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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18   

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https://dejure.org/2022,35276
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18 (https://dejure.org/2022,35276)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.09.2022 - L 2 AL 2/18 (https://dejure.org/2022,35276)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. September 2022 - L 2 AL 2/18 (https://dejure.org/2022,35276)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Der Betroffene muss bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls in die Lage versetzt werden, die in ihm getroffene Rechtsfolge vollständig, klar und unzweideutig zu erkennen und sein Verhalten daran auszurichten (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 3. Juli 2020 - B 8 SO 2/19 R -, juris Rz. 15.).

    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts ( BSG , Urteil vom 3. Juli 2020 - B 8 SO 2/19 R -, juris Rz. 15).

  • BSG, 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Dies setzt insbesondere voraus, dass der Verfügungssatz des Verwaltungsaktes nach seinem Regelungsgehalt in sich widerspruchsfrei ist ( BSG , Urteil vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rz. 17).

    Unschädlich ist es insoweit, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden muss, etwa indem das Anhörungsschreiben, die Begründung der angefochtenen Bescheide, beigefügte Anlagen, früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder andere allgemein zugängliche Unterlagen herangezogen werden (vgl. BSG , Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rz. 16; vom 10 September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rz. 15; vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rz. 17).

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Unschädlich ist es insoweit, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden muss, etwa indem das Anhörungsschreiben, die Begründung der angefochtenen Bescheide, beigefügte Anlagen, früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder andere allgemein zugängliche Unterlagen herangezogen werden (vgl. BSG , Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rz. 16; vom 10 September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rz. 15; vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rz. 17).

    Es muss für den Leistungsberechtigten erkennbar sein, ob und in welchem Umfang ihm monatlich Leistungen verbleiben, um sein Verhalten danach auszurichten ( BSG , Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rz. 17).

  • BSG, 03.05.2018 - B 11 AL 3/17 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Das Fehlen der Anhörung räumt dem Betroffenen keine dem materiellen Recht zuzuordnende Position ein, die für sich genommen einen Anspruch auf die Durchbrechung der Bindungswirkung im Überprüfungsverfahren rechtfertigt ( BSG , Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, juris Rz. 18 mwN; BSG , Urteil vom 3. Februar 2022 - B 5 R 26/21 R -, juris Rz. 26).

    Bei der entsprechenden Anwendung des § 44 Abs. 1 SGB X auf Aufhebungs- und Erstattungsbescheide kann nicht allein die formelle Rechtswidrigkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsentscheidung wegen einer unterbliebenen Anhörung dazu führen, dass eine zu Unrecht erbrachte und vom Sozialleistungsträger zurückgeforderte Sozialleistung behalten werden darf ( BSG , Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, juris Rz. 19).

  • BSG, 03.02.2022 - B 5 R 26/21 R

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen die vertrauensschützenden Regelungen in

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Die Vorschrift ist zumindest entsprechend heranzuziehen, wenn, wie hier, eine bewilligte und erbrachte Sozialleistung durch einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wieder entzogen und zurückgefordert wird (stRspr, vgl. BSG , Urteil vom 3. Februar 2022 - B 5 R 26/21 R -, juris Rz. 11 mwN).

    Das Fehlen der Anhörung räumt dem Betroffenen keine dem materiellen Recht zuzuordnende Position ein, die für sich genommen einen Anspruch auf die Durchbrechung der Bindungswirkung im Überprüfungsverfahren rechtfertigt ( BSG , Urteil vom 3. Mai 2018 - B 11 AL 3/17 R -, juris Rz. 18 mwN; BSG , Urteil vom 3. Februar 2022 - B 5 R 26/21 R -, juris Rz. 26).

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung nur darauf an, dass die Behörde zu den nach ihrer materiellrechtlichen Rechtsauffassung erheblichen Umständen anhört ( BSG , Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, juris Rz. 15), auch wenn diese falsch sein sollte ( BSG , Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R -, juris Rz. 16).
  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Es kommt insofern auf die objektive Sachlage bei Bekanntgabe des Bescheides an ( BSG , Urteil vom 8. Dezember 2020 - B 4 AS 46/20 R -, juris Rz. 15).
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 60/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung nur darauf an, dass die Behörde zu den nach ihrer materiellrechtlichen Rechtsauffassung erheblichen Umständen anhört ( BSG , Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -, juris Rz. 15), auch wenn diese falsch sein sollte ( BSG , Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 60/15 R -, juris Rz. 16).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Unschädlich ist es insoweit, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes erst durch Auslegung ermittelt werden muss, etwa indem das Anhörungsschreiben, die Begründung der angefochtenen Bescheide, beigefügte Anlagen, früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder andere allgemein zugängliche Unterlagen herangezogen werden (vgl. BSG , Urteile vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, juris Rz. 16; vom 10 September 2013 - B 4 AS 89/12 R -, juris Rz. 15; vom 25. Oktober 2017 - B 14 AS 9/17 R -, juris Rz. 17).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2022 - L 2 AL 2/18
    Dementsprechend ist der Versicherte rechtlich gehalten, einen ihm günstigen Bewilligungsbescheid auch zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. zB BSG , Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, juris Rz. 25).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 59/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Verlag - Honorar - Werbeveranstaltung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 210/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 12 AL 70/06

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 06.12.2000 - L 5 AL 4372/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 SB 19/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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