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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15   

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https://dejure.org/2019,28421
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15 (https://dejure.org/2019,28421)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.07.2019 - L 6 KR 55/15 (https://dejure.org/2019,28421)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - L 6 KR 55/15 (https://dejure.org/2019,28421)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Krankenversicherung - Sachleistungsanspruch - operative Straffung der Bauchhaut - keine modifizierten Maßstäbe für Prüfung und Bewertung einer Entstellung als regelwidriger körperlicher Zustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.07.2013 - L 6 KR 83/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf plastische Operation nach starkem

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Den Verfahrensbeteiligten ist die Entscheidung des 6. Senates des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Juli 2013 (L 6 KR 83/12) zur Kenntnis übersendet worden, wodurch sich die Klägerin in ihrem Begehren gestützt sieht.

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung vom 17. Juli 2013 - L 6 KR 83/12 - zum Ausdruck gebracht hatte, dass - wie vorliegend - nach einer vom Krankenversicherungsträger gewährten Magen-OP modifizierte Maßstäbe für die Prüfung und Bewertung einer Entstellung gelten sollten, hat das BSG zwischenzeitlich noch einmal dargestellt, wann ein Erscheinungsbild erst entstellend wirken kann (Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 35/15 R).

    Dies auch nicht unter Berücksichtigung des vom entscheidenden Senat in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 17. Juli 2013 - L 6 KR 83/12) betonten Aussehens nach einer Magen-OP mit einhergehendem schnellen Abnehmen in Sommer- oder Sportbekleidung bzw. einem Badeanzug.

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Auch nach einer vom Krankenversicherungsträger gewährten Magen-OP gelten für die Prüfung und Bewertung einer Entstellung keine modifizierten Maßstäbe; die körperliche Auffälligkeit muss in einer Ausprägung vorhanden sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen, quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar macht und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führt (BSGE 100, 119).

    Vielmehr muss die körperliche Auffälligkeit in einer Ausprägung vorhanden sein, dass sie sich schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen, quasi "im Vorbeigehen" bemerkbar macht und regelmäßig zur Fixierung des Interesses anderer auf den Betroffenen führt (BSGE 100, 119).

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Für die Feststellung der Regelwidrigkeit ist vom Leitbild des gesunden Menschen auszugehen, der zur Ausübung normaler körperlicher und psychischer Funktionen in der Lage ist (BSGE 35, 10).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Mamma-Augmentationsplastik nach

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung vom 17. Juli 2013 - L 6 KR 83/12 - zum Ausdruck gebracht hatte, dass - wie vorliegend - nach einer vom Krankenversicherungsträger gewährten Magen-OP modifizierte Maßstäbe für die Prüfung und Bewertung einer Entstellung gelten sollten, hat das BSG zwischenzeitlich noch einmal dargestellt, wann ein Erscheinungsbild erst entstellend wirken kann (Urteil vom 8. März 2016 - B 1 KR 35/15 R).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Diese Regelung greift lediglich für Anträge auf künftig zu erbringende Leistungen, die Berechtigte ab dem 26. Februar 2013 stellen (vgl. hierzu BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Rn. 13), während vorliegend streitgegenständlich eine Antragstellung vom 12. Dezember 2012 ist.
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Dabei stellt nicht jede körperliche Unregelmäßigkeit oder Abweichung von der Norm einen regelwidrigen Zustand mit Krankheitswert dar, sondern in erster Linie genügen nur solche Regelabweichungen, die ein erhebliches funktionelles Defizit zur Folge haben (BSGE 82, 158).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Die Feststellung, dass im Einzelfall ein Versicherter wegen einer körperlichen Anormalität in eine Entstellung gleitet, ist in erster Linie Tatfrage (BSGE 93, 252).
  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 29/59

    Einstufung des Leidens eines Körperbehinderten als Krankheit iSd zweiten Buches

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 04.07.2019 - L 6 KR 55/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist Krankheit im Sinne der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand, der entweder Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit oder beides zur Folge hat (BSGE 13, 134).
  • BSG, 10.03.2022 - B 1 KR 3/21 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Versorgung mit einer Mammaaufbauplastik

    Gleiches gilt in aller Regel auch für Hautüberschüsse, wie sie etwa nach einem erheblichen Gewichtsverlust infolge einer strengen Diät oder einer bariatrischen Operation verbleiben können (vgl dazu etwa LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2020 - L 16 KR 143/18 - juris RdNr 29 ff; Bayerisches LSG vom 13.8.2020 - L 4 KR 287/19 - juris RdNr 44 ff; LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 4.7.2019 - L 6 KR 55/15 - juris RdNr 36 ff; Bayerisches LSG vom 4.12.2018 - L 20 KR 406/18 - juris RdNr 59 ff mwN) .
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