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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09   

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https://dejure.org/2009,31703
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09 (https://dejure.org/2009,31703)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.08.2009 - L 6 B 171/09 (https://dejure.org/2009,31703)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. August 2009 - L 6 B 171/09 (https://dejure.org/2009,31703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Vergabenachprüfungsverfahren - Unzulässigkeit einer Streitgenossenschaft von in Konkurrenz stehenden Bietern - Rügeobliegenheiten - ungewöhnliches Wagnis iSd § 8 Nr 1 Abs 3 VOLA1 - Abänderung der Verdingungsunterlagen - Nachreichen von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2009 - L 6 B 17/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergabenachprüfungsverfahren - Rücknahme des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09
    Das OLG Rostock hat das Verfahren nach Verkündung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (vom 15. Dezember 2008, in Kraft ab 01. Januar 2009) am 18. Dezember 2008 zuständigkeitshalber an das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern abgegeben (nunmehr eingetragen unter L 6 B 17/09).

    Der Senat hat das Vergabenachprüfungsverfahren L 6 B 17/09 in der mündlichen Verhandlung am 05. Mai 2009 verhandelt.

    Ergänzend beziehe er sich auf den gesamten Vortrag aus dem Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer, dem OLG wie dem LSG Mecklenburg-Vorpommern in dem gemeinsam geführten Verfahren L 6 B 17/09.

  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 2/09 D

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Ausschreibung der Versorgung mit

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09
    Im übrigen ist das Gericht nicht an die Anträge gebunden, § 114 Abs. 1 Satz 2 GWB und § 106 Abs. 1 SGG (vgl. ebenso BSG, Beschluss vom 22.04.2009, B 3 KR 2/09 D).

    Danach erfolgt eine Kostenerstattung für Beigeladene, wenn diese erfolgreich Anträge gestellt haben bzw. auch ohne ausdrückliche Antragstellung, wenn der Beigeladene allein oder zusammen mit anderen Beteiligten das Verfahren wesentlich gefördert hat (vergleiche auch aktuell erste BSG-Entscheidung zum Vergaberecht vom 22.04.2009 B 3 KR 2/09 D; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 197a Rz. 29, allgemeine Auffassung).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09
    Die Verspätung ist nicht allein kausal für die Verzögerung des Rechtsstreits gewesen (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 106a Rz. 16 mit Hinweis auf BVerfGE 75, 302, 316).
  • BayObLG, 21.11.2003 - Verg 18/03

    Streitwert bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit in

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2009 - L 6 B 171/09
    Eine derartige einseitige Verlängerungsoption ist bereits nach der herrschenden zivilrechtlichen Auffassung streitwertrelevant gewesen (vergl. z.B. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21.11.03, Verg 18/03, zitiert nach juris).
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