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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2023 - L 6 KR 8/23 B ER   

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https://dejure.org/2023,9812
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2023 - L 6 KR 8/23 B ER (https://dejure.org/2023,9812)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.02.2023 - L 6 KR 8/23 B ER (https://dejure.org/2023,9812)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - L 6 KR 8/23 B ER (https://dejure.org/2023,9812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 44 SGB 10
    Besonders hohe Anforderungen an die Bewilligung von einstweiligem Rechtschutz bei geltend gemachter Abänderung eines rechtskräftigen Beitragsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz bezüglich freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse; Fortführung der bisherigen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillige Krankenversicherung; Fortsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung nach ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 3/02 R

    Zugunstenverfahren - Rücknahme eines Sperrzeitbescheides wegen Unrichtigkeit des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2023 - L 6 KR 8/23
    Überdies trägt der Antragsteller im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Beweislast ("Grundsatz der objektiven Beweislast") dafür, dass die Voraussetzungen des § 44 Absatz 1 SGB X hier vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2002, B 11 AL 3/02 R), was nicht der Fall ist.
  • LSG Bayern, 11.09.2015 - L 16 AS 510/15

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Überprüfungsverfahren

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2023 - L 6 KR 8/23
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen (Regelungs-)Anordnung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil die Beitragsbescheide, deren Vollstreckung mittels des einstweiligen Rechtschutzes abgewendet werden soll, bereits bestandskräftig sind (vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - m. w. N.).
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