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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09   

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https://dejure.org/2019,17052
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09 (https://dejure.org/2019,17052)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.05.2019 - L 6 P 2/09 (https://dejure.org/2019,17052)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - L 6 P 2/09 (https://dejure.org/2019,17052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 82 Abs 3 S 3 SGB 11, § 82 Abs 4 S 1 SGB 11, § 9 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Finanzierung der Pflegeeinrichtungen - Förderung nach Landesrecht - gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen - Zustimmungspflicht gemäß § 82 Abs 3 S 3 SGB 11 - Entfallen erst nach vollständiger Abschreibung aller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
    Die Vorschrift dient dem Schutz der zahlungspflichtigen Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträgern, vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 P 3/10 R, Rn. 23. Folgte man der Auffassung des Klägers, wäre ein Einrichtungsträger selbst in Fällen einer vollständigen Finanzierung seiner Investitionsaufwendungen durch staatliche Zuschüsse in der Herstellungsphase bereits im Folgejahr völlig frei darin, tatsächliche oder bloß behauptete Deckungslücken auf die Einrichtungsbewohner umzulegen.

    Die Ausführungen des BSG im Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 3/10 R, Rn. 23, stellten ausdrücklich keine die Entscheidung tragende Erwägung dar.

  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
    Für die Einrichtung in R-Stadt, die ohne die Inanspruchnahme von Krediten finanziert wurde, ist die Berücksichtigungsfähigkeit von Zinsen auf Eigenkapital (vgl. hierzu BSG vom 08. September 2011, B 3 P 2/11 R), wie sie Landesrecht grundsätzlich bis zur Höhe von jährlich vier vom Hundert vorsieht (§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LPflegeG M-V), zumindest der Höhe nach ohne ausreichenden Vortrag zu ansonsten möglichen Alternativanlagen nicht entscheidungsreif.
  • BSG, 24.07.2003 - B 3 P 1/03 R

    Öffentliche Förderung von stationären Pflegeeinrichtungen - Pflegewohngeld -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
    Hierbei handelt es sich um eine der Entlastung der Sozialhilfe dienende Sozialleistung sui generis an die Pflegebedürftigen, nicht um eine Förderung der Pflegeeinrichtung, vgl. BSG vom 24. Juli 2003 - B 3 P 1/03 R, zum niedersächsischen Pflegewohngeld.
  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 5/85

    Rechtshängiger Anspruch - Übergang auf anderen Verwaltungsträger -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
    Geht wie hier die Zuständigkeit für einen rechtshängigen Anspruch im Wege der Funktionsnachfolge auf einen anderen Verwaltungsträger über, so ist damit ein Parteiwechsel kraft Gesetzes verbunden, BSG, Urteil vom 09. Dezember 1987 - 10 RKg 5/85.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2019 - L 6 P 2/09
    Die in § 82 Abs. 3 SGB XI statuierte Zustimmungsbedürftigkeit verlöre damit jegliche Kontrollfunktion, da mit der bloßen Mitteilungspflicht gemäß Abs. 4 der Norm keine Kontrollmöglichkeit der zuständigen Behörde einhergeht, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 2003 - 4 LC 146/02.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3089/20

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 aF

    Weiter hat der Beklagte auf das Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29.5.2019 (L 6 P 2/09) hingewiesen.

    Von der Anwendbarkeit von § 82 Abs. 3 SGB XI - und damit dem Ausschluss von § 82 Abs. 4 SGB XI - ist in allen Fällen und so lange auszugehen, in denen durch öffentliche Zuschüsse geförderte Wirtschaftsgüter noch nicht vollständig abgeschrieben worden sind, soweit diese Gegenstand der gesondert berechneten Investitionsaufwendungen sind (so auch Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.5.2019 - L 6 P 2/09 -, juris Rn. 39).

    Erst nach vollständiger Abschreibung aller mit Hilfe der Fördermittel beschaffter bzw. hergestellter Wirtschaftsgüter entfällt die Zustimmungspflicht; solange jedoch buchhalterisch noch Zuschüsse aufzulösen und geförderte Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind, liegt auch weiterhin eine Förderung nach Landesrecht im Sinne von § 82 Abs. 3 SGB XI vor (Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 29.5.2019 - L 6 P 2/09 -, juris Rn. 39).

  • BSG, 20.09.2023 - B 8 SO 8/22 R

    Zum Vorliegen einer öffentlich geförderten Pflegeeinrichtung im Sinne des § 82

    Erfasst sind von der objektbezogenen Förderungen iS der Vorschriften des SGB XI auch Förderungen, die - wie hier - vor dem Inkrafttreten des SGB XI erfolgt sind (vgl nur BSG vom 6.9.2007 - B 3 P 3/07 R - BSGE 99, 57 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 4 zu einer Förderung aus den Jahren 1992 und 1994; BSG vom 8.9.2011 - B 3 P 6/10 R - BSGE 109, 86 = SozR 4-3300 § 82 Nr. 6, RdNr 13 ff, 15 zu einer Förderung aus den Jahren 1967 und 1993; ausdrücklich auch LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 29.5.2019 - L 6 P 2/09 - RdNr 39; Eicher, SGb 2023, 145, 148 f) .
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