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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15   

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https://dejure.org/2019,14197
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15 (https://dejure.org/2019,14197)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.05.2019 - L 6 KR 22/15 (https://dejure.org/2019,14197)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - L 6 KR 22/15 (https://dejure.org/2019,14197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 14 SGB 1, § 13 Abs 3 S 1 Alt 2 SGB 5, § 31 Abs 1 SGB 5, Anl 6 AMRL
    Krankenversicherung - selbstbeschafftes Arzneimittel (hier: Augentropfen "Floxal") - kein Anspruch auf Kostenerstattung - Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Off-Label-Use bei Verfügbarkeit von anderen Arzneimitteln im betroffenen Anwendungsgebiet - kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15
    Das BSG stelle maßgeblich darauf ab, ob diejenige Erkrankung behandelt werden solle, für die das Arzneimittel zugelassen sei, keineswegs darauf, ob es zur Prophylaxe oder zur Therapie verwendet werde, was sich aus dem Urteil vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R) ergebe.

    In dem von ihm angeführten Urteil vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R - Sandoglobulin) werde die "Prophylaxe und Therapie von mit diesen Krankheiten einhergehenden Infektionen" als Anwendungsgebiet deshalb aufgeführt, weil sich nach den einschlägigen Fachinformationen bzw. nach der erteilten Zulassung das Anwendungsgebiet des Präparats ausdrücklich auch hierauf ("Prophylaxe und Therapie") erstreckt habe.

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 65/12 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15
    Selbst wenn man wegen eines Systemversagens einen insgesamt auf Kostenübernahme gerichteten Anspruch für die "Gesamtbehandlung mit intravitrealer Applikation von VEGF-Hemmern" annehme (Hinweis auf BSG vom 02. September 2014 - B 1 KR 65/12 R -, juris Rn. 9, 16 ff), müsse die Beklagte den Kläger von Kosten selbst beschaffter Leistungen nur insoweit freistellen, soweit die Leistungen notwendig waren.
  • BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 13/12 B

    Vertragsarzt - schuldhafte Pflichtverletzung - gerichtliche Überprüfung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15
    Zur Vorgreiflichkeit der arzneimittelrechtlichen Zulassung für die Anwendung eines Medikaments im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werde auf die bereits zitierte Entscheidung des BSG verwiesen, zur Bedeutung der Fachinformationen des Arzneimittelherstellers auf BSG vom 15. August 2012 - B 6 KA 13/12 B.
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 10.12

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Anwendungsgebiet; Indikation;

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2019 - L 6 KR 22/15
    Im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung sei unter dem Begriff des "Anwendungsgebietes" notwendigerweise auch die Frage erfasst, ob ein Mittel Krankheiten vorbeuge, sie heile oder ein anderes Heilmittel lediglich unterstütze (Hinweis auf BVerwG vom 21. März 2013 - 3 C 10/12 -, juris Rn. 17).
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