Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2023 - L 7 R 127/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11227
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2023 - L 7 R 127/17 (https://dejure.org/2023,11227)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.01.2023 - L 7 R 127/17 (https://dejure.org/2023,11227)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. Januar 2023 - L 7 R 127/17 (https://dejure.org/2023,11227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,11227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 18a Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 4, § 18a Abs 3 S 1 Nr 4 SGB 4, § 18b Abs 5 S 2 SGB 4 vom 05.08.2010, § 97 Abs 1 SGB 6, BVG
    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Witwer- bzw Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Begriff der "Leistung" in § 18b Abs 5 S 2 SGB 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines Rentenbescheids hinsichtlich der Einkommensanrechnung; Berücksichtigung der pauschalen Krankenversicherungsbeiträge bei Ermittlung der Einkommensanrechnung im Rentenbescheid; Anrechnung einer eigenen Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine ...

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 873
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R

    Einkommensanrechnung auf Witwerrente eines selbständigen Landwirts nicht

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2023 - L 7 R 127/17
    Über diesen Rentenbescheid, der während des anhängigen Berufungsverfahrens von der Beklagten erlassen wurde, entscheidet der Senat gemäß §§ 153 Abs. 1, 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht im Rahmen der Berufung der Beklagten, sondern auf eine entsprechende Klage des Klägers (vgl. auch bezüglich der Einbeziehung weiterer Neuberechnungsbescheide bei Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente, Urteil des BSG vom 29. Juni 2000, B 13 RJ 11/00 R, Rz. 19 nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht