn ein Teil der Fachgruppe ausschließlich die niedriger bewerteten Leistungen erbringe und abrechne, während ein anderer Teil ausschließlich die hoch bewerteten Leistungen erbringe und abrechne und dafür eine individuelle Erhöhung des RLV erzielte (Hinweis auf BSG, Urteile vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 21 f und B 6 KA 20/10 R, Juris Rn. 17 f).

    Soweit sich aber einzelne Ärzte auf fachgruppentypische Leistungen spezialisierten, sehe das BSG darin keinen Tatbestand für eine Sonderregelung, da aus dem fachgruppentypischen Leistungsspektrum nicht einzelne Leistungen zu bevorzugen seien, da insoweit ein Anreiz für höher bewertete Leistungen geschaffen würde (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 -B 6 KA 20/10 a. a. O. Juris Rn. 18).

    Sie hält den angefochtenen Gerichtsbescheid für rechtmäßig und hat hierzu ergänzend ausgeführt, eine von der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 29. Juni 2011 zu den Az. B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R geforderte im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit in einem Spezialgebiet lägen hier nicht vor.

    Sachgerecht ist es, für die Auslegung der Nr. 3.1 des Beschlusses des BRLV vom 29. Oktober 2004 sowie der Nr. 6.3 HVV 2005 bzw. des § 5 Abs. 3 Buchst d HVV 2007 die Rechtsprechung des BSG zum "besonderen Versorgungsbedarf" als Voraussetzung für eine Erweiterung von Praxis- und Zusatzbudgets, die ebenfalls im Grundsatz auf eine arztgruppeneinheitliche Festlegung angelegt waren, heranzuziehen und weiterzuentwickeln (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011, a. a. O, Juris Rn. 21).

    Ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen reicht nach der Rechtsprechung des BSG zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit gerade nicht aus (vgl. BSG, Urteile vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 20/10 R Juris Rn. 17 m. w. N.).

    Es würde dem Konzept der RLV mit seiner Anknüpfung an fachgruppenbezogene Durchschnittswerte, die alle fachgruppentypischen Leistungen abbilden, widersprechen, wenn ein Teil der Fachgruppe ausschließlich die niedriger bewerteten Leistungen erbringe und abrechne, während ein anderer Teil ausschließlich die hoch bewerteten Leistungen erbringe und abrechne und dafür eine individuelle Erhöhung des RLV erhalten würde (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011, B 6 KA 20/10 R, Juris Rn. 18).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Sie hält den angefochtenen Gerichtsbescheid für rechtmäßig und hat hierzu ergänzend ausgeführt, eine von der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 29. Juni 2011 zu den Az. B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R geforderte im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit in einem Spezialgebiet lägen hier nicht vor.

    Ein "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen reicht nach der Rechtsprechung des BSG zur Begründung einer versorgungsrelevanten Besonderheit gerade nicht aus (vgl. BSG, Urteile vom 29. Juni 2011, B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22, B 6 KA 20/10 R Juris Rn. 17 m. w. N.).

    Der Kläger stellt in diesem Zusammenhang in seiner Berufungsbegründung insbesondere auf die Aussage des BSG im Urteil vom 29. Juni 2011, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22, ab: "Die Leistungen können nicht insgesamt deshalb als typisch für die Fachgruppe anzusehen sein, weil der prokotologische Basiskomplex der Nr. 30600 EBM-Ä 2005 ... von über 50 % der Ärzte der Fachgruppe (der Chirurgen) abgerechnet wird".

    Das BSG verweist in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22 auf die Kriterien für die Einordnung als fachgruppentypische Einzelleistung in BSG GesR 2004, 144, 146 m. w. N. (= BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 44/02 R).

  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 14/11 R

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - kein Verstoß einheitlicher Fallpunktzahlen

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Die Regelungen des in den streitgegenständlichen Quartalen IV/05 - IV/07 geltenden Honorarverteilungsvertrages zur Bildung des RLV (Ziff. 6.3 HVV vom 10. Oktober 2005, der aufgrund ergänzender Vereinbarungen bis zum Quartal I/07 fortgalt bzw. § 5 Abs. 3 HVV in der Fassung der Entscheidung des Landesschiedsamts vom November 2007 für die Zeit vom 1. April 2007 bis 31. Dezember 2007) entsprachen den Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss vom 29. Oktober 2004 zur Festlegung von RLV durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß § 85 Abs. 4 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2005 (DÄ 2004, A-3129) - im Folgenden BRLV - und sind rechtlich mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, Juris Rn. 16 = BSGE SozR 4-2500 § 85 Nr. 66; BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 14/11 R Juris Rn. 12 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 69).

    Diese Regelung enthält keinen allgemeinen Auffangtatbestand für alle denkbaren Ausnahmefälle, sondern lässt nur Anpassungen zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung zu (BSG, Urteil vom 8. Februar 2012, a. a. O., Juris Rn. 22).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 44/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Einzelleistungsvergleich - offensichtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Das BSG verweist in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2011, B 6 KA 19/10 R, Juris Rn. 22 auf die Kriterien für die Einordnung als fachgruppentypische Einzelleistung in BSG GesR 2004, 144, 146 m. w. N. (= BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 44/02 R).

    Für die hinreichende Verbreitung der Leistung in der Fachgruppe sei vielmehr entscheidend, dass eine Gesamtschau der in den Vergleich einbezogenen Umstände es ermöglichen müsse, noch von einer zuverlässigen Vergleichsbasis sprechen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, a. a. O., Rn. 20 ff.).

  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 38/11 R

    Anfechtbarkeit gesonderter Feststellungen, Teilelemente und Vorfragen zur

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    35 Streitgegenstand ist eine Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen für die Quartale IV/05 bis IV/07. Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, können in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geklärt werden, solange die jeweiligen Quartalshonorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind (BSG, Urteil vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R, Juris Rn. 13; BSGE 105, 236).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    35 Streitgegenstand ist eine Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen für die Quartale IV/05 bis IV/07. Vorfragen, die Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale haben, können in einem eigenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geklärt werden, solange die jeweiligen Quartalshonorarbescheide noch nicht bestandskräftig sind (BSG, Urteil vom 15. August 2012, B 6 KA 38/11 R, Juris Rn. 13; BSGE 105, 236).
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Sie hält den angefochtenen Gerichtsbescheid für rechtmäßig und hat hierzu ergänzend ausgeführt, eine von der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 29. Juni 2011 zu den Az. B 6 KA 17/10 R, B 6 KA 18/10 R, B 6 KA 19/10 R und B 6 KA 20/10 R geforderte im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit in einem Spezialgebiet lägen hier nicht vor.
  • SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 614/10

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des

    Auszug aus LSG Hessen, 29.01.2014 - L 4 KA 23/13
    Hierzu hat die Beklagte u.a. auf das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 16. November 2011 (S 12 KA 614/10) Bezug genommen.
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2016 - L 5 KA 332/13
    Die Abrechnung eines "Mehr" an fachgruppentypischen Leistungen begründet aber keine (versorgungsrelevante) Praxisbesonderheit (vgl. dazu etwa LSG Hessen, Urteil vom 29.01.2014, - L 4 KA 23/13 -, in juris unter Hinweis auf die Rspr. des BSG, etwa BSG, Urteil vom 29.06.2011, a.a.O. Rdnr. 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 29.06.2011, - B 6 KA 20/10 R -, in juris Rdnr. 18).
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